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Autor Thema: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat  (Gelesen 11870 mal)

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Offline Fraenky

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R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« am: 09. April 2013, 09:58:54 »
Ich will jetzt hier keinen großen Roman schreiben aber in  kurzen Sätzen grob erläutern was passierte:

Mitte November erhielten wir eine kleine Preiserhöhung mit dem Hinweis dass die neuen Preise bis 31.12.2013 gültig sind. Da haben wir uns gefreut dass endlich ein Stromanbieter die deutlich gesunkenen Preise der Strombörse auch an Privatkunden weitergibt. Die Medien propagierten ja ständig dass diese noch viel Luft zu Preissenkungen haben. Tja nix wars, das Kleingedruckte überlas man leider welches die staatlichen Erhöhungen hier noch gar nicht berücksichtigt (im Nachhinein hat sowas einen richtig faden Beigeschmack).
Am 28.12.2012 kam dann eine weitere EMail mit einer weiteren Erhöhung um schlappe 11% (alle neuen staatlichen Umlagen), natürlich zum 1.1.2013. 3 ganze Tage vorher.

Aufgrund dieser Art und Weise  machte ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch (bei solchen Firmen mit solchen Machenschaften will ich kein Kunde sein), welches mir mit dem Hinweis auf deren AGB verweigert wurde.

Nach einiger Zeit googlen sties ich auf Informationen dass diese AGBs eigentlich nicht zuläßig sind und man hier zwingend die Schlichtungsstelle bemühen sollte. Das tat ich sofort.
Anscheinend ist diese personel recht ausgereizt denn erst Ende Januar bekam ich die Antwort wie denn meine Beschwerde verlief. OK, wusste ich nicht also Beschwerde geschrieben. 4 Wochen hat ein Unternehmen Zeit diese zu beantworten. Tat R(h)einpower erst gar nicht. Zurück zur Schlichtungsstelle und R(h)einpower erhielt am 6.3.2013 von der Schlichtungs ein Schreiben zur Stellungsnahme. Natürlich lies man sich wieder seitens R(h)einpower viel Zeit. Erst am 23.03.2013 wurde das Schreiben beantwortet. Am 5.5.2013 bekam ich dann die Aufforderung zu dieser Stellungsnahme, Stellung zu nehmen, innerhalb 14 Tage.

Irgendwo blicke ich nun nicht mehr durch. Was ist denn nun die Aufgabe der Schlichtungsstelle? Der Vorgang war doch deutlich beschrieben, laut Verbraucherschutz und diversen Stromportalen ist auch die Gesetzeslage mehr als deutlich dass diese AGB`s eigentlich unzuläßig sind.

Welche Stellungsnahme soll ich denn nun der Schlichtungsstelle schreiben? Es ist doch alles geschrieben was Sache ist.
Macht es vielleicht zusätzlich Sinn die Verbraucherschutzzentrale noch zu kontaktieren? Ich will von diesem Verein schnellst möglich weg, Unternehmen dieser Art, schlechter Kundenservice, grenzwertige AGB`s und Zensur (auf Reclabox werden alle Beschwerden inkl. Kommentare bezüglich R(h)einpower/Stadtwerke Dusiburg gelöscht respektive gar nicht veröffentlicht), will ich mit meinem Geld nicht unterstützen.

Besten Dank im Voraus!

Offline khh

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Re: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« Antwort #1 am: 09. April 2013, 12:33:56 »
@Fraenky,

für Antworten auf Ihre Frage/n bedarf es nähere/ergänzende Angaben - bspw. :

1. Wie lautet die Kernaussage in der Stellungnahme von R(h)einpower ?
2. Welchen Vertrag/Tarif haben Sie mit R(h)einpower [Vertragsdauer von/bis ... (hat sich der Vertrag am 1.1.13 verlängert)?; Bonus bei einer bestimmten Lieferdauer?; "normale" Kündigungsfrist zu welchem Zeitpunkt?; sonstige bedeutsame Vertragsmerkmale?] ?
3. Was wollen Sie: "nur" schnellstmöglich aus dem Vertrag raus aufgrund des (vermeintlichen) Sonderkündigungsrechts und/oder die 'Umlagen-Preiserhöhung' nicht zahlen aufgrund des in den AGB ausgeschlossenen Sonderkündigungsrechts ?

