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Autor Thema: Zeitpunkt der 2-jährigen Prüfung  (Gelesen 3965 mal)

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Offline k1616

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Zeitpunkt der 2-jährigen Prüfung
« am: 29. Dezember 2012, 23:08:30 »
2 Jahre vergehen schnell ! Daher meine Frage : Ist diese Prüfung zeitnah zum Termin zu veranlassen oder kann dieser mit der nächsten Befüllung verbunden werden ? Da taucht bei mir die Frage auf ,wenn im Februar die 2 Jahre rum sind aber z.B. erst im Herbst  oder (wünschenswerterweise ) erst im nächsten Jahr getankt werden muss, welche Zeitnähe die Prüfung haben müsste  ? Man tankt ja schliesslich nicht zum Termin,nur weil der Fahrer evtl. die Sichtung vornehmen könnte. Jan
Nimm das Leben nicht so ernst ; da kommst du eh nicht lebend raus !

Offline Onkel-Olli

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Re: Zeitpunkt der 2-jährigen Prüfung
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2012, 11:27:17 »
Hallo k1616,

das ist prinzipiell wie bei allen Prüfungsterminen (z.B. TÜV oder auch Schornsteinfeger), muss vor Ablauf der 2 Jahre erledigt werden. Wenn also die letzte Prüfung am 28.02.2011 erfolgte, muss die nächste Prüfung bis zum 28.02.2013 erfolgen. Aber wie bei fast allen anderen Prüfungen ist es auch hier so, dass gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter" ...

Im Unterschied zum TÜV beim Auto, ist mir aber noch nicht untergekommen, dass die Polizei oder das Ordnungsamt an meinem Gastank schnüffelt (wobei das theoretisch wohl möglich wäre), ob die vorgeschriebene Prüfung durchgeführt wurde. Sicher wird man auch vom Prüfenden kaum angeschwärzt werden, da der ja auf entsprechende Folgeaufträge hofft. Eine entsprechende Verpflichtung dürfte es auch nicht geben, macht ja nicht mal der TÜV beim Auto, weil das Aufgabe der Polizei und nicht von TÜV oder Dekra ist. Ich glaube mich aber zu erinnern, wenn man den Zeitraum der zweijährigen Prüfung zu weit überschreitet (z.B. durchaus bei nicht regelmäßig betriebenen Anlagen, wie in Ferienhäusern, denkbar), wird eine "Gesamtabnahme" fällig, da müsste ich aber noch mal genauer nachlesen.

Hier greift wohl lediglich die Selbstkontrolle (eigene Sicherheit) oder die Kontrolle im Schadensfall. Sollte sich im Schadensfall herausstellen, dass gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen nicht durchgeführt wurden, kann das durchaus ekelig werden. Verlust Versicherungsschutz, Ordnungsgeld/ Geldstrafe, bis hin zur Gefängnisstrafe je nach schwere des Schadensfalles (wenn es boom gemacht hat und Personenschäden eingetreten sind).

Also alles eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft und wieder so ein kleines Problemchen, dass entsprechende Kosten verursachen kann, insbesondere bei Anlagen, wo Tank- und Kontrolltermine nicht unbedingt zusammentreffen.

In dem Sinne,

Schöne Grüße und einen Guten Rutsch,

Onkel-Olli
der Ex-Vertragshai

keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Garantie, alles nur unverbindliche, eigene Erfahrungen

Offline k1616

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Re: Zeitpunkt der 2-jährigen Prüfung
« Antwort #2 am: 31. Dezember 2012, 12:35:11 »
 

Also alles eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft und wieder so ein kleines Problemchen, dass entsprechende Kosten verursachen kann, insbesondere bei Anlagen, wo Tank- und Kontrolltermine nicht unbedingt zusammentreffen.

In dem Sinne,

Schöne Grüße und einen Guten Rutsch,

Onkel-Olli
der Ex-Vertragshai

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Danke erstmal,aber mich würde auch noch     interessieren , welche Erfahrungen hierzu bei Anderen  vorliegen    . Herzlche Silvestergrüsse an alle ,kommt gut ins nächste Preiserhöhungsjahr.  Jan                                                                                     
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2012, 12:44:31 von k1616 »
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Offline k1616

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Re: Zeitpunkt der 2-jährigen Prüfung
« Antwort #3 am: 06. Juni 2013, 18:27:09 »
   
 :D  Habe nun endlich Auskunft von einem der es wissen müsste die Auskunft,dass die 2-jährige Prüfung über das ganze Jahr erfolgen könne,nur nach 10 Jahren sollte es termingerecht sein. Na sowas   ......  wieder eine Frage geklärt ,die keinen interessierte. 
 
        Jan    :-X
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