1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG wird den Kunden nach Maßgabe dieses Vertrages mit Licht, Kraft, Wärme und Kälte, nachfolgend insgesamt als Nutzenergie bezeichnet, versorgen. Lieferbeginn ist der erste Tag des Folgemonats, in welchem der Vertrag rechtswirksam unterschrieben wird.
Wie darf man das Verstehen?
Licht, Kraft, Wärme und Kälte ....
Kommt da der freundliche Energiekümmerer aus Schilda und bringt mir einen Eimer "Licht" oder ein Bündel "Kraft" mit?
Oder ein paar vorgewärmte Socken oder einen Beutel Eiswürfel?
Nee ... mal im Ernst: Diese Formulierung ist doch mehr als fragwürdig, weil universell interpretierbar.
Care Energy wäre demnach allen Ernstes berechtigt, Wärme in Form eines aufgeladenen Latentwärmespeichers zu liefern (sowas gibts), oder in Form von warmem Wasser in Kanistern.
Auch Licht könnte in Form von brennenden Kerzen geliefert werden, oder Gascampinglampen, oder es stellt sich einer mit einem großen Sonnenspiegel vor das Fenster und blendet ins Wohnzimmer ... nachts nimmt er dann die Fernlichtscheinwerfer des Care Energy Servicemobils.
Kraft kommt in Form eines durchtrainierten Möbelpackers oder gar eines Bodybuilders.
So eine Vertragsformulierung ist doch Mumpitz im Quadrat.