Auf den Punkt 3. könnte auch die Aufforderung zur Stellungnahme durch die Schlichtungsstelle zielen !?

Nachtrag:
Vielleicht sollten Sie sich auch per Email an bargenvonc@dvv.de wenden. Herr Christian von Bargen ist stellv. Leiter Vertrieb Privat- und Geschäftskunden bei den Stadtwerken Duisburg und bemüht sich über dieses Forum um kundenfreundliche Problemlösungen.  ;)
« Letzte Änderung: 09. April 2013, 13:09:00 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Christian Guhl

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Re: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« Antwort #2 am: 09. April 2013, 13:17:58 »
@Fraenky
Die Aufgabe einer Schlichtungsstelle ist, wie es der Name schon sagt, einen Streit zu schlichten. Nicht von vornherein dem Einen oder Anderen Recht zu geben. Daher werden die Parteien zur Stellungnahme aufgefordert. Jeder soll seinen Standpunkt darlegen und der andere Vertragspartner kann darauf antworten. Kommt keine Einigkeit zustande, entscheidet der Schlichter wer Recht hat. Rheinpower hat auf Ihre Beschwerde geantwortet. Nun sind Sie wieder dran. Teilen Sie der Schlichtungsstelle mit, was Sie von der Antwort Rheinpowers halten. Bestehen Sie auf dem Sonderkündigungsrecht.

Offline Fraenky

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Re: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« Antwort #3 am: 09. April 2013, 13:21:32 »
Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort.

für Antworten auf Ihre Frage/n bedarf es nähere/ergänzende Angaben - bspw. :

1. Wie lautet die Kernaussage in der Stellungnahme von R(h)einpower ?
Das die EEG und die Umlage nach § 19 StromNEV sowie die KWK-Umlage erhöht wurde, man darauf aber keinen Einfluß hat und dadurch keinen höheren Gewinn erwirtschaftet.
Laut § 6 Absatz a der R(h)einpower-AGB ein Sonderkündigungsrecht dafür ausschliesst.
Inhalt des Schreibens war auch dass man nach Bekanntgabe der  neu eingeführten EEG-Umlage den Kunden vor Jahreswechsel informierte.

2. Welchen Vertrag/Tarif haben Sie mit R(h)einpower abgeschlossen [Vertragsdauer von/bis ... (hat sich der Vertrag am 1.1.13 verlängert)?; Bonus bei einer bestimmten Lieferdauer?; "normale" Kündigungsfrist zu welchem Zeitpunkt?; sonstige bedeutsame Vertragsmerkmale?] ?
Vertrag: R(h)einpower Strom
Vertragsdauer 1.1. bis 31.12.
Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit
Bonus: keinen

3. Was wollen Sie: "nur" schnellstmöglich aus dem Vertrag raus aufgrund des (vermeintlichen) Sonderkündigungsrechts und/oder die Umlagen-Preiserhöhung nicht zahlen aufgrund des in den AGB ausgeschlossenen Sonderkündigungsrechts ?

