Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt  (Gelesen 61700 mal)

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Offline bobby3301

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #45 am: 03. Mai 2013, 19:44:25 »
übrigens schauen Sie mal wieviele likes die 4 großen EVU haben und stellen es hier rein!!!

Offline bb

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #46 am: 03. Mai 2013, 19:49:30 »
@KarlM
Vielleicht weil ich einer der ersten Kunden war.

Beachtlich wie sehr sich ein einfacher Kunde hier in die Diskussion bzw. Verteidigung eines Energieversorgers kniet ...  ::)

Offline RR-E-ft

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #47 am: 03. Mai 2013, 19:52:27 »
Care energy ist nur das Trade mark also produktname

Also es gibt demnach  gar keine Gesellschaft namens Care Energy (wunschlosglücklichtratala), auf welche sich die veröffentlichten  Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt nur inhaltlich beziehen?!

Eine Care Energy.... ist nirgends im Handelsregister eingetragen und existiert nicht, es sind jedoch Care Energy- Berater und -Vertreter im Land unterwegs, die gratis Module verteilen?!

Und das keine Zweifel offen lassende Signet "Serviceversprechen" von verbraucherschutz.de bezieht sich auf eine Care Energy, die als solche gar nicht existent ist?!

Firmenklarheit und -wahrheit?! 

Offline bobby3301

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #48 am: 03. Mai 2013, 19:55:17 »
olala vielleicht hilft das heute von einem der größten Kritiker von Care energy in diesem Forum gepostet.

http://www.presseportal.ch/de/meldung/100737284/t

Offline bobby3301

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #49 am: 03. Mai 2013, 19:57:41 »
@RR-F-et

damit Sie nicht alles lesen müssen!!!

 1. Kein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB
   Ein Verstoß gegen § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung
der Vertragspartner unserer Mandantschaft liegt nicht vor. Es ist
unzutreffend, dass der Verbraucher neben "Care Energy" im Wege der
von Ihnen zitierten "Vollmachtserklärung" auf dem Auftragsformular
unserer Mandantschaft einen weiteren Vertragspartner erhält. Bei der
Bezeichnung "Care Energy" handelt es sich um eine Gemeinschaftsmarke
der Unternehmensgruppe der mk-group und nicht etwa um eine
eigenständige Rechtspersönlichkeit.


Offline KarlM

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #50 am: 03. Mai 2013, 19:58:03 »
übrigens schauen Sie mal wieviele likes die 4 großen EVU haben und stellen es hier rein!!!

Ok. Probiers mal selbst. http://www.sterntv-experimente.de/FacebookLikeCheck/y.......

95% aus Deutschland. Keine aus den Phillipinen.

Mehr brauchts dazu nicht, um ihren Unsinn zu widerlegen.

Offline bobby3301

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #51 am: 03. Mai 2013, 20:01:18 »
welchen Unsinn??
Ich hatte Sie nur gebeten ob Sie die likes der 4 großen EVU hier auch posten können!!!
sonst nix!!!!!!!

Offline KarlM

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #52 am: 03. Mai 2013, 20:03:04 »
welchen Unsinn??
Ich hatte Sie nur gebeten ob Sie die likes der 4 großen EVU hier auch posten können!!!
sonst nix!!!!!!!
Sie haben damit aber zumindest angedeuted, dass es bei den anderen EVU genau so ist. Dies habe ich widerlegt.

Offline RR-E-ft

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #53 am: 03. Mai 2013, 20:05:05 »
Möglicherweise schließt man also einen Vertrag, in dem es heißt:

Zitat
1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG wird den Kunden nach Maßgabe dieses Vertrages mit Licht, Kraft, Wärme und Kälte, nachfolgend insgesamt als Nutzenergie bezeichnet, versorgen. Lieferbeginn ist der erste Tag des Folgemonats, in welchem der Vertrag rechtswirksam unterschrieben wird.

Und die darin genannte Care- Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG ist überhaupt nicht existen?!

Ich bin selbst schon lange Rechtsanwalt und mit der Energiebranche nicht erst seit Beginn der Liberalisierung durchaus gut vertraut, auch forensich gut erfahren.

Aber so etwas bekommt man selten zu sehen! 

Offline bobby3301

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #54 am: 03. Mai 2013, 20:05:38 »
da lesen Sie aber etwas zwischen den Zeilen oder interpretieren etwas hinein das so nirgends geschrieben steht!!!!!

Offline bobby3301

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #55 am: 03. Mai 2013, 20:09:57 »
@RR-E-ft

Ja aber wie man sieht auch wenn mann etwas selten sieht kommt es doch vor.
Aber ich denke es werden sich sicherlich Klagewilige finden die diesen Vertrag vor Gericht auseinander nehmen lassen!!!!!!
Das Problem ist nur das so etwas Jahre dauern kann und mann auch in 6 Monaten noch nicht weiß wie Care energy es wirklich macht und das ist glaube ich das größte Problem hier. Mutmassungen

Offline RR-E-ft

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #56 am: 03. Mai 2013, 20:18:22 »
@RR-E-ft

Ja aber wie man sieht auch wenn mann etwas selten sieht kommt es doch vor.
Aber ich denke es werden sich sicherlich Klagewilige finden die diesen Vertrag vor Gericht auseinander nehmen lassen!!!!!!
Das Problem ist nur das so etwas Jahre dauern kann und mann auch in 6 Monaten noch nicht weiß wie Care energy es wirklich macht und das ist glaube ich das größte Problem hier. Mutmassungen

@RR-F-et

damit Sie nicht alles lesen müssen!!!

