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Autor Thema: Flexgas: Kündigung der Stadtwerke wegen Beendigung des Bilanzkreises  (Gelesen 15570 mal)

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Offline Almare

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Liebe Forenmitglieder,

gestern habe ich ein schreiben von den Stadtwerken bekommen, das sie mit dem gestrigen Tag wegen Kündigung des Netztzugangs der FlexGas GmbH den Netzzugang gesperrt haben.
Nachdem ich mich hier durchgelesen hatte, habe ich den Stadtwerken geantwortet, dass sie aufgrund der Insolvenzanmeldung nach ihrem Lieferanten-Rahmenvertrag nicht fristlos kündigen können, zumal noch gar kein Insolvenzverwalter bestimmt ist, der also auch nicht aufgefordert werden und eine Erklärung abgeben konnte. Etc. mit Verweis auf das Urteil vom BGH, Urt. v. 15.11.12 Az. IX ZR 169/11.

Nun bekam ich die Antwort, dass
"entscheidend für die Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags und damit des Netzzugangs für die Flexgas GmbH ist die Beendigung des Bilanzkreises bzw. der Subbilanzkonten für die Flexgas GmbH durch den Marktgebietsverantwortlichen NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) zum 25.04.2013, 06:00 Uhr. Damit ist eine Gaslieferung durch die Flexgas GmbH im Marktgebiet der NCG (zu dem auch das Gasnetz der Stadtwerke ... GmbH gehört) seit diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Gemäß § 14 Abs. 2 Punkt d des Lieferantenrahmenvertrags mit der Flexgas GmbH liegt somit ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags vor, da die Zuordnung sämtlicher Ausspeisepunkte der Flexgas GmbH zu einem Bilanzkreis entgegen § 2 Ziffer 2 Abs. 1 Satz 1 des Lieferantenrahmenvertrags nicht mehr sichergestellt ist. ..."

Nun ist meine Frage, ob es da noch Möglichkeiten zum Widerspruch gibt. Hier im Forum hatte 'Energiefachmann' am 17.4. geschrieben, dass

"im Zuge der Diskriminierungsfreiheit darf ein VNB nur alle Lieferanten gleich behandeln. Wenn er also von einem noch nicht insolventen Lieferanten, der diese Bonitätskriterien auch nicht erfüllt, wie z.B. der Energiegenossenschaft NordWest eG EGNW, keine Sicherheiten verlangt, darf er das auch nicht bei Flexstrom tun."

Gilt das in der Situation auch? Und wie kann man herausfinden, ob andere Lieferanten die Sicherheiten nicht erbringen mussten (falls es solche gibt)? Und auf welche Paragraphen müsste ich mich dann berufen (KoV V?)?

Welche Chancen bestehen überhaupt noch, wenn man im Vorraus gezahlt hat und sich wehren will?

Kennt sich da jemand von Euch genauer aus?

Merci,
Almare

« Letzte Änderung: 28. April 2013, 11:58:23 von Almare »

Offline bolli

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Welche Chancen bestehen überhaupt noch, wenn man im Vorraus gezahlt hat und sich wehren will?
Tja, realistisch gesehen sind die Chancen zum wehren fast Null. Denn selbst wenn man den Netzbetreiber als "Gegner" aus dem Weg hätte, sieht ja selbst der vorläufige Insolvenzverwalter auf der derzeitigen Basis kein eralistischen Chancen zum Weiterbetrieb. Zumindest für den Strombetrieb hat er das so geäußert.
Zitat
Zitat von der Flexstrom Webseite

Nach eingehender Prüfung der finanziellen Lage und aller Optionen stellt die FlexStrom Aktiengesellschaft die Belieferung der Kunden mit Strom ein.
Gleiches wird wohl nun nach dem geplatzten Übernahme-Deal auch für Flexgas gelten.

Da bleibt nur der Spruch: "Mal verliert man und mal gewinnen die anderen".

Offline Netznutzer

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Zitat
Nun ist meine Frage, ob es da noch Möglichkeiten zum Widerspruch gibt.