Ich meide wie die Pest Unternehmen die mit dubiosen Machenschaften ihre Geschäfte praktizieren.
Natürlich kann man mir nun den Vorwurf machen und auf das Nichtlesen der AGB`s hinweisen. Warum verschweigt man denn "bewußt" die staatlichen Umlagen mit der Preiserhöhung mitte November? Warum stand der Hinweis dass diese komplett unberücksichtigt sind nur Kleingedruckt?  All das suggerierte dem Kunden komplett etwas anderes. Wie man auch via Google sah, gab es hunderte von Treffern die gleiches empfanden.
Wäre man ehrlich, wie es hunderten seriösen Unternehmen gelang dem Kunden mitte November die Karten auf den Tisch zu legen, wäre ich vermutlich heute noch zufriedener Kunde bei R(h)einpower. Durch solche Taschenspielertricks schafft man kein Vetrauen. Hinzu kommt auch noch der Vertrauensbruch dass gerechtfertigt aufkommender Shitstorm (Beispiel via Reclabox) zensiert wird, während Mitbewerber dort ständig durch den Kakao gezogen werden.

Vom Kundenservice (das Wort passt hier eigentlich gar nicht) war ich durch eine willkürliche Anhebung des Abschlages von ca. 41% (Preiserhöhung war knapp 12%) so geschockt, dass hier der Wunsch schnell ein seriöses Unternehmen zu finden sehr groß geworden ist.

Auf den Punkt 3. dürfte auch die Aufforderung zur Stellungnahme durch die Schlichtungsstelle zielen !?
Die Stellungsnahme wird auf die Stellungsnahme der R(h)einpower gewünscht:

in vorbezeichneter Angelegenheit erhalten Sie anliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen.

Offline Fraenky

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Re: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« Antwort #4 am: 09. April 2013, 13:27:40 »
Die Aufgabe einer Schlichtungsstelle ist, wie es der Name schon sagt, einen Streit zu schlichten. Nicht von vornherein dem Einen oder Anderen Recht zu geben. Daher werden die Parteien zur Stellungnahme aufgefordert. Jeder soll seinen Standpunkt darlegen und der andere Vertragspartner kann darauf antworten. Kommt keine Einigkeit zustande, entscheidet der Schlichter wer Recht hat. Rheinpower hat auf Ihre Beschwerde geantwortet. Nun sind Sie wieder dran. Teilen Sie der Schlichtungsstelle mit, was Sie von der Antwort Rheinpowers halten. Bestehen Sie auf dem Sonderkündigungsrecht.
@Christian Guhl,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Mir ist schon klar das die Schlichtungsstelle nur schlichtet. Ich hab mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, ich hatte ja schon meinen Standpunkt klar und deutlich Anfang Januar mitgeteilt das ich auf mein Sonderkündigungsrecht bestehe obwohl es seitens R(h)einpower verwehrt wird. Den kompletten Schriftverkehr hatte ich ja der Schlichtungsstelle zur Verfügung gestellt (Ablehnung des Sonderkündigungsrechts wegen der AGB`s).
Darum verstehe ich nun nicht warum ich noch einmal Stellung nehmen soll?! Das dreht sich doch alles im Kreise und zieht sich schon über mehr als ein 1/4 Jahr hin.

Offline khh

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Re: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« Antwort #5 am: 09. April 2013, 14:55:52 »
1. Wie lautet die Kernaussage in der Stellungnahme von R(h)einpower ?
Das die EEG und die Umlage nach § 19 StromNEV sowie die KWK-Umlage erhöht wurde, man darauf aber keinen Einfluß hat und dadurch keinen höheren Gewinn erwirtschaftet. Laut § 6 Absatz a der R(h)einpower-AGB ein Sonderkündigungsrecht dafür ausschliesst. Inhalt des Schreibens war auch dass man nach Bekanntgabe der  neu eingeführten EEG-Umlage den Kunden vor Jahreswechsel informierte.

Die Aussagen im vorstehenden 1. und 3. Satz sind eher unmaßgeblich. Der Ausschluss des Sonderkündigungsrechts in § 6 der AGB dürfte hingegen unzulässig sein und könnte bedeuten, dass mindestens dieser Teil der Preisänderungsklausel und damit die Preiserhöhung aufgrund der Umlagen-Weiterreichung unwirksam ist.
In der Stellungnahme an die Schlichtungsstelle würde ich daher die Wirksamkeit der zweiten Preiserhöhung bestreiten. Da Sie ja schnellstens aus dem Vertrag rauswollen (mangels Bonus besteht für den Verbleib ja auch wenig Anlass), hat ein Festhalten am Sonderkündigungsrecht aber wohl vorrang.

