Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

VZ Berlin mit anderem Konzept

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RR-E-ft:
Die VZ Berlin rät immer noch zu Vorbehaltszahlungen:

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/11/02/wirtschaft/789536.html

Wie die Berliner im Erfolgsfalle der Sammelklage nach vollständigem Instanzenzug ihr zuviel gezahltes Geld noch  zurückbekommen sollen, wenn die Gasag sich stur stellt, bleibt indes vollkommen offen.

Von Vorbehaltszahlungen ist deshalb gerade dringend abzuraten.

Das Kostenszenario der VZ Berlin negiert die Ausstiegs- Möglichkeiten des Verbrauchers innerhalb eines Prozesses und die Kostenfolge des § 93 ZPO.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Graf Koks:
@RR-E-ft:

Ja bei den Berlinern ... ich habe das Thema dort angesprochen, ohne Erfolg. Auch mein Hinweis darauf, dass im Urteil des AG Euskirchen der dortige Verbraucher nicht zur Zahlung verurteilt wurde, sondern allein seine Feststellungsklage abgewiesen wurde, erfuhr keine Reaktion.

Die Berliner GASAG auf einer Insel der Glückseeligen ?


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

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