Ganz klar NEIN! Flexgas hat von sich aus die Gaslieferungen eingestellt, noch bevor der Insolvenzantrag gestellt wurde. Sie können versuchen, bei Flexgas  Schadensersatz geltend zu machen, da diese, ohne insolvent zu sein, die Lieferung beendet haben. Wenn man bei einem BiKo/MGV den Vertrag kündigt, wie bei der gesamten Flexgruppe geschehen, hat man sich das Recht zu liefern selbst verwirkt.

Gruß

NN

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« Letzte Änderung: 28. April 2013, 15:16:25 von PLUS »

Offline Almare

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Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten! Tja, da hatte ich wohl umsonst gehofft.

Das heißt dann aber, ganz schnell nach einem anderen Gasanbieter schauen
und drauf hoffen, dass 2017 etwas von der Vorrauszahlung als Quotenzahlung
zurück kommt ...

Was ich jetzt noch verwirrend finde: muss ich jetzt noch bei Flexgas kündigen oder nicht?
Da habe ich unterschiedliches bei den Verbraucherzentralen und in diversen Berichten gelesen,
FlexGas schreibt dazu selber gar nichts.

Gruß,
Almare

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Was ich jetzt noch verwirrend finde: muss ich jetzt noch bei Flexgas kündigen oder nicht?
Da habe ich unterschiedliches bei den Verbraucherzentralen und in diversen Berichten gelesen,
FlexGas schreibt dazu selber gar nichts.
@Almare, siehe FlexGas-Info: Die Grundversorger übernehmen zukünftig im Rahmen der Ersatzversorgung die Gaslieferung.
Das sind jetzt die Stadtwerke die Ihnen geschrieben haben. Hier lesen: http://dejure.org/gesetze/EnWG/38.html

Verbraucherschutz wird in Deutschland halt klein geschrieben. Selbst bei der Daseinsvorsorge gibt es ihn kaum. Die nächste Insolvenz wird kommen und Verbraucher werden wieder die Dummen sein. Die wesentliche Schuld liegt bei der Politik, beim Gesetz- und Verordnungsgeber und den eingesetzten zahnlosen Tiger! Was nützen die vielen Behörden, Ämter und Agenturen den Verbrauchern? Was kosten sie?

Warum muss ein Verbraucher Strom- und Gas aufwändig mit monatlichen Abschlägen bezahlen um kein Risiko einzugehen? Einmalzahlungen sind kostengünstiger und sie sind auch in anderen Bereichen üblich und zum Vorteil. 

Offline Netznutzer

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Zitat
Was ich jetzt noch verwirrend finde: muss ich jetzt noch bei Flexgas kündigen oder nicht?

Ja, unbedingt. Kann man bei den Verbraucherzentralen nachlesen, kann man auch hier im Forum bei einem Energieanbieter in Genossenbesitz nachlesen, was passieren kann, wenn man nicht den ursprünglichen Vertrag beendet.

Gruß

NN

Offline Almare

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Ja, das hatte ich ja eben auch gelesen (von den Verbraucherzentralen, die relevanten Foren habe ich trotz Suchen
jetzt nicht gefunden).
Es wird empfohlen, zu kündigen, wenn man monatliche Abschlagszahlungen vereinbart hat. Bei Jahres-Vorrauszahlung
(und so ist es bei mir) hieß es wiederum in anderen Empfehlungen, man solle abwarten, ist ja schon gezahlt.

Und Forderungen an den Insolvenzverwalter kann man ja erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden.
Ich möchte ja nicht durch eine Kündigung meine Vorrauszahlung ganz abschreiben müssen.

Also was ist denn nun sinnvoll wenn man für die nächsten 10 Monate schon bezahlt hat?

@PLUS, meinst Du eine Kündigung sei Aufgrund der Ersatzversorgung hinfällig? Deine Kritik teile ich ja durchaus...

Gruß,
Almare

Offline PLUS

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@PLUS, meinst Du eine Kündigung sei Aufgrund der Ersatzversorgung hinfällig? Deine Kritik teile ich ja durchaus...
Nein, ich sehe wie @NN die Kündigung bei FlexGas nicht als hinfällig. Ich würde jetzt sofort wegen Lieferungseinstellung fristlos kündigen. Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um einen Pakettarif. FlexGas bzw. der Insolvenzverwalter muss ja noch eine Abrechnung erstellen. Der Zählerstand ist dazu zwar nicht notwendig, da zeitanteilig *) abgegrenzt wird, trotzdem würde ich sowohl FlexGas als auch dem Ersatzversorger den Zählerstand mitteilen.

