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Öffentliche Abgaben - etwa für Entwässerungskanäle - dürfen nicht unbegrenzt lange im Nachhinein erhoben werden. Dies hat das BVerfG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Richter erklärten eine Bestimmung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes für nichtig, nach der unter bestimmten Umständen Beiträge praktisch unbegrenzt im Nachhinein erhoben werden konnten. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.
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