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Was ist mehr wert, der Mehrheitswillen oder Interessen Einzelner

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Umfrage geschlossen: 03. Mai 2013, 17:09:10

Autor Thema: Pro und Kontra EGNW  (Gelesen 18606 mal)

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Offline genossenschaftler

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Pro und Kontra EGNW
« am: 03. April 2013, 17:09:10 »
Die Unternehmensform Genossenschaft ist eine gute Sache. Letztlich kann man mit dieser Unternehmensform Geschäfte verwirklichen, welche kapitalintensiv für einzelne Wirtschaftler nicht oder schwer machbar sind. Diesen Beweis treten in jüngster Zeit mehrere Genossenschaften auch im Energiebereich an. Im Rahmen des Genossenschaftsgesetzes sind Premissen gesetzt und regelt unter anderem auch Haftungsfragen. Es werden Anforderungen an die Organe einer Genossenschaft gestellt, damit im Sinne der Gemeinschaft die Geschäftsinteressen gewahrt bleiben.
Kann man diese Grundbedingungen nicht erfüllen, sind die Voraussetzungen für die Einhaltung dieser nicht gegeben. Werden mehr sonstige Interessen und nicht die der Mehrheit verfolgt, stellt sich die Existenberechtigung eines Unternehmens; auch die einer Genossenschaft. Dies meine ich, obwohl ich Verteidiger dieser Unternehmensform bin. Geschäftsleute unterliegen vielerlei Anforderungen aus dem BGB, anderen Regularien der Wirtschaft. Diese gelten fast vollends auch für eine Genossenschaft. Das Bild der EGNW als Gemeinschaft und im besonderen als Unternehmen im öffentlichen Markt sollte uns zu denken geben, nachdem, was man zur Kenntnis nehmen kann. Wenn Sie sich fragen; und was ist mit Abhängigkeiten, Koopertionen, vertragliche Beziehungen nach aussen? So mancher ist da kein feiner. Dies muss man oder sollte man in diesem "Verdrängungspfuhl" von Markt wissen. Wer da auf gallopierende Pferde setzt und nicht sattelfest ist, landet auf dem Pflaster. Vorrangig trägt der anbahnende Partner die Verantwortung für sich selbst.  Kurz um; die Rückabwicklung der EGNW wäre wohl für alle Beteiligten eine zwar nicht erstrebenswerte Lösung aber ein logischer Schritt und eine Erholung aller Beteiligten; jedoch keine Schande. Einzelnen sollte man jedoch schon sagen, dass sie als Mitglied und Akteur an dieser Entwicklung nicht ganz unschuldig sind und sich allem mehr; nur nicht dem eigentlichen Geschäft gewidmet haben oder nicht konnten. Wie anders ist zu erklären, dass bis heute der "Rausschmiss" der Mehrheit von E-Beziehern letzten Jahres aus der Versorgung einer Aufklärung bedarf. Wie kann man sich so den Ruf ruinieren lassen.

Offline Didakt

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #1 am: 03. April 2013, 17:58:28 »
Was Sie hier als „Neuling“ zum Besten geben ist so bekannt wie eine rote Tomate. Befürworter von Genossenschaften, auch der EGNW, waren wohl anfangs in der Mehrzahl alle Mitglieder, was denn sonst? Verteidiger der EGNW kann man ‒ nach allem was geschehen ist ‒ nicht mehr sein. Die Suppe, die den Mitgliedern von der Führung im Laufe der Zeit eingebrockt wurde, muss nun wirklich nicht mehr aufgekocht werden. Die inzwischen wegen ihrer zu Recht kritischen Einstellung von den EGNW-Verantwortlichen „vermaledeiten Mitglieder“ wären froh, wenn sie überhaupt noch etwas von ihren Einlagen wiedersähen, die wohl größtenteils der fragwürdigen Kunst dieser Finanzjongleure geopfert wurden. Na klar, die Abwicklung scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein! Der Ruf ist doch schon längst total ruiniert! >:(

Offline Energietourist

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #2 am: 04. April 2013, 09:32:36 »
@didakt
ich stimme ihnen da voll zu. Nur eins geht nicht, diesen Leuten Absolution zu erteilen.
Die sollen voll für ihr Handeln haftbar gemacht werden. Alle (noch) Mitglieder erwarten von dieser Genossenschaft gar nichts mehr und haben sicher auch ihre Anteile (wenn man denn mehr als einen hat) abgeschrieben. Ich zumindest will nur noch Aufklärung und dass in Zukukunft andere
nicht so blauäugig (wie ich es zugegebenermaßen war) in eine Genossenschaft eintreten, die von, sagen wir es mal vorsichtig, Leuten ohne Sachverstand geführt wird. Der Fall sieht schon anders aus, sollte noch ans Licht kommen, das Gelder veruntreut wurden, sprich nicht bis auf den letzten Cent belegt werden kann, wofür die Einnahmen und das Stammkapital verwendet wurden. 