Ich meide wie die Pest Unternehmen die mit dubiosen Machenschaften ihre Geschäfte praktizieren. ... Warum verschweigt man denn "bewußt" die staatlichen Umlagen mit der Preiserhöhung mitte November? Warum stand der Hinweis dass diese komplett unberücksichtigt sind nur Kleingedruckt?  All das suggerierte dem Kunden komplett etwas anderes.

Da stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu. Erwähnen Sie Ihre Sichtweise durchaus auch gegenüber der Schlichtungsstelle.

Wäre man ehrlich, wie es hunderten seriösen Unternehmen gelang dem Kunden mitte November die Karten auf den Tisch zu legen, ... Durch solche Taschenspielertricks schafft man kein Vertrauen. ... Vom Kundenservice ...war ich ... so geschockt, dass hier der Wunsch schnell ein seriöses Unternehmen zu finden sehr groß geworden ist.

Der Wunsch ist verständlich. Aber Vorsicht, die ‚eingeschränkte’ Preisgarantie, der Ausschluss des Sonderkündigungsrechts bei Umlagen-Weiterreichung und die verschiedensten „Taschenspielertricks“ sind (leider) gängige Praxis bei einem erheblichen Teil der Energieversorger! Informieren Sie sich besser vor einem Wechsel diesbzgl. in den einschlägigen Threads dieses Forums.

Die Stellungsnahme wird auf die Stellungsnahme der R(h)einpower gewünscht:
in vorbezeichneter Angelegenheit erhalten Sie anliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Stellungnahme ...

Nachvollziehbar diese Anforderung Ihrer Stellungnahme, schließlich hätte es ja auch sein können, dass Sie sich mit dem „M......“ von R(h)einpower zufrieden geben.  ;) 
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Offline Stromfraß

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Re: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« Antwort #6 am: 09. April 2013, 17:51:38 »
Erstaunlich, was es immer wieder so gibt.
Leider fällt auch hier wieder der Name R(h)einpower und dessen Kundendienst, der wohl nicht der kundenfreundlichste ist.

2 Ratschläge von mir:

1. Versuchen Sie, wie khh bereits schrieb, mit dem genannten Ansprechpartner Verbindung aufzunehmen.

2. Vertrauen Sie nicht all zu sehr auf die Schlichtungsstelle. Es ist eben auch nur eine Behörde.
In meinem Anliegen habe ich außer der Eingangsbestätigung meiner Beschwerde fast 5 Monate nichts gehört. Dann kam eine Klage vom Energieunternehmen. Damit war die Schlichtungsstelle außen vor und der Energielieferant hat sich die 300 Euro Kosten bei der Schlichtungsstelle gespart. Näheres werde ich mal nach Abschluss in meiner Sache berichten.
Daher mein Rat: wenden Sie sich lieber an eine Verbraucherzentrale.

Offline Fraenky

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Re: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« Antwort #7 am: 10. April 2013, 11:04:22 »
Erstmal vielen herzlichen Dank für die Ratschläge zu meinem Fall.

Vielleicht sollten Sie sich auch per Email an bargenvonc@dvv.de wenden. Herr Christian von Bargen ist stellv. Leiter Vertrieb Privat- und Geschäftskunden bei den Stadtwerken Duisburg und bemüht sich über dieses Forum um kundenfreundliche Problemlösungen.  ;)

Herr Christian von Bargen schrieb mich an und wir telefonierten wenig später.
Auch wenn es mir sehr sehr schwer fiel mit einem MA der SWD zu telefonieren, schaffte  Herr CvB ein sympatisches Gespräch. Somit fanden wir eine für mich sehr zufriedenstellende Lösung und der Vertrag wird "kulanterweise" aufgelöst.
Ich schrieb bewußt "kulanterweise" da ja eine Entscheidung seitens der Schlichtungsstelle noch nicht gefallen ist.

