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PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...

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egn:

--- Zitat ---Das Hauptaugenmerk lag in der Stabilisierung der deutschen Stromnetze und betrifft alle Solaranlagen, die auf konventionelle Art und Weise gebaut und angeschlossen wurden. Plug & Save Module, oder ähnliche Kleinsterzeuger wurden bei der Ausarbeitung dieser Richtlinie nicht berücksichtigt, da diese bisher noch nicht am Markt verfügbar waren.

--- Ende Zitat ---

Dem ersten Halbsatz kann ich zustimmen, der zweite Halbsatz und der letzte Satz aber sind eine Interpretation, der man nicht unbedingt zustimmen muss. Das wäre gegebenenfalls gerichtlich zu klären.   


--- Zitat ---Unsere Module sind hierfür nicht vorgesehen, da sie mit einem Speicher ausgestattet sind und daher ausschließlich darauf ausgelegt sind, die Grundlast in Haus oder Wohnung abzudecken. Eine Rückeinspeisung ins Netz ist kontraproduktiv - weil es sich damit aus Sicht des Systems um "verlorenen Strom" handelt, da dieser für den Erzeuger keinen Wert hat. Wert hat der Strom nur, wenn er im Haushaltsnetz verbraucht wird.

--- Ende Zitat ---

Dies ist jetzt sekundäres Argument. Wofür die Anlagen vorgesehen sind und was dann in der Realität passiert ist eine andere Sache. Das Argument, dass nur die Grundlast damit gedeckt werden soll, ist auch nicht relevant, denn es gibt anscheinend keinerlei Maßnahme in den Modulen die eine Rückspeisung ins Netz verhindern könnte (Zählerüberwachung oder Messung). Insofern nützen die ganzen Argumente bezüglich der Nutzlosigkeit der Einspeisung nichts. Es kann in bestimmten Fällen zu einer Netzeinspeisung kommen, und es kann sogar vorkommen dass der Zähler rückwärts läuft, wenn er keine Rücklaufsperre besitzt. Ein solcher Vorgang könnte unter Umständen als Betrug ausgelegt werden, genauso wie wenn man den Zähler in irgendeiner Weise manipuliert.

Meiner Meinung nach bleibt der Betrieb rechtlich in einer Grauzone. Erst wenn der erste Netzbetreiber einen Ihrer Kunden verklagt, und das dann gerichtlich geklärt wird, entsteht Rechtssicherheit. Bis dahin trägt allein ihr Kunde das Risiko des Betriebs. Und wegen der Anzeige beim Netzbetreiber weiß dieser auch ganz genau auf wen er die Abmahnanwälte hetzen muss.

Was passiert wenn der Betrieb gerichtlich verboten wird?

Ich nehme an Sun Invention meldet dann einfach Insolvenz an und die Kunden bleiben auf ihren illegalen Anlagen und den Kosten sitzen.

Wenn Sun Invention wirklich kundenfreundlich und seriös handeln will, dann sollte es Kontakt mit allen Versorgungsnetzbetreibern aufnehmen, und von jedem einzelnen bestätigen lassen, dass der Betrieb zulässig ist, anstatt den Kunden diese Last und das Risiko aufzubürden. Dann hat bei positiver Bestätigung jeder Kunde Rechtssicherheit. 

Zum Schluss noch eine technische Frage:
In welchem zeitlichen Verlauf wird die Energie in den Akku geladen und in das Netz eingespeist?

Wenn die Module wirklich nur zur Deckung des Grundbedarfs gedacht sind, dann sollte auf der einen Seite dier Akku so groß sein, dass er den Maximalertrag an einem Tag aufnehmen kann. D.h., bei einem Tagesertrag im Sommer von durchaus der 4-fachen Nennleistung müsste der Akku etwa 800 Wh speichern können. Auf der anderen Seite sollte diese Energie dann über möglichst viele Stunden verteilt werden, d.h. die Einspeiseleistung sollte bei 800 Wh Speicherkapazität nur etwa 1/24 pro h also etwa 33 W betragen.

Wie sieht das in der Realität aus?

Noch besser wäre es natürlich wenn über PLC die aktuelle Leistung vom Zähler gemeldet und dann bei der Einspeisung berücksichtigt würde. Wobei es dann bei Millionen von installierten Systemen die Frage ist, ob die Einspeisung nicht insgesamt netzfreundlich gestaltet werden sollte auch wenn nur der Eigenbedarf gedeckt wird.

