Hallo liebes Forum,
ich habe aktuell einen Einzählervertrag mit Tyczka. Nach zähen Verhandlungen habe ich es Anfang 2012 geschafft, dass ich den Tank zum Ende der Vertragslaufzeit im April von Tyczka abkaufen kann. Ich habe den Tank zuletzt im Februar 2012 füllen lassen. Zum Zeitpunkt der Kaufabwicklung, also im April diesen Jahres, bietet mir Tyczka an, das noch im Tank befindliche Restgas zu erwerben oder es durch Tyczka absaugen zu lassen. Bezüglich des Preise, will man mich dann zeitnah informieren. Ich möchte es, wenn möglich, vermeiden, den Tank nochmals von Tyczka befüllen zu lassen, um dann fast den gesamten Inhalt wieder kostenpflichtig absaugen zu lassen, oder zu einem überteuerten Preis zu kaufen. Aktuell befinden sich noch 35 % im Tank.
Kann mir jemand sagen, ob man einen Flüssiggastank restlos "leerfahren" kann bzw. darf? Ich habe im Internet gelesen, dass immer eine gewisse Menge Restgas im Tank verbleibt, da irgendwann nicht mehr genug Druck aufgebaut wird, um das Gas aus dem Tank in meine Heizungsanlage zu befördern. Hat jemand Kenntnis darüber, bei wieviel Prozent Tankinhalt das der Fall ist. Nicht dass ich Ende Februar urplötzlich im Kalten sitze

MfG
Conny