Offline Didakt

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #3 am: 04. April 2013, 10:33:26 »
@ Energietourist,

vollkommen da core. In meinem vorstehenden Beitrag habe ich bewusst weitere Ausführungen unterlassen. Im Prinzip ist doch zu diesem "Fall" bereits alles gesagt!

Offline khh

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #4 am: 20. April 2013, 05:42:22 »
... Wie kann man sich so den Ruf ruinieren lassen.

... lassen ist wohl nicht richtig, dafür hat "man" ganz alleine selbst gesorgt !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Hans Hans

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #5 am: 23. April 2013, 21:23:22 »
... Wie kann man sich so den Ruf ruinieren lassen.

... lassen ist wohl nicht richtig, dafür hat "man" ganz alleine selbst gesorgt !

Wer ist denn der „hauptamtliche „Schlechtsprecher“ gegen EGNW  – das ist doch keine vernünftige Kritik mit der Sie um sich - geworfen haben - werfen – ohne sich je als Mitglied objektiv eingebracht zu haben ? ! ?
Beispiele:

Zitat von: khh
-(…Und dieses „tricksen und täuschen“ wurde (…durch heute nach wie vor   Verantwortliche!) aufrechterhalten,
-(…es ist hier von den vormaligen und heutigen „Machenschaften“ der EGNW die Rede.
-Wer eine Energiebelieferung durch diese Genossenschaft in Erwägung zieht, sollte das besser wohl auch bedenken !
-Diese Möchtegern-Genossenschaft ‚hat fertig’ !

etc. etc.

(…)Das Bild der EGNW als Gemeinschaft und im besonderen als Unternehmen im öffentlichen Markt sollte uns zu denken geben, nachdem, was man zur Kenntnis nehmen kann.
(…) und was ist mit Abhängigkeiten, Kooperationen, vertragliche Beziehungen nach aussen? So mancher ist da kein feiner. Dies muss man oder sollte man in diesem "Verdrängungspfuhl" von Markt wissen.
(…) die Rückabwicklung der EGNW wäre wohl für alle Beteiligten eine zwar nicht erstrebenswerte Lösung aber ein logischer Schritt und eine Erholung aller Beteiligten;

Wer hat hier also ein akribisches Interesse an der Abwicklung der EGNW durch Leumundsfälschung?

Welchen Schaden haben einige Wendehälse eigentlich konkret genommen, außer der „Misswirtschaft“ der Vorstände Lange / Mücke von Januar  bis Juni 2012, davor Redecker/Mücke, bei angeblicher desolater Mitglieder und Kundenverwaltung,  aber einem „supergünstigen“ Preis für Strom u. Gas s. Zt.; aber leider wohl auch bedauerlicher Abschreibung von Genossenschaftsanteilen bzw. Verlust ggf. von Abschlagsbeträgen (Guthaben) bei Energen Süd,  dieses aber auch durch eigene „Schlafmützigkeit“ beim „Zurückbuchen “.

Wenn Misswirtschaft, falsche Kooperationen, suspekte vertragliche Beziehungen, desolate Mitglieder/Kundenverwaltung ggf. der genannten Vorstände vorliegt, haben neben diesen auch AR und „alle“  Mitglieder mit zu verantworten.

Wo waren und sind die heutigen „Schlauredner“ über Verantwortung- Schadensersatz und BGB/EnWG/GenG –Vorgaben z. B. bei der „Kundenübernahme“ durch First Con GmbH von ProErnergie bzw. von  EnerGen Süd ?
Schon s. Zt. hat First Con GmbH raffiniert ein „herausragendes“ Bild abgegeben. Siehe folgende Beiträge u. Geschichte eines gebeutelten EGNW-Mitgliedes durch First Con z.B.

