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Autor Thema: Hab genug von Billigheimer & Co  (Gelesen 35152 mal)

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Offline bolli

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #15 am: 18. März 2013, 08:31:53 »
Jetzt mal  "meine" Butter bei die Fische:
Von 5 Mail-Anfragen im Bezug "3-Monatsvorbehalt" haben mir 4 Anbieter relativ schnell & sachbezogen geantwortet.
Vattenfall bisher nicht, denke da kommt von denen och nix mehr.  Soviel von opjektive und subjektive Erfahrungen.
Meine Aussage bezog sich auf deren AGB oder sonstige Bestimmungen. Wenn die darüber hinaus FREIWILLIG ne Zusage über diesen Zeitraum hinaus geben ist's ja gut. Ob sie das bei Ihnen gemacht haben, ist ja aus Ihrer Antwort nicht ersichtlich.

Offline happy bienchen

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #16 am: 29. März 2013, 07:58:56 »
Hallo Bolli
von den 5 von mir ausgesuchten Stromanbietern konnte ich bei 4 den Lieferbeginn zum 01.07.2013 auswählen und bei dem einen nach Vertragsabschluß per Kundenmail auf 01.07.2013 ändern lassen.

Nur zur Info: Habe mich für ESWE (Natur Strom) entschieden und mich vorgestern angemeldet.

KWh Preis = 0,2589 €
Grundgebühr = 95,40 €      
Bonus = 150,00 €
Preisgarantie = 31.12.2015
Vertragslaufzeit = 1 Monat

Gruß
happy bienchen

Offline bolli

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #17 am: 02. April 2013, 07:34:17 »
Das einzig Gute an dem Tarif ist die Vertragslaufzeit. Preislich ist sogar mein Grundversorger günstiger als diese Preise. Aber letztlich müssen natürlich Sie entscheiden, was Sie haben wollen. Also viel Glück !!!

Offline Stromfraß

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #18 am: 02. April 2013, 08:25:25 »
Naja, Preisgarantie bis Ende 2015 ist auch nicht schlecht ...
Aber ansonsten: soweit ich es sehe, eher mäßige Konditionen.

Offline happy bienchen

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #19 am: 02. April 2013, 09:40:36 »
Preislich ist sogar mein Grundversorger günstiger als diese Preise.

Glück für dich. Soll ich jetzt mein Haus in dein Gebiet schieben?

Mein Verbrauchsort (LEW) steht halt mal in PLZ 87769 und nicht in deinem Gebiet. Würde das Haus z.B. in München stehen, dann wäre die KWh fast um 2  Cent günstiger zu haben.

Nochmal , es kommt auf den Wohnort an, ist bei den Mieten/Immobilien/Löhnen  nicht anders!

Fakt: Man sollte Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, dann wird es ein Schuh draus!

Offline khh

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #20 am: 02. April 2013, 10:07:57 »
Naja, Preisgarantie bis Ende 2015 ist auch nicht schlecht ...

Bei ESWE (Natur Strom) handelt es sich lediglich um eine "eingeschränkte" Preisgarantie!  :'(
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline happy bienchen

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #21 am: 02. April 2013, 10:19:23 »
Bei ESWE (Natur Strom) handelt es sich lediglich um eine "eingeschränkte" Preisgarantie!  :'(

..und du kannst die gesetzlichen Umlagenerhöhungen dauerhaft umgehen?? Komm jetzt nicht mit dem Bonus, andere erhalten den auch!

Bis heute hast immer och noch net den Anbieter genannt der keine uneingeschränkte Preisgarantie anbietet ;-)

Offline khh

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #22 am: 02. April 2013, 11:26:54 »
... und du kannst die gesetzlichen Umlagenerhöhungen dauerhaft umgehen?? Komm jetzt nicht mit dem Bonus, andere erhalten den auch!

Umgehen nicht, aber ich hole mir alle 12 Monate einen Bonus und gleiche damit Umlagenerhöhungen zumindest teilweise aus.
Und ganz sicher glaube ich nicht, mich bei einer 'eingeschränkten' Preisgarantie "zurücklehnen" zu können !   ;D

Bis heute hast immer och noch net den Anbieter genannt der keine uneingeschränkte Preisgarantie anbietet ;-)

Bsp. einer 'uneingeschränkten' Preisgarantie für 12 Monate: Vattenfall Europe Sales GmbH, Tarif Easy Privatstrom (wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)) !
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Offline happy bienchen

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #23 am: 02. April 2013, 12:01:31 »
Zitat
Bsp. einer 'uneingeschränkten' Preisgarantie für 12 Monate: Vattenfall Europe Sales GmbH, Tarif Easy Privatstrom (wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)) !

