Die Pressemitteilung ist wohl etwas alt:
Pressemitteilung BkartA = Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 25.09.2006
Waren das noch Zeiten, als sich das Landeskartellamtes nach dessen Eingreifen persönlich per Telefon bei dem von einer Sperrandrohung Betroffenen erkundigt hat, ob nun alles in Ordnung ist.
(
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=667.msg2007#msg2007):
Zitat:
".....Des Weiteren rief mich heute das Landeskartellamt persönlich an und erkundigte sich nach dem weiteren Verlauf in meiner Angelegenheit......"
Bei meiner 1. Sperrandrohung der RWE im Jahr 2011 (nach 5 Jahren Widerspruch mit Kürzungen und dem verzweifelten Versuch endlich verklagt zu werden, damit es zu einer gerichtlichen Klärung kommt) leitete das Landeskartellamt meine Beschwerde an das Bundeskartellamt weiter, das u.a. wie folgt antwortete:
"...... Die Frage, ob die von Ihrem Gasversorger angedrohte Versorgungssperre vor dem Hintergrund des § 315 BGB zulässig ist, ist nach hiesiger Auffassung vorrangig auf dem Zivilrechtsweg zu klären. Ein kartellrechtlicher Ansatzpunkt ist in solchen Fällen in aller Regel nicht gegeben......"
Die Bundesnetzagentur und das Büro für Umweltunrecht des BdE haben nicht mal geantwortet.
Bei der 2. Sperrandrohung (bis hin zu einem gelben Zettel des Inkassobüros der RWE) im Frühjahr 2013 gab es auch vom Kartellamt keine Antwort mehr.
Die 3. Sperrandrohung kam sogar während des schon laufenden Gerichtsverfahrens, das nun endlich vom Versorger angestrengt worden ist. Die Sperre konnte anwaltlich auf Eis gelegt werden.
Dabei hatte ich immer betont, daß ich zahlen will (und kann), wenn die Fragen der Zulässigkeit der Preisanpassungen und die Wirksamkeit der Kündigungen gerichtlich geklärt sind.
berghaus 17.11.13