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Autor Thema: Prüfschema für Heizkostenabrechnungen  (Gelesen 14030 mal)

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Offline energienetz

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Prüfschema für Heizkostenabrechnungen
« am: 14. Mai 2013, 13:27:46 »
Hallo an Alle,

wir wollen ein Schema entwickeln, auf Papier, EXCEL oder auch im Internet, wo Mieter ihre Daten eingeben können:
M2 Haus, qm Wohnung,  Gesamt kWh Haus,  Einheiten Gesamt, Einheiten der Wohnung,  usw.   10-15 Zahlen und dies dann die Abrechnung checkt. Dies hat keine ultimativen Auswirkungen, aber kann Leuten sagen, wo was nicht so richtig stimmen kann, aber auch, wo man sagen kann, Sie liegen überm Durchschnitt im Haus, prüfen Sie doch ob es an Ihnen oder an anderen Gründen liegt. 

Mir geht es so, dass ich mich schon ärgere, das hier die HKA ihren Zweck sowohl eine Kontrolle von Verbrauch und Kosten für die Mieter NICHT erfüllt und weitergehende Dinge mit CO2 usw. schon gar nicht. Eher , dass die Messgeräte völlig undurchschaubare Eigenwissenschaft der Anbieter ist und keine Kontrolle bieten. Gerade habe ich wieder jemand dessen Anteil vom Doppelten des Durchschnitts im Haus auf das vierfache gestiegen ist (2000 € für 50 qm) und wo keiner durchblickt (ich auch nicht) und die Messfirmen es auch nicht wissen wollen und der Hausverwaltung es egal ist. DA liegt der Skandal, und dass dafür die Mieter auch noch Abrechnungskosten zahlen müssen.

Wie kann ein solches Schema aussehen, wer hat Ideen? Oder gibt es das schon lange? Wenn ja, wo?


Offline PLUS

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Re: Prüfschema für Heizkostenabrechnungen
« Antwort #1 am: 14. Mai 2013, 17:59:51 »
... Wie kann ein solches Schema aussehen, wer hat Ideen? Oder gibt es das schon lange? Wenn ja, wo?
Das gibt es z.B.

u.a. hier - Internet- nicht getestet o.O.! -

Excel-Tool nicht getestet o.O.! -    ... und es lassen sich noch mehr finden.

Offline huh

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Re: Prüfschema für Heizkostenabrechnungen
« Antwort #2 am: 03. Juni 2013, 20:17:00 »
Programme gibt ja es im Netz! Damit kann man aber nur die Abrechnung bedingt nachempfinden! Hier wird sich ein Problem ergeben, daß man als Nutzer einer von "x" Wohnungen nur ein prozentualer Anteil des Gesamtverbrauches ist und meist den Wert der Gesamterzeugung nicht kennt, wenn man eine Zwischenablesung (-kontrolle) selbst durchführen will.
Mögliche Fehlerquellen sehe ich eher
- in der Zählerstandsübertragung, von der Erfassung ins Programm bei manueller Ablesung
- beim Anwenden von Umrechnungsfaktoren, diese sind aber eigentlich fest vorgegeben

Ich erachte es als sinnvoll, und das gilt grundsätzlich für alle Energielieferungen,    
- die Verbrauchsmengen der vorangegangenen Abrechnungszeiträume (min. 3jahre) als Vergleichsgröße mit heran zu ziehen,                            
- eventuell bekannte Vergleichsgrößen, die sich auf das jeweilige Objekt beziehen besorgen    
- Durchschnittstemperaturen für die betreffenden Zeiträume besorgen, gibt es im Netz, mit der Faustformel pro Grad Temp.-Änderung ca. 6% Wärmeverbrauchsänderung lassen sich die einzelnen ZR miteinander vergleichen. => eine einfache Methode des Überschlags

Offline nassau

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Re: Prüfschema für Heizkostenabrechnungen
« Antwort #3 am: 09. Juni 2013, 19:08:49 »
... Wie kann ein solches Schema aussehen, wer hat Ideen? Oder gibt es das schon lange? Wenn ja, wo?
Das gibt es z.B.

u.a. hier - Internet- nicht getestet o.O.! -

Excel-Tool nicht getestet o.O.! -    ... und es lassen sich noch mehr finden.

Das sind ja mal super Links, die sehr zu gebrauchen sind!

Offline energienetz

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Re: Prüfschema für Heizkostenabrechnungen
« Antwort #4 am: 21. August 2013, 19:37:11 »
Der Autor des Tools gibt an, es sei nicht aktuell und seit längerer Zeit nicht gepflegt worden. Wir sind im Gespräch über eine Aktualisierung, die es aber frühestens in 2014 geben wird.

Offline Wolfgang_AW

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Re: Prüfschema für Heizkostenabrechnungen
« Antwort #5 am: 22. August 2013, 16:09:42 »
- in der Zählerstandsübertragung, von der Erfassung ins Programm bei manueller Ablesung
- beim Anwenden von Umrechnungsfaktoren, diese sind aber eigentlich fest vorgegeben

Die schwarzen Löcher in den Heizkostenabrechnungen sind durch Programme lediglich in weiter Annäherung zu erfassen, denn:

Beispielsweise sind die Umrechnungsfaktoren den jeweiligen Heizkörpern zugeordnet. Diese können in  einem Mietshaus völlig unterschiedlich sein, von daher nur vergleichbar, wenn absolut identische Heizkörper zugrund liegen. Inwieweit die Umrechnungsfaktoren stimmen muss über das, dem Heizkörper zugehörige Grundatenblatt als auch der Datenbank der Ablesefirma ermittelt werden. Die Abrechnungsfirmen sind da sehr rigide, da sie sich auf den Datenschutz berufen.
Auch einige Gerichte bzw. RAe sehen hier oftmals nur den Anspruch die Daten der eigenen Mietwohnung in Erfahrung zu bringen.

Die Datenbankpflege der Ablesefirmen ist meiner Ansicht nach der Knackpunkt, da diese kein Interesse daran haben diese ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Auch den Hausverwaltungsfirmen ist es völlig egal, da sie im Zweifelsfall gegen die Ablesefirma klagen müssten.
Das Klagen überläßt man daher lieber dem Mieter, der sich aber in Beweisnot befindet, vor allem was den Vergleich zu anderen Wohnungen anbelangt.
Die Gerichte lassen solche Anforderungen über einen Gutachter klären, wobei in den meisten Fällen der Mieter in Vorleistung (falls kein RS) gehen muss, was schnell in ein paar tausend Euro münden kann. Aber auch die Mietervereine tun sich schwer wenn nicht definitiv schwerwiegende  Beweise durch den Mieter beigebracht werden können.

Weiter läßt sich nur Vergleichbares vergleichen. Das Heizverhalten der Mietparteien gehört nicht dazu: Eine Partei sitzt beispielsweise im "Pelzmantel" bei 17°C vor dem Fernseher, eine anderer freut sich über 22°C in der gesamten Wohnung.

Meine Erfahrungen sind hinsichtlich Heizkostenverteiler, Umrechnungsfaktoren, Heizkörperabmessungen, Grundatenblättern und Auskunftsfreude der Hausverwaltung/ Abrechnungsfirma, trotz eines gewonnenen Prozesses eher negativ und grenzt an ein Glücksspiel.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

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