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Autor Thema: Hab genug von Billigheimer & Co  (Gelesen 35149 mal)

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Offline khh

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #30 am: 02. April 2013, 18:19:41 »
Oder sieht das jemand anders?

JA !  -  Die Preisgarantie gilt uneingeschränkt, ausgenommen sind lediglich neue Steuern oder Abgaben, soweit diese eingeführt werden sollten
[vgl. § 3 (3) der AGB]. Von Erhöhungen der alten = der bestehenden Steuern und Abgaben ist nirgendwo die Rede !  ::)
« Letzte Änderung: 02. April 2013, 18:26:42 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #31 am: 02. April 2013, 19:26:34 »
Da kommt mir wieder das Uralt-Bonmot ins Gedächtnis: 2 Juristen – 3 Meinungen.
Nur mit dem Unterschied, dass wir keine Juristen sind.
Die Ausführungen zu § 3 (3) sind wohl eindeutig.

Aber § 3 besteht nicht nur aus § 3 (3).
Was ist mit § 3 (1)?
Zitat
Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellte und abgenommene elektrische Energie zu bezahlen. Der vom Kunden für den von ihm jeweils gewählten Tarif zu zahlende Strompreis ergibt sich zunächst aus den bei Vertragsschluss vereinbarten Preisen. Kommt es nach Vertragsschluss zu einer auf § 5 gestützten Preisänderung, so tritt die Mitteilung über die zukünftig geltenden Preise an die Stelle des zuvor vereinbarten Preises.

Und in § 5 steht:
Zitat
§ 5 Preisänderungen
Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 3 Abs. 3 gelten für Preisänderungen § 5 Abs. 2 und 3 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) entsprechend. § 5 Abs. 2 und 3 der StromGVV lauten wie folgt:
§ 5 Abs. 2 StromGVV: Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen
werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet,
zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen § 5 Abs. 3 StromGVV: Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.
Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Es ist wie so oft: unklare, nicht eindeutige Formulierungen!
Wenn Vattenfall das wirklich so gewollt hätte wie Sie behaupten, warum schreibt man dann nicht einfach:
2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 (3) der AGB?

(Hervorhebung von mir)

Offline khh

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #32 am: 02. April 2013, 19:33:30 »
Es ist wie so oft: unklare, nicht eindeutige Formulierungen!

Die Formulierung des § 3 (3) AGB ist völlig klar und eindeutig. In den §§ 3 (1) und 5 steht auch NICHTS widersprüchliches oder mehrdeutiges.

Wenn Sie wie hier das maßgebliche Wort "neue" anscheinend überlesen, dann sollten Sie sich vielleicht mal fragen, ob womöglich SIE ein generelles 'Verständnisproblem' für AGB's haben !?   :-\
« Letzte Änderung: 02. April 2013, 21:06:40 von khh »
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Offline happy bienchen

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #33 am: 02. April 2013, 22:21:25 »
Lassen wir mal jegliche Polemik weg und lassen die Zahlen sprechen.
Bei einem Verbrauch von 4000 kWh und für 87769 Oberrieden ergeben sich folgende Werte:

Um beim reinen  Äpfelvergleich zu bleiben, habe aber nur 2400 KWh Jahresverbrauch  und da schneidet Vattenfall schlechter ab.

Vattenfall = 578,60 €/a
Eswe = 566,76 €/a

Offline khh

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #34 am: 02. April 2013, 22:49:25 »
... habe aber nur 2400 KWh Jahresverbrauch  und da schneidet Vattenfall schlechter ab. ...

... wenn es bei Eswe für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2014 bei einer Preiserhöhung von max. 0,986 ct/kWh bleibt.  ;)
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Offline bolli

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #35 am: 03. April 2013, 07:43:06 »
Die Formulierung des § 3 (3) AGB ist völlig klar und eindeutig. In den §§ 3 (1) und 5 steht auch NICHTS widersprüchliches oder mehrdeutiges.

Wenn Sie wie hier das maßgebliche Wort "neue" anscheinend überlesen, dann sollten Sie sich vielleicht mal fragen, ob womöglich SIE ein generelles 'Verständnisproblem' für AGB's haben !?   :-\
Tja, ich muss mich khh anschließen. Und zwar deshalb, weil in §3 Abs. 1 Satz 2 steht:

Zitat
Kommt es nach Vertragsschluss zu einer auf § 5 gestützten Preisänderung, so tritt die Mitteilung über die zukünftig geltenden Preise an die Stelle des zuvor vereinbarten Preises.

Dieser § 5 ist aber laut § 5 letzter Satz bei einer Preisgarantie ausgeschlossen.
Zitat
Wenn im Vertrag ein Zeitraum als „Preisgarantie“ vereinbart wurde, wird eine Preiserhöhung nach diesem § 5 innerhalb des vereinbarten Zeitraums ab Lieferbeginn ausgeschlossen.
Insofern bleibt für eine Anwendung bei einer Preisänderung eben nur § 3 Abs. 3 übrig. Und da geht's eindeutig um NEUE Abgaben.

