Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Rechtsfolgen unvollständiger Verbrauchsabrechnungen ?

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khh:
Das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) gibt vor:


--- Zitat ---§ 40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife  -  Auszug

(2) Lieferanten sind verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher

2. die Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist

gesondert auszuweisen.
--- Ende Zitat ---
[Unterstreichung durch khh]

In keiner Rechnung meiner bisherigen Versorger habe ich Angaben zur Vertragsdauer, zum nächstmöglichen Kündigungstermin oder zur Kündigungsfrist finden können.

Welche Rechtsfolgen etc. hat diese Versäumnis (womöglich aller Lieferanten/Versorger) ?

Netznutzer:
Ganz genau kann ich es nicht sagen, aber diese Änderung müsste im Laufe des Jahres 2012 wirksam geworden sein. Evtl. kam Ihre letzte Rechnung vor dieser Änderung, somit müsste auf jeden Fall eine Rechnung des Jahres 2013 diese Angaben beinhalten, egal ob Grundversorger oder externer Lieferant. Negative Auswirkungen für den Lieferanten können sich ergeben, wenn er einen Kunden z.B. wg. Fristen nicht aus dem Vertrag lassen möchte und diese nicht angedruckt waren.

Gruß

NN

Didakt:
@ khh

Nachstehend die Liste der fraglichen Daten aus meiner letzten Jahresverbrauchsabrechnung aus Okt. 2012:

*   Name des Netzbetreibers
*   Codenummer Netzbetreiber
*   Marktgebiet
*   Aktuelles Produkt
*   Mindestvertragslaufzeit
*   Kündigungsfrist
*   Nächster Kündigungstermin
*   Verlängerung der vertraglichen Erstlaufzeit

Mahnen Sie die Angabe der Daten einfach bei Ihrem Versorger an!

khh:

--- Zitat von: Netznutzer am 24. März 2013, 16:50:05 ---Ganz genau kann ich es nicht sagen, aber diese Änderung müsste im Laufe des Jahres 2012 wirksam geworden sein. Evtl. kam Ihre letzte Rechnung vor dieser Änderung, ...
Negative Auswirkungen für den Lieferanten können sich ergeben, wenn er einen Kunden z.B. wg. Fristen nicht aus dem Vertrag lassen möchte und diese nicht angedruckt waren.
--- Ende Zitat ---

Meine letzte Rechnung datiert aus Mitte Dezember 2012 (!) und beinhaltet keine Angaben zur Vertragsdauer, zum nächstmöglichen Kündigungstermin
und zur Kündigungsfrist !
Kann der Letztverbraucher einen Versorgungsvertrag im Fall der fehlenden Hinweise in der Rechnung womöglich beliebig kündigen, d.h. fristlos und zu jedem beliebigen Termin ?


 

ktown:
HHhhmmm interessantes Thema.
Mal sehen was die Experten hierzu sagen!

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