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Autor Thema: Widerspruch gegen Preiserhöhung v. 01.01.2005 noch möglich?  (Gelesen 4590 mal)

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Offline Meckerziege

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Guten Morgen,

ich bin erst jetzt durch eine Bekannte auf die Möglichkeit des Einspruchs gegen die jüngste Preiserhöhung zum 01.10.2005 meines Gasversorgers Rhenag aufmerksam gemacht worden.
Nun habe ich in diesem Forum so viel herumgestöbert, dass mir regelrecht der Kopf qualmt :(
Nun habe ich den Musterbrief ausgedruckt für die Erhöhung des Gaspreises zum 01.10.2005. Allerdings ist mir aufgefallen, dass in der Jahresendrechnung vom 15.06.2005 eine Preiserhöhung zum 01.01.2005 geltend gemacht wurde.
Meine Frage ist nun: kann ich dieser Preiserhöhung mit separatem Schreiben auch noch widersprechen und meine künftigen Abschläge dem Preis vor der Erhöhung zum 01.01.2005 angleichen?

Für etwaige Antworten bedanke ich mich schon jetzt und wünsche allen ein gutes neues Jahr

Liebe Grüße aus Freudenberg
Meckerziege

Offline RR-E-ft

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Widerspruch gegen Preiserhöhung v. 01.01.2005 noch möglich?
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2005, 11:32:14 »
@Meckerziege

Rückwirkender Widerspruch und zukünftige Kürzung ist möglich, wie hier bereits aus vielen Beiträgen ganz deutlich hervorgeht.

Bitte Suche-Funktion verwenden.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Widerspruch gegen Preiserhöhung v. 01.01.2005 noch möglich?
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2005, 13:34:30 »
@Meckerziege,

Widerspruch gegen Erhöhungen vom September 2004 möglich. Lohnt sich aber nur bei gleichzeitiger Kürzung der Abschläge, denn bei einer Rückerstattung wegen zu hoher Abschläge erstattet der Versorger Ihnen nur seine ihnen gegenüber zugestandenen Guthaben.

Sie wären aiuf eine Rückforderungsprozess angewiesen, der wenig erfolgversprechend ist und daher abgeraten wird.

Nach Widerspruch kürzen Sie jetzt die Abschläge auf die Preisbasis September 2004, damit auf alle Fälle am Ende des Zeitraumes zum 15.6.2006 genügend Nachzahlung ansteht und Sie Ihre Gegenrechnung aufmachen und nur die von Ihnen errechnet Differenz zahlen können.

Weitere Info finden Sie hier im Forum. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir nicht alles bei jedem neuen Leser/Widersprüchler dertailiert wiederholen können.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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