12 Monate Preisgarantie  (2) 
(2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

Da ändert auch § 5 nichts dran,  der bezieht sich nur auf die normalen Preiserhöhungen innerhalb der 12 Monate Preisgarantie

Offline Stromfraß

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #24 am: 02. April 2013, 12:03:57 »
Lassen wir mal jegliche Polemik weg und lassen die Zahlen sprechen.
Bei einem Verbrauch von 4000 kWh und für 87769 Oberrieden ergeben sich folgende Werte:

Zitat
Easy Natur Privat von Vattenfall
Verbrauchspreis:   25,90 Cent/kWh
Grundpreis:   8,50 Euro/Monat
(102,00 Euro/Jahr)
Bonus:   170 Euro Neukundenbonus
Kaution:   keine
Preisgarantie:   12 Monate
Zahlungsweise:   monatlich
Vorauskasse:   nein
Vertragslaufzeit:   1 Monat
Verlängerung:   1 Monat
Kündigungsfrist:   1 Monat
    
Gesamtkosten:   968,00 Euro/Jahr
inkl. aller Boni, Kosten und Rabatte für das erste Jahr

Easy Privatstrom von Vattenfall
Verbrauchspreis:   25,90 Cent/kWh
Grundpreis:   7,50 Euro/Monat
(90,00 Euro/Jahr)
Bonus:   170 Euro Neukundenbonus
Kaution:   keine
Preisgarantie:   12 Monate
Zahlungsweise:   monatlich
Vorauskasse:   nein
Vertragslaufzeit:   1 Monat
Verlängerung:   1 Monat
Kündigungsfrist:   1 Monat
    
Gesamtkosten:   956,00 Euro/Jahr
inkl. aller Boni, Kosten und Rabatte für das erste Jahr

ESWE Natur STROM von ESWE
Verbrauchspreis:   25,89 Cent/kWh
Grundpreis:   7,95 Euro/Monat
(95,40 Euro/Jahr)
Bonus:   150 Euro Neukundenbonus
Kaution:   keine
Preisgarantie:   eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2015
Zahlungsweise:   monatlich
Vorauskasse:   nein
Vertragslaufzeit:   1 Monat
Verlängerung:   1 Monat
Kündigungsfrist:   2 Wochen
    
Gesamtkosten:   981,00 Euro/Jahr
inkl. aller Boni, Kosten und Rabatte für das erste Jahr

Meine persönliche Einschätzung: der Neukundenbonus und die Kündigungsfrist ist wohl nicht entscheidend.
Wichtig ist die absolute Preisgarantie bei Vattenfall, die allerdings nur 1 Jahr lang gilt.
Im Vergleich dazu habe ich bei ESW bis zum 31.12.15 eine Preisgarantie, allerdings eine eingeschränkte. EEG-Umlagen z.B. fallen nicht in die Preisgarantie.
Die Frage ist also, was passiert nach 1 Jahr bei Vattenfall bzw. was passiert 2014 bei ESW.

Wenn ich ohnehin bereit bin, jährlich zu wechseln, kann mir eine Preisanhebung bei Vattenfall egal sein. Bei ESW kann ich auch nach 1 Jahr wechseln, allerdings muss ich eine ggf. zum 01.01.14 erfolgende "Preisanpassung" wegen der EEG-Umlage mittragen.

Offline Stromfraß

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #25 am: 02. April 2013, 12:23:30 »
Wenn die Ausführungen von happy bienchen so in den AGB von Vattenfall stehen -und es scheint so- dann handelt es sich auch nur um eine eingeschränkte Preisgarantie.

Dann wäre es interessant zu wissen, was ist nach Meinung von Verivox eine "Preisgarantie" und was eine "eingschränkte Preisgarantie"?

Offline khh

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #26 am: 02. April 2013, 12:45:07 »
Wenn die Ausführungen von happy bienchen so in den AGB von Vattenfall stehen -und es scheint so- dann handelt es sich auch nur um eine eingeschränkte Preisgarantie.