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16495.msg86979.html#msg86979

Wo waren diese angeblich „Schlauen“ bei der gestrickten  „Übernahme“ der EGNW durch First Con GmbH- nach etwa gleichem Muster- die im wesentlichen durch Gegenwehr einiger weniger jetzt Verantwortliche und Mitglieder scheiterte, aber eine Vertragsknebelung immer noch bei vielen verunsicherten Mitgliedern der EGNW praktisch gegenwärtig ist, durch massive Vertragsgenerierungen und Beeinflussung durch First Con GmbH , mit widerrechtlichen Mahn- u. Klageverfahrensdrohungen,  bzw. Vermittlung und Beratung ggf. durch  klarEnergie (Handelsgesellschaft /Vermittler – Th. Lange ehem. Vorstand EGNW u. Bilanzkreisversantw. s. Zt. – Büro Bienenbüttel)  in umgestrickte Neuverträge??

Neuerdings ist die eigentliche Website- www. klarenergie.de – nur über eine Datenerfassung und Registrierung  möglich.
(Eine eigenartige Kundengenerierung u. Orientierungsmöglichkeit für Verbraucher)

Wird hier nicht ein bemerkenswertes enges „Zusammenwirken“ (wie bisher bei EGNW versucht) besonders deutlich ??:

Firstcon Stromrechner für Klarenergie
bestellung.firstgas.net/iframes/klarenergie/
Verbrauch; Tarifauswahl. Bestelldaten; Bankverbindung; Übersicht; Bestellung. Stromrechner. Meine Postleitzahl: Mein jährlicher Stromverbrauch in kWh

Sind das die Verbraucher „freundlicheren“ Energie-Versorger am Markt, als eine Genossenschaft ??







Offline genofrust

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #6 am: 23. April 2013, 23:46:08 »
aah, verstehe:
wenn frühere Vorstände und andere Lieferanten sich evt. falsch verhalten haben, dann rechtfertigt das dieses aktuelle skandalöse Gebahren der EGNW und ihre massiven Rechtsverstöße?

Respekt - das ist ja eine tolle Rechtfertigung!
Haben Sie die auch im GenG gefunden?

Davon, dass Sie mit dem Finger auf andere zeigen (wie berechtigt das auch immer sein mag), tilgen Sie doch nicht die Verfehlungen der aktuellen Amtsinhaber bei der Energiegenossensacht NordWest eG.

Offline khh

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #7 am: 24. April 2013, 02:31:29 »
@Hans Hans,

es ist wirklich unglaublich, was Sie hier - nicht zum ersten mal – zum Besten geben. Fast immer am Thema vorbei und ebenso oft nichts als persönliche Diffamierungen. Eigentlich wollte ich auf derartiges nicht mehr eingehen, aber was Sie hier absondern, kann so nicht stehen bleiben!   

... Wie kann man sich so den Ruf ruinieren lassen.
... lassen ist wohl nicht richtig, dafür hat "man" ganz alleine selbst gesorgt !
Wer ist denn der „hauptamtliche „Schlechtsprecher“ gegen EGNW  – das ist doch keine vernünftige Kritik mit der Sie um sich - geworfen haben - werfen – ...

Beispiele:
Zitat von: khh
-(…Und dieses „tricksen und täuschen“ wurde (…durch heute nach wie vor   Verantwortliche!) aufrechterhalten,
-(…es ist hier von den vormaligen und heutigen „Machenschaften“ der EGNW die Rede.
...
etc. etc.

Selbstverständlich hat sich die EGNW den Ruf durch die diversen „Fehlleistungen“ ganz allein selbst ruiniert. Und was Sie als „der ‚hauptamtliche Schlechtsprecher’ gegen EGNW“ bezeichnen, ist sicherlich nicht nur für mich ein Aufzeigen bzw. Zurechtrücken der tatsächlichen Vorgänge und Sachverhalte. Wenn Sie oder Ihre „Mitstreiter“ meinen, dass es ‚unwahre Tatsachenbehauptungen’ sind, dann belangen Sie mich doch, angedroht wurde das ja bereits im November letzten Jahres.

Ihre verkürzt zitierten und aus dem jeweiligen Zusammenhang gerissenen „Beispiele“ sind im Ergebnis eine Verfälschung meiner Beiträge. Wenn Sie es darauf anlegen, kann ich hier gerne noch einmal meine Zusammenfassung der Schriftstücke etc. einstellen, mit denen ein Großteil der Kunden durch ehemalige und heutige(!) Verantwortliche der EGNW über die wahre Liefersituation im Zusammenhang mit EnerGen Süd getäuscht wurden.