Ich wünsche Herrn Christian von Bargen viel Erfolg mit seiner Aufgabe. Seine Art und Weise Probleme zu lösen und vielleicht noch in Zukunft Preisankündigungen transparenter zu gestalten, wird dem Unternehmen langfristig zufriedene Kunden bescheren und solch negative Stimmung verhindern. 




Offline khh

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Re: R(h)einpower und deren AGB
« Antwort #8 am: 10. April 2013, 11:55:02 »
Lobenswert das Bemühen durch Herrn CvB von den Stadtwerken Duisburg/R(h)einpower und die für den betroffenen Kunden zufriedenstellende Lösung sowie die "kulanterweise" vereinbarte vorzeitige Vertragsauflösung.  :)

Solange aber der Ausschluss des Sonderkündigungsrechts bei "Weiterreichung" von Umlagenerhöhungen in § 6 der AGB verbleibt, behält diese Einzelfall-Problemlösung den faden Beigeschmack, dass man damit vielleicht eine womöglich für RP/die SW negative Entscheidung der Schlichtungsstelle vermeiden wollte!?  :-\
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Offline Fraenky

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Re: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« Antwort #9 am: 10. April 2013, 19:32:08 »
Hallo khh,

natürlich behält dies den faden Beigeschmack. Wir hatten gestern länger telefoniert und ich spürte das Herr CvB willens ist hier nachhaltig was zu verändern.
Die Frage ist halt wie weit ist die Geschäftsleitung gewillt?!
Persönlich wünsche ich ihm den Erfolg weil er genau der richtige Typ ist Probleme zum Wohle der Kunden zu lösen. Eine absolut verfahrenen Situation (da gingen mir wochenlang Gedanken durch den Kopf die hier nur zensiert werden würden) wurde durch ihn zufriedenstellend gelöst.

Die Baustellen (AGB`s, Preisinformationen & Kundenservice) die er vor sich hat werden auch nicht in wenigen Wochen zu erledigen sein.

Schlussendlich habe ich für mich wieder einmal gelernt, verlasse Dich nie auf andere sondern wehre Dich wenn ALLEINE. Rückwirkend betrachtet hat es mich 100 Tage lang viele Nerven gekostet.

Offline Stromfraß

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Re: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« Antwort #10 am: 10. April 2013, 19:48:23 »
Für fraenky gilt: Ende gut - alles gut.
Das nächste Mal vielleicht eher das Forum hier nutzrn.
Leider bleiben für Herrn CvB noch einige offene Baustellen ...

Offline Netznutzer

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Re: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« Antwort #11 am: 10. April 2013, 23:12:53 »
Es wurden der RP € 350,-- Kosten an die Schlichtungsstelle erspart.

Zitat

Kostenordnung Schlichtungsstelle Energie e.V.
Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 beträgt die Fallpauschale 350 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Fall.


Für den Fall, dass RP Recht bekommen hätte, wäre der Gewinn an Ihrem Vertrag sicherlich geringer als der Kostenaufwand gewesen, ganz abgesehen vom Arbeitsaufwand für RP.

Es gibt somit 2 Gewinner.

Gruß

NN

Offline Stromfraß

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Re: R(h)einpower und seine AGB Politik, bitte um Rat
« Antwort #12 am: 11. April 2013, 08:12:08 »
Ich sehe 3 Gewinner:

1. Frankey, der ja nur aus dem Vertrag wollte
2. die Schlichtungsstelle, die den "Fall" vom Tische hat
3. RP, die die 350 Euro gespart haben

Als 4.Gewinner klnnte ma noch CvB sehen, der es als persönlichen Erfolg buchen kann.
Solche Win-WinSituationen gibt es nicht so oft.

 

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