Energiefachmann:
Gerade erhalten:
"VDE warnt vor Photovoltaik-Anlagen mit Steckern

   Frankfurt am Main (ots) - PV Plug-In Anlagen für den "Hausgebrauch" entsprechen nicht den VDE-Vorschriften / VDE empfiehlt stets normengerechte Installation durch fachkundiges Personal / Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an Steckdose birgt Unfall- und Haftungsrisiken

   Bei fachkundiger und normengerechter Installation nach VDE-Vorschriften bieten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) eine sichere und komfortable Möglichkeit zur Nutzung "selbst geernteter" elektrischer Energie. PV-Anlagen, bei denen der Strom einfach per Schutzkontakt-Stecker über die Steckdose in den Hausstromkreislauf (Endstromkreis) eingespeist wird, entsprechen allerdings nicht den VDE-Sicherheitsvorschriften. Zwar mag der Schutzkontakt-Stecker beim Nutzer den Eindruck erwecken, dass er PV-Anlagen durch einfaches Anschließen an die Steckdose selbst in Betrieb nehmen kann, ohne Unfall- und Haftungsrisiken einzugehen, doch das Einstecken eines elektrischen Erzeugungsgerätes in die Steckdose ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes zu vergleichen und nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) unzulässig.

   Brände durch Überlastung des Stromkreislaufs möglich, Nutzer haftet selbst

   Beim Anschluss von Stromerzeugern an die Steckdose können vorhandene Schutzorgane der häuslichen Elektroinstallation wie zum Beispiel Sicherungen ihre Schutzfunktion nicht mehr im vollen Umfang erfüllen, da sie den in die Steckdose rückgespeisten Strom nicht erkennen und auf ihn nicht ordnungsgemäß reagieren können. Aus diesem Grund kann es bereits kurz nach dem Einstecken des PV-Moduls zu einer Überlastung des Stromkreises und zu Bränden kommen. Grundsätzlich empfiehlt der VDE den Nutzern von PV-Anlagen dringend, bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen stets auf fachkundige Personen zu setzen, die eine normengerechte Installation von normengerechten Stromerzeugungseinrichtungen nach VDE-Sicherheitsvorschriften gewährleisten können."

Sun Invention:

--- Zitat von: superhaase am 23. April 2013, 10:36:00 ---
--- Zitat von: Sun Invention am 23. April 2013, 09:41:37 ---

--- Zitat ---Insgesamt sind wir der Auffassung, dass aufgrund der geringen Relevanz der Stromerzeugung bzw. der nicht gewünschten Einspeisung ins öffentliche Stromnetz eine Mitteilungsanzeige über den Betrieb der Module beim Energieversorger ausreichend ist.
--- Ende Zitat ---
Da kann man auch anderer Meinung sein.

Die von Ihnen angesprochene Grundlast eines Haushalts liegt wohl normalerweise im niedrigen zweistelligen Wattbereich. Bei mir zuhause sind es sicher nicht mehr als 20 W (also wenn z.B. der Kühlschrank gerade seinen Kompressor abschaltet und ansonsten nur noch die Telefonanlage mit WLAN mit etwa 15 W und einige Stand-By-Verbraucher mit zusammen vielleicht nochmal 5 W aktiv sind).

Folglich ist es tagsüber bei ordentlich Sonnenschein, so wie heute, ganz normal, dass Ihre Module (selbst die mit Speicher) immer dann, wenn kein größerer Verbraucher im Haushalt aktiv ist, Strom ins Netz zurückspeisen, weil Ihre Module diesen Zustand nicht erkennen.

Dabei dürfte es also regelmäßig zu einem Rückwärtslauf des Stromzählers kommen, was sicherlich gegen geltende Vorschriften verstößt (Rücklaufsperren sind offenbar nicht Standard).

Warum also sollten die technischen Anschlussbediongungen und die sonstigen Vorschriften für den Betreieb von Stromerzeugungsanlagen am Netz (Einspeisezähler erforderlich Verbrauchszähler mit Rücklaufsperre erforderlich) nicht gelten?

--- Ende Zitat ---

Um die Übersichtlichkeit zu wahren, füge ich meine Antworten untenstehend an:

Grundlast:

Die Grundlast einer Wohnung eines Junggesellen liegt nach unseren Messungen bei 45 Watt. Für diesen Kunden empfiehlt sich - wenn überhaupt ein einzelnes Modul mit Speicher, das beispielsweise über Nacht kontinuierlich 30 Watt (über 8 Stunden) abgibt, und sich am kommenden Tag wieder auflädt. Weitere Maßnahmen sind hier schlicht überflüssig, weil die Stromkosten sehr niedrig sind.

Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: Hier liegt die Grundlast weit über der von Ihnen kolportierten "mittleren zweistelligen Bereich", sondern eher bei 150 bis 200 Watt. Hierfür empfehlen wir beispielsweise eine Kombination aus Modulen mit und ohne Speicher, damit sowohl am Tag wie auch in der Nacht entsprechend Grundlast abgemildert und die Stromkosten reduziert werden können. Logisch wäre beispielsweise ein Modul ohne Speicher, das mit einer maximalen Erzeugung von 160 Watt die Grundlast tagsüber fast komplett abdeckt, in Kombination mit zwei Speicher-Modulen, die beispielsweise jedes 30 Watt für acht Stunden abgeben.

Interessant wird es in einem Haushalt mit einer vierköpfigen Familie: Hier messen wir eine durchschnittliche Dauerlast von 650 (!) Watt, weil alleine die Heizungspumpe 90 bis 150 Watt "frisst". Hierfür ist dann eine typische Modulkombination von 3 Light-Modulen und 3-Optimus-Modulen sinnvoll.

Zum Thema VDE antworte ich morgen offiziell im Rahmen einer Stellungnahme zur hier oben aufgeführten Pressemitteilung des VDE...

Mit sonnigen Grüßen,
Sun Invention
--- Ende Zitat ---

superhaase:

--- Zitat von: Sun Invention am 23. April 2013, 19:54:17 ---Die Grundlast einer Wohnung eines Junggesellen liegt nach unseren Messungen bei 45 Watt.
--- Ende Zitat ---
Es mag einzelne Junggesellen geben, bei denen das zutrifft.
Bei der Mehrheit der Haushalte sicher nicht.


--- Zitat ---Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: Hier liegt die Grundlast weit über der von Ihnen kolportierten "mittleren zweistelligen Bereich", sondern eher bei 150 bis 200 Watt.
--- Ende Zitat ---
Entschuldigung, aber das ist völlig abwegig.
Wohl eher Wunschdenken.


--- Zitat ---Interessant wird es in einem Haushalt mit einer vierköpfigen Familie: Hier messen wir eine durchschnittliche Dauerlast von 650 (!) Watt, weil alleine die Heizungspumpe 90 bis 150 Watt "frisst".
--- Ende Zitat ---
Jetzt wirds klar: Sie verwechseln durchschnittliche Dauerlast mit Grundlast.
650 W sind als echte Grundlast (und nur um die geht es bei dieser Diskussion) bei einem 4-Personen-Haushalt völlig unmöglich - selbst in einem eigenen Häuschen. Das wären ja schon 5.600 kWh im Jahr nur mit der Grundlast im Haushalt, also ohne Einschalten von Großverbrauchern. Reine Phantasie.


--- Zitat ---Zum Thema rückwärtslaufender Stromzähler [...]:
"Es gibt weder deutsche noch europäische Gesetze und Verordnungen die die Drehrichtung des Stromzählers regeln ...
--- Ende Zitat ---
Jetzt wirds unseriös.
Auf diesem Niveau brauchen wir nicht weiter über Ihre Produkte sprechen.

khh:

--- Zitat von: Sun Invention am 23. April 2013, 19:54:17 ---Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: ...
Mit sonnigen Grüßen,
Sun Invention
--- Ende Zitat ---

Wie ich sehe, wird die Installation der 'Plug & Save' PV-Module auf der Internetseite von Sun Invention ganz besonders als "die intelligente Lösung für den Balkon der Mietwohnung, die Energieerzeugung auf der Terrasse oder der Garage" beworben.

Als Vermieter würde ich einer solchen Installation und der direkten Einspeisung via Steckdose in das Hausnetz in keinem Fall zustimmen (Brandgefahr etc.). Insbesondere von gewerblichen Vermietern kann ich mir das ebenso wenig vorstellen.

Wenn meine Mieter das ohne meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vornehmen, werden sie richtigen Ärger bekommen. Klärt Sun Invention eigentlich über die mietrechtliche Problematik zutreffend auf?

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