Welch „verdrehtes“ Rechtsverständnis Sie haben - wie auch einige Ihrer „Mitstreiter“, die ähnliches schrieben - wird durch Ihre nachstehenden skandalösen Unverschämtheiten überdeutlich:
Welchen Schaden haben einige Wendehälse eigentlich konkret genommen, außer ...; aber leider wohl auch bedauerlicher Abschreibung von Genossenschaftsanteilen bzw. Verlust ggf. von Abschlagsbeträgen (Guthaben) bei Energen Süd,  dieses aber auch durch eigene „Schlafmützigkeit“ beim „Zurückbuchen “.

Wenn Misswirtschaft, falsche Kooperationen, suspekte vertragliche Beziehungen, desolate Mitglieder/Kundenverwaltung ggf. der genannten Vorstände vorliegt, haben neben diesen auch AR und „alle“  Mitglieder mit zu verantworten. ...

Richtig erkannt, diese Schäden (Verlust von Guthaben bei EnerGen Süd) hat EGNW aufgrund unautorisierter Vermittlungen an EGS zu vertreten! Aber wieso auch die betroffenen selbst „durch eigene ‚Schlafmützigkeit’ beim ‚Zurückbuchen’“? Wenn ich jemanden finanziell schädige und demjenigen später sage, wie und wo sie/er sich das Geld bei einem Dritten wiederholen kann, dann bin ich fein raus und hab damit nichts mehr zu tun? Und Misswirtschaft, suspekte Verträge und desolate Verwaltung etc. haben alle Kunden in ihrer Eigenschaft als Mitglied mitzuverantworten?  –  Geht’s noch ?    :o

Übrigens, die hilfreiche Empfehlung, unautorisierte Lastschriften innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen zu lassen, kam hier aus dem Forum  –  also nicht mit fremden Federn schmücken. Und die Weiterempfehlung an die Kunden wurde von der EGNW zunächst auch noch 3 Monate verschlafen, nachdem man sich bzgl. der abzusehenden Schäden im 1. Halbjahr 2012 völlig taubstumm gestellt hatte, wie auch jetzt wieder zum aktuellen Thema "EGNW meldet unautorisiert Kunden um".

Solch eine/n Genossenschaft/Energieversorger braucht NIEMAND !
« Letzte Änderung: 24. April 2013, 03:02:58 von khh »
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Offline khh

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #8 am: 24. April 2013, 03:40:15 »
... wenn frühere Vorstände und andere Lieferanten sich evt. falsch verhalten haben, dann rechtfertigt das dieses aktuelle skandalöse Gebahren der EGNW und ihre massiven Rechtsverstöße? ...

Und das ist die inzwischen vierte unautorisierte "Kundenverschiebung" durch die EGNW  -  einmal ohne Zustimmung der AR-Mehrheit (was man mit großem Getöse in den Foren und in Mitgliederbriefen begleitet) und jedes mal ohne ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen betroffenen Kunden (worüber man wohl am liebsten den Mantel des Schweigens decken möchte).

Meines Erachtens besteht bzgl. dieser rechts- und vertragswidrigen Geschäftsgebaren ganz dringender Handlungsbedarf seitens der Bundesnetzagentur und/oder der Netzbetreiber !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Hans Hans

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #9 am: 24. April 2013, 09:53:42 »
@Hans Hans,
Solch eine/n Genossenschaft/Energieversorger braucht NIEMAND !

Das von Ihnen gesprochene "Urteil" steht Ihnen in einer noch(!) ungeklärten Rechtslage nicht zu.
Das können Sie nur für sich persönlich fällen.

Ihre Rechtsbeurteilung, Empfindung und Suggestionen sind in der juristischen Aufarbeitung nicht maßgeblich.

Mir war schon bewusst, dass Sie die Meinung anderer nicht "tolerieren"und boese werden, wie Sie es kürzlich ausdrückten - und hin u. wieder schlaflos macht wie auch jetzt wieder (03.31h)?!

Zu Ihrer Beruhigung:
Ich habe am 23.4.13 Mitteilung erhalten, dass weiterhin in der Prüfung ist, wie es zu dem Missbrauch von Daten und ungültigen Verträgen, zumindest in meinem Fall
kam!
Passen Sie weiterhin auf, auch auf sich.

Offline khh

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #10 am: 24. April 2013, 14:56:12 »
Mir war schon bewusst, dass Sie die Meinung anderer nicht "tolerieren" ...