*)Siehe Auszug aus AGB unter 2.6.. Das Guthaben aus der Abrechnung ist dann zur gegebenen Zeit beim Insolvenzverwalter als Forderung anzumelden. Falls die Abrechnung nicht kommt, selbst rechnen.

Zitat
2.5 Eine Kündigung bedarf der Schriftform (§ 126 BGB) und ist direkt an FlexGas zu richten.
2.6 Haben Sie einen Pakettarif (vgl. Ziffer 7.5) gewählt und wird der Vertrag vor Ablauf der vertragsgemäßen Laufzeit nach Ziffer 2.4 – also unterjährig – beendet, etwa durch einvernehmliche Vertragsaufhebung oder fristlose Kündigung, so wird Ihr Verbrauch bei Pakettarifen zeitanteilig abgerechnet. Im Übrigen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch.

Ersatz- und Grundversorgung sind teuer. Also ist es sinnvoll, sich auch möglichst schnell um einen neuen Vertrag zu bemühen. Vielleicht haben ja die Stadtwerke, die sich als Ersatzversorger gemeldet haben, den FlexGas-Geschädigten etwas anzubieten. Fragen kostet nichts.

Offline Almare

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@PLUS
Jetzt wird wieder ein Weg in dem ganzen Durcheinander sichtbar.
So werde ich's dann machen.  :)

Noch einen schönen Abend & merci für die Hilfe,

Almare

Offline Almare

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Re: Flexgas: Kündigung der Stadtwerke wegen Beendigung des Bilanzkreises
« Antwort #10 am: 28. April 2013, 12:02:34 »
Nun habe ich von den Stadtwerken den Vertrag für die Ersatzlieferung bekommen. Und da schreiben sie, dass sie
ab dem 19.4. die Ersatzversorgung übernehmen. Gekündigt wurde aber lt. Stadtwerke am 25.4.13.

"entscheidend für die Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags und damit des Netzzugangs für die Flexgas GmbH ist die Beendigung des Bilanzkreises bzw. der Subbilanzkonten für die Flexgas GmbH durch den Marktgebietsverantwortlichen NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) zum 25.04.2013, 06:00 Uhr. Damit ist eine Gaslieferung durch die Flexgas GmbH im Marktgebiet der NCG (zu dem auch das Gasnetz der Stadtwerke ... GmbH gehört) seit diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. ..."

Geht diese Vordatierung denn rechtlich?

Almare
« Letzte Änderung: 28. April 2013, 12:10:24 von Almare »

Offline Netznutzer

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Re: Flexgas: Kündigung der Stadtwerke wegen Beendigung des Bilanzkreises
« Antwort #11 am: 28. April 2013, 14:49:04 »
Der Termin 19.04.2013 war er Ersatzversorgungsbeginn für Flexstrom, der 25.04.2013 für die FlexGas. Die 4 anderen Töchter hatten auch noch unterschiedliche Termine. Entscheidend war das Bilanzkreisende, mitgeteilt von den BiKo's und MGV's.

Gruß

NN

Offline Almare

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Re: Flexgas: Kündigung der Stadtwerke wegen Beendigung des Bilanzkreises
« Antwort #12 am: 28. April 2013, 15:21:36 »
Das heißt dann, Widerspruch einlegen, da es sich ja in meinem Fall um Flexgas handelt.

Danke und Gruß :)
Almare

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Re: Flexgas: Kündigung der Stadtwerke wegen Beendigung des Bilanzkreises
« Antwort #13 am: 28. April 2013, 15:32:02 »
Das heißt dann, Widerspruch einlegen, da es sich ja in meinem Fall um Flexgas handelt.
Den Zählerstand vom 24./25.4.13 mitteilen und auf den Fehler hinweisen. Vermutlich haben sich da die Stadtwerke nur vertan und den selben Text verwendet; Strom und Gas, alles ist halt Flex ;).

Falls die Abrechnung dann nicht korrekt ist, ist es Zeit zu reklamieren.

Offline Almare

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Re: Flexgas: Kündigung der Stadtwerke wegen Beendigung des Bilanzkreises
« Antwort #14 am: 28. April 2013, 18:09:37 »
Ja, voll Flexübel eben ;)

 

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