Energiepreis-Protest > Stromio

Stromio gibt fehlerhafte Auskunft auf Anfrage gem. §34 BDSG

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wechselprofi:
@Fahrdraht:
Nach dem sich die Diskussion um den Datenschutz personenbezogener Daten bei Lieferanten offensichtlich etwas beruhigt hat, kann ich mir einige Anmerkungen nicht verkneifen:
1. Selbstverständlich ist die unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten an unberechtigte Dritte gesetzeswidrig und als kriminell einzustufen.
2. Hat ein Kunde mit einem Lieferanten einen Liefervertrag abgechlossen, auch wenn dieser zwischenzeitlich ausgelaufen ist, besteht aber weiterhin ein berechtigtes Interesse des Lieferanten an der Aufbewahrung der Daten einschließlich der elektronischer Belege. Die Speicherung und deren Dauer lässt sich sowohl aus Aufbewahrungspflichten des Gesetzgebers als auch aus rein geschäftlichem Interessen des Lieferanten etwa bei der qualifizierten Prüfung von Einsprüchen des ehemaligen Kunden (und deren Verjährungsfristen) ableiten. Letzteres gilt auch dann, wenn der Vertrag durch bestimmte Umstände nicht zu Stande gekommen ist.

Fazit: Es ist richtig, dass die Belange des Datenschutzes in Deutschland zu kurz kommen, weil das Bewusstsein dafür unterentwickelt ist. Daran wird sich auch durch populistische Vorgehensweisen, wie in dieser Diskussion beschrieben, wenig ändern.

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