Ich "toleriere" die Meinung anderer, wenn sich diese im Einklang mit Rechtsgrundlagen und belegbare Fakten befinden.
Andere Meinungen bleiben nicht unkommentiert, wenn diese im Widerspruch zu Rechtsgrundlagen oder Fakten stehen !   :)
« Letzte Änderung: 24. April 2013, 15:14:13 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Hans Hans

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #11 am: 24. April 2013, 17:16:47 »
Ich "toleriere" die Meinung anderer, wenn sich diese im Einklang mit Rechtsgrundlagen und belegbare Fakten befinden.
 

Da geht es mir wie Ihnen im Grundsatz.
Sie können unbenommen jede Meinung kommentieren; nur, Ihre herausgestellte Behauptung und Suggestion ist nicht Rechtsgrundlage und Fakt für eine höchst unverschämte Anmaßung!

Offline khh

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #12 am: 24. April 2013, 17:37:57 »
... nur, Ihre herausgestellte Behauptung und Suggestion ist nicht Rechtsgrundlage und Fakt für eine höchst unverschämte Anmaßung!

WELCHE "Behauptung und Suggestion" meinen Sie denn? Konkrete/s Beispiel/e bitte  -  oder mäßigen Sie sich in Ihrer Ausdrucksweise!
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Hans Hans

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #13 am: 25. April 2013, 18:43:39 »
WELCHE "Behauptung und Suggestion" meinen Sie denn? Konkrete/s Beispiel/e bitte  -  oder mäßigen Sie sich in Ihrer Ausdrucksweise!

Mein lieber @ khh (oder ? h´berger= user 003) oder wer auch immer sich noch dahinter verbirgt,

Ihre billige „bösartige“ Fragestellung, verbunden mit der „Bitte“ und „Unterhaltungswunsch“- Signal, nehme ich zur Kenntnis.

Gegen meine prinzipielle Einstellung, weitestgehend doch immer höflich zu sein, will ich Ihrem Wusch entsprechend, eine „mäßige“ Ausdrucksweise versuchen.

Wie soll es denn sein?
Hätten Sie gern einen „Bundestag tauglichen“ Ausbruch, wie z.B. - Mit  Verlaub Herr (…,  Sie sind ein (…?? oder
z.B.  - wollen  der Herr (… der „Einäugige unter den Blinden“ sein??

Zu meiner schon mehrfach höflich begründeten Meinung zu bestimmten Themen und Ihrem zweifellos gutem Sachverstand gegenüber, findet meine Meinung zu Ihnen ( überwiegend ) dennoch in folgendem Artikel begründet (größtenteils) anschaulichen Ausdruck.

Sie müssen sich also nicht wundern, wenn Sie von vielen entsprechend behandelt werden - natürlich abgesehen von Ihnen „Gleichgesinnte“.
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Ich wünsche Ihnen eine schlaflose Nacht und geruhsamen morgigen Tag.
Für Sie habe ich leider, aber aus wichtigem Grund, erst einmal keine Zeit mehr.

Offline khh

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Re: Pro und Kontra EGNW
« Antwort #14 am: 25. April 2013, 20:49:57 »
@Hans Hans,

was an meiner Fragestellung ist denn „billig“ und „bösartig“? Sie halten mir „Ihre Behauptung und Suggestion“ sowie „höchst unverschämte Anmaßung“ vor und auf meine Bitte, konkrete Beispiele (z.B. anhand meiner Beiträge) mit unwahren Behauptungen (‚unwahr’ meinen Sie ja sicherlich) und Suggestion zu benennen, kommt mal wieder nichts außer persönliche Anwürfe.   ::)

Nun gut, sollen andere beurteilen, wer sich hier als „Troll“ aufführt. Wenn Sie „erst einmal keine Zeit mehr“ haben, können die mir „Gleichgesinnten“ und ich uns ja wieder mit den höchst fragwürdigen Vorgängen um die EGNW befassen, ohne von interessierter Seite - selten mit Sachargumente - regelmäßig angegangen zu werden.   :)

Nachtrag:
Übrigens, @Hans Hans, von "vielen" wurde ich nicht "entsprechend behandelt", nur von einigen wenigen, insbesondere von dem ein oder anderen Aufsichtsrat-Mitglied der EGNW, welche/r sich u.a. durch meine Beiträge "bloßgestellt" fühlte/n. 
« Letzte Änderung: 26. April 2013, 09:23:55 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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