Offline Stromfraß

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #36 am: 03. April 2013, 09:26:40 »
Ist denn das die Möglichkeit?

Da ich selbst kein Kunde bei Vattenfall bin, habe ich mir die AGB "gegoogelt":

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&sqi=2&ved=0CDUQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.vattenfall.de%2Fma-vf_de-apis_document%2F%3FproductType%3DHSH_SPHZG2%26zipCode%3D22297%26cityName%3DHamburg%26userGroup%3DPRIVATE%26category1%3DAGB%26category2%3D&ei=XtdbUbmaLI3jtQbB44GgCg&usg=AFQjCNGXfW91cS75JUeGXspwyO43Aa3wXQ&bvm=bv.44697112,d.ZG4

Diese AGB vom Januar 2013 sah ich als aktuell an. Offensichtlich sind sie es aber nicht, denn hier steht unter § 5 nix von Preisgarantie, sondern nur das, was ich im letzten Beitrag eingestellt hatte.
Sorry, da habe ich falsche Schlussfolgerungen gezogen.

Es sieht danach so aus, dass, wenn ich jetzt einen Vertrag abschließe, ich tatsächlich 12 Monate volle Preisgarantie habe. Bei "eingeschränkter Preisgarantie" muss ich damit rechnen, dass ab Januar 2014 Steurn und staatliche Abgaben meinen jetzigen Strompreis erhöhen.

Offline Stromfraß

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #37 am: 03. April 2013, 09:49:23 »
Happy Bienchen schrieb:
Zitat
Um beim reinen  Äpfelvergleich zu bleiben, habe aber nur 2400 KWh Jahresverbrauch  und da schneidet Vattenfall schlechter ab.

Vattenfall = 578,60 €/a
Eswe = 566,76 €/a

Ich habe soeben diese Werte nochmals eingegeben:
Vattenfall errechnet 592 Euro (gerundet)
Verifox errechnet, 591, 60 Euro, das wären exakt 13 Euro mehr zu obiger Angabe.

Offline happy bienchen

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #38 am: 03. April 2013, 12:05:37 »
@stromfraß

In der Tat steht bei Verivox 591,76 €/a

So ist dat halt mit dem "Vergleichen"! Hier sind die  gegeben "Normalen" leider etwas WÄSSRIG!

Bei check24.de steht bei Vattenfall die 603,30 €/a durchgestrichen und  578,60 €/a als aktueller (check24) Preis.

Da mir ESWE bisher immer noch nicht geantwortet hat, bin ich mir am Überlegen von dem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch zu machen.

Offline Energiesparer51

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #39 am: 03. April 2013, 16:33:33 »
Ist denn das die Möglichkeit?

Da ich selbst kein Kunde bei Vattenfall bin, habe ich mir die AGB "gegoogelt":

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&sqi=2&ved=0CDUQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.vattenfall.de%2Fma-vf_de-apis_document%2F%3FproductType%3DHSH_SPHZG2%26zipCode%3D22297%26cityName%3DHamburg%26userGroup%3DPRIVATE%26category1%3DAGB%26category2%3D&ei=XtdbUbmaLI3jtQbB44GgCg&usg=AFQjCNGXfW91cS75JUeGXspwyO43Aa3wXQ&bvm=bv.44697112,d.ZG4

Diese AGB vom Januar 2013 sah ich als aktuell an. Offensichtlich sind sie es aber nicht, denn hier steht unter § 5 nix von Preisgarantie, sondern nur das, was ich im letzten Beitrag eingestellt hatte.
Sorry, da habe ich falsche Schlussfolgerungen gezogen.

Es sieht danach so aus, dass, wenn ich jetzt einen Vertrag abschließe, ich tatsächlich 12 Monate volle Preisgarantie habe. Bei "eingeschränkter Preisgarantie" muss ich damit rechnen, dass ab Januar 2014 Steurn und staatliche Abgaben meinen jetzigen Strompreis erhöhen.

Die AGBs in dem verlinkten pdf beziehen sich auf Strom für Speicherheizungen in Hamburg, also nicht auf das infrage kommende Produkt.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Energiesparer51

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #40 am: 19. April 2013, 22:13:37 »
inzwischen hat Vattenfall neue AGBs und sein Angbot mit eigeschränkter Preisgarantie ausgestattet.

http://www.vattenfall.de/de/guenstigerstrom/guenstiger-strom-easy.htmhttp://www.vattenfall.de/de/guenstigerstrom/guenstiger-strom-easy.htm

Trau keinem Pseudowissenschaftler!

 

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