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Flexgas: Kündigung der Stadtwerke wegen Beendigung des Bilanzkreises

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Almare:
Liebe Forenmitglieder,

gestern habe ich ein schreiben von den Stadtwerken bekommen, das sie mit dem gestrigen Tag wegen Kündigung des Netztzugangs der FlexGas GmbH den Netzzugang gesperrt haben.
Nachdem ich mich hier durchgelesen hatte, habe ich den Stadtwerken geantwortet, dass sie aufgrund der Insolvenzanmeldung nach ihrem Lieferanten-Rahmenvertrag nicht fristlos kündigen können, zumal noch gar kein Insolvenzverwalter bestimmt ist, der also auch nicht aufgefordert werden und eine Erklärung abgeben konnte. Etc. mit Verweis auf das Urteil vom BGH, Urt. v. 15.11.12 Az. IX ZR 169/11.

Nun bekam ich die Antwort, dass
"entscheidend für die Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags und damit des Netzzugangs für die Flexgas GmbH ist die Beendigung des Bilanzkreises bzw. der Subbilanzkonten für die Flexgas GmbH durch den Marktgebietsverantwortlichen NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) zum 25.04.2013, 06:00 Uhr. Damit ist eine Gaslieferung durch die Flexgas GmbH im Marktgebiet der NCG (zu dem auch das Gasnetz der Stadtwerke ... GmbH gehört) seit diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Gemäß § 14 Abs. 2 Punkt d des Lieferantenrahmenvertrags mit der Flexgas GmbH liegt somit ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags vor, da die Zuordnung sämtlicher Ausspeisepunkte der Flexgas GmbH zu einem Bilanzkreis entgegen § 2 Ziffer 2 Abs. 1 Satz 1 des Lieferantenrahmenvertrags nicht mehr sichergestellt ist. ..."

Nun ist meine Frage, ob es da noch Möglichkeiten zum Widerspruch gibt. Hier im Forum hatte 'Energiefachmann' am 17.4. geschrieben, dass

"im Zuge der Diskriminierungsfreiheit darf ein VNB nur alle Lieferanten gleich behandeln. Wenn er also von einem noch nicht insolventen Lieferanten, der diese Bonitätskriterien auch nicht erfüllt, wie z.B. der Energiegenossenschaft NordWest eG EGNW, keine Sicherheiten verlangt, darf er das auch nicht bei Flexstrom tun."

Gilt das in der Situation auch? Und wie kann man herausfinden, ob andere Lieferanten die Sicherheiten nicht erbringen mussten (falls es solche gibt)? Und auf welche Paragraphen müsste ich mich dann berufen (KoV V?)?

Welche Chancen bestehen überhaupt noch, wenn man im Vorraus gezahlt hat und sich wehren will?

Kennt sich da jemand von Euch genauer aus?

Merci,
Almare

bolli:

--- Zitat von: Almare am 26. April 2013, 12:09:14 ---Welche Chancen bestehen überhaupt noch, wenn man im Vorraus gezahlt hat und sich wehren will?

--- Ende Zitat ---
Tja, realistisch gesehen sind die Chancen zum wehren fast Null. Denn selbst wenn man den Netzbetreiber als "Gegner" aus dem Weg hätte, sieht ja selbst der vorläufige Insolvenzverwalter auf der derzeitigen Basis kein eralistischen Chancen zum Weiterbetrieb. Zumindest für den Strombetrieb hat er das so geäußert.

--- Zitat --- Zitat von der Flexstrom Webseite

Nach eingehender Prüfung der finanziellen Lage und aller Optionen stellt die FlexStrom Aktiengesellschaft die Belieferung der Kunden mit Strom ein.
--- Ende Zitat ---
Gleiches wird wohl nun nach dem geplatzten Übernahme-Deal auch für Flexgas gelten.

Da bleibt nur der Spruch: "Mal verliert man und mal gewinnen die anderen".

Netznutzer:

--- Zitat ---Nun ist meine Frage, ob es da noch Möglichkeiten zum Widerspruch gibt.
--- Ende Zitat ---

Ganz klar NEIN! Flexgas hat von sich aus die Gaslieferungen eingestellt, noch bevor der Insolvenzantrag gestellt wurde. Sie können versuchen, bei Flexgas  Schadensersatz geltend zu machen, da diese, ohne insolvent zu sein, die Lieferung beendet haben. Wenn man bei einem BiKo/MGV den Vertrag kündigt, wie bei der gesamten Flexgruppe geschehen, hat man sich das Recht zu liefern selbst verwirkt.

Gruß

NN

PLUS:
@Almare, hier informieren:

Fragen und Antworten zur FlexGas-Insolvenz

AG Charlottenburg - Insolvenzbekanntmachung

Almare:
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten! Tja, da hatte ich wohl umsonst gehofft.

Das heißt dann aber, ganz schnell nach einem anderen Gasanbieter schauen
und drauf hoffen, dass 2017 etwas von der Vorrauszahlung als Quotenzahlung
zurück kommt ...

Was ich jetzt noch verwirrend finde: muss ich jetzt noch bei Flexgas kündigen oder nicht?
Da habe ich unterschiedliches bei den Verbraucherzentralen und in diversen Berichten gelesen,
FlexGas schreibt dazu selber gar nichts.

Gruß,
Almare

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