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Autor Thema: OLG Nürnberg, B. v. 08.04.13 Az. 1 U 1100/11 Gas (N- Ergie)  (Gelesen 2741 mal)

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Zitat
Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 08. April 2013

Az. 1 U 1100/11

Die Berufung der N-ERGIE gegen das Urteil des LG Ansbach vom 20.05.11 - Az: 5 HK O 472/10 wird zurückgewiesen.

Das Landgericht Ansbach hatte mit Urteil vom 20.05.2011 die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass N-ERGIE mit der Belieferung zum Sonderpreis auch einen Sondervertrag abgeschlossen hat, dem aber kein wirksames Preisanpassungsrecht vereinbart worden ist, mangels entsprechender Einbeziehung der AVBGasV.

N-ERGIE hat sich auf einen Systemfehler berufen, aufgrund dessen sie die hier betroffenen Kunden in einen Sondertarif eingestuft hat und darauf, dass sie die Rechnungen nach § 18 GasGVV wie einen Berechnungsfehler korrigieren könne.

Der Senat vertritt die Auffassung, dass sich der Versorger, der den Kunden aus dessen Sicht tatsächlich zu den Tarifen eines Sondervertrages beliefert, an dem dadurch erzeugten Rechtsschein festhalten lassen muss und deshalb die Ansprüche nicht mehr auf ein Preisänderungsrecht aus dem Grundversorgungstarif stützen kann. Ebenso kann N-ERGIE die Abrechnung auch nicht gemäß § 18 Abs. 1 GasGVV korrigieren.

http://www.energieverbraucher.de/files_db/1366123219_111__12.pdf

 

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