 1. Kein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB
   Ein Verstoß gegen § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung
der Vertragspartner unserer Mandantschaft liegt nicht vor. Es ist
unzutreffend, dass der Verbraucher neben "Care Energy" im Wege der
von Ihnen zitierten "Vollmachtserklärung" auf dem Auftragsformular
unserer Mandantschaft einen weiteren Vertragspartner erhält. Bei der
Bezeichnung "Care Energy" handelt es sich um eine Gemeinschaftsmarke
der Unternehmensgruppe der mk-group und nicht etwa um eine
eigenständige Rechtspersönlichkeit.


Sehen Sie, diese fehlende Firmenwahrheit und -klarheit lässt für den durchschnittlchen Verbraucher schon von Anfang an gar nicht erkennen,
wer überhaupt Träger von Rechten und Pflichten und somit Vertragspartner ist.

Offensichtlich haben selbst die erfahrenen Juristen des Bundes der Energieverbraucher und des VZBV schon Schwierigkeiten damit,
wer da überhaupt der Rechtsträger ist.

Dann fehlt es doch aber schon von Anfang an an jedweder Transparenz, derer man oder frau (wer eigentlich?!) sich dabei jedoch berühmt
« Letzte Änderung: 03. Mai 2013, 20:21:30 von RR-E-ft »

Offline bb

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #57 am: 03. Mai 2013, 20:22:46 »
Sensationelle Verteidigung von mk. Den Satz kann man sich auf der Zunge zergehen lassen:

Zitat
Ein Verstoß gegen § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung der Vertragspartner unserer Mandantschaft liegt nicht vor. Es ist unzutreffend, dass der Verbraucher neben "Care Energy" im Wege der von Ihnen zitierten "Vollmachtserklärung" auf dem Auftragsformular unserer Mandantschaft einen weiteren Vertragspartner erhält. Bei der Bezeichnung "Care Energy" handelt es sich um eine Gemeinschaftsmarke der Unternehmensgruppe der mk-group und nicht etwa um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit.

"Care Energy" kann somit von vornherein überhaupt kein Träger von Rechten und Pflichten sein.

Im zweiten Satz steht, dass der Verbraucher einen Vertrag mit "Care Energy" schließt. Im dritten Satz wird geschrieben, dass es sich bei "Care Energy" um eine Gemeinschaftsmarke (eine Marke!!!) ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt. Und im vierten Satz dann abschließend zusammengefasst, dass "Care Energy" gar nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann.

Das hat sich hoffentlich niemand mit zwei Staatsexamina ausgedacht.

Selbst wenn man davon ausgehen würde, was die Pressemitteilung suggeriert, dass ein Vertrag mit der mk-group geschlossen wird, so gelten die AGB nicht für die mk-group, sondern offenkundig nur für die mk-energypower.

Ich habe die Befürchtung, man steigt in der Dessauer Straße selbst nicht mehr durch sein Firmengeflecht.
« Letzte Änderung: 03. Mai 2013, 20:33:46 von bb »

Offline bobby3301

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #58 am: 03. Mai 2013, 20:26:46 »
@bb Sie sollten mal lesen lernen um Textpassagen richtig zu interpretieren aber deswegen sind Sie wahrscheinlich auch kein Anwalt.

@RR-E-ft Das sollte Care energy besser darstellen da haben Sie Recht!

Offline superhaase

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Re: Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
« Antwort #59 am: 03. Mai 2013, 20:28:47 »
Zitat
1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG wird den Kunden nach Maßgabe dieses Vertrages mit Licht, Kraft, Wärme und Kälte, nachfolgend insgesamt als Nutzenergie bezeichnet, versorgen. Lieferbeginn ist der erste Tag des Folgemonats, in welchem der Vertrag rechtswirksam unterschrieben wird.
Wie darf man das Verstehen?
Licht, Kraft, Wärme und Kälte ....
Kommt da der freundliche Energiekümmerer aus Schilda und bringt mir einen Eimer "Licht" oder ein Bündel "Kraft" mit?
Oder ein paar vorgewärmte Socken oder einen Beutel Eiswürfel?

Nee ... mal im Ernst: Diese Formulierung ist doch mehr als fragwürdig, weil universell interpretierbar.
Care Energy wäre demnach allen Ernstes berechtigt, Wärme in Form eines aufgeladenen Latentwärmespeichers zu liefern (sowas gibts), oder in Form von warmem Wasser in Kanistern.
Auch Licht könnte in Form von brennenden Kerzen geliefert werden, oder Gascampinglampen, oder es stellt sich einer mit einem großen Sonnenspiegel vor das Fenster und blendet ins Wohnzimmer ... nachts nimmt er dann die Fernlichtscheinwerfer des Care Energy Servicemobils.
Kraft kommt in Form eines durchtrainierten Möbelpackers oder gar eines Bodybuilders.

So eine Vertragsformulierung ist doch Mumpitz im Quadrat.
8) solar power rules

 

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