Die Ausführungen von @happy bienchen stehen so NICHT in der AGB von Vattenfall und es scheint auch nicht so !

§ 3 (3) Strompreis der AGB / Stand: Januar 2013 lautet - Auszug:
Soweit künftig für die Beschaffung, die Übertragung, die Verteilung oder die Lieferung elektrischer Energie belastende neue Steuern oder Abgaben irgendwelcher Art eingeführt werden sollten, trägt diese der Kunde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Wer AGB's und Aufträge nicht richtig lesen kann, sollte sich besser etwas mehr zurückhalten !  >:(
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Offline happy bienchen

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #27 am: 02. April 2013, 13:31:20 »
Wer AGB's und Aufträge nicht richtig lesen kann, sollte sich besser etwas mehr zurückhalten !

...und ich lese so:
http://www.vattenfall.de/de/easy-privatstrom.htm

..oben groß stehend:
"12 Monate Preisgarantie² ab Lieferbeginn"

..ganz unten klein stehend unter 2)
2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

und in der Vattenfall  AGB das mit §3 und §5 (Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF 100 kB)

Mir ist schon lange aufgefallen das du hier alle für blöd hälst.

Offline khh

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #28 am: 02. April 2013, 13:43:33 »
Wer AGB's und Aufträge nicht richtig lesen kann, sollte sich besser etwas mehr zurückhalten !
... oben groß stehend:
"12 Monate Preisgarantie² ab Lieferbeginn"

..ganz unten klein stehend unter 2)
2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

Genau, DAS steht dort  -  und WAS steht in § 3 (3) der AGB ??   ::)

Mir ist schon lange aufgefallen das du hier alle für blöd hälst.

Für möglicherweise etwas "blöd" halte ich diejenigen, die sich hier wiederholt ausgesprochen "blöd" geben !  ;D
« Letzte Änderung: 02. April 2013, 15:19:03 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: Hab genug von Billigheimer & Co
« Antwort #29 am: 02. April 2013, 17:32:13 »
Lassen wir mal die jeweiligen "Intelligenzeinstufungen" außer Betracht und betrachten wir die tatsächlichen Gegebennheiten.
Was bei Vervox steht, muss nicht verbindlich sein.

Bei Vattenfall steht unter "Easy Privatstrom":

Zitat
12 Monate Preisgarantie² ab Lieferbeginn

und im Kleingedruckten:

Zitat
2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

Die Preisgarantie gilt also nicht vollumfänglich, sondern eingeschränkt.
Die Preisgarantie ist also ausgeschlossen für gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

Hier der vollständige § 3 der AGB:
Zitat

§ 3 Strompreis
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellte und abgenommene elektrische Energie zu bezahlen. Der vom Kunden für den von ihm jeweils gewählten Tarif zu zahlende Strompreis ergibt sich zunächst aus den bei Vertragsschluss vereinbarten Preisen. Kommt es nach Vertragsschluss zu einer auf § 5 gestützten Preisänderung, so tritt die Mitteilung über die zukünftig geltenden Preise an die Stelle des zuvor vereinbarten Preises. Der Kunde kann darüber hinaus die jeweils aktuellen Preise im Internet unter www.vattenfall.de einsehen oder telefonisch beim Lieferanten erfragen.
(2) Die Preise für private Kunden verstehen sich einschließlich Abgaben (Entgelte für den Netzzugang, Konzessionsabgabe, Entgelte aufgrund der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Entgelte aufgrund der Umlage für Offshore-Anbindungen, Entgelte aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes) sowie Steuern (Strom- und Umsatzsteuer). Die Preise für gewerblich tätige Kunden verstehen sich einschließlich Abgaben (Entgelte für den Netzzugang, Konzessionsabgabe, Entgelte aufgrund der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Entgelte aufgrund der Umlage für Offshore-Anbindungen, Entgelte aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes) und zuzüglich Steuern. Dabei werden Strom- und Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet.
(3) Soweit künftig für die Beschaffung, die Übertragung, die Verteilung oder die Lieferung elektrischer Energie belastende neue Steuern oder Abgaben irgendwelcher Art eingeführt werden sollten, trägt diese der Kunde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Lieferant wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem sich die Preise aufgrund der Einführung der neuen Steuer oder Abgabe erhöhen werden, hierüber in Textform informieren. Entfällt künftig eine bisher vom Kunden getragene Steuer oder Abgabe, ist der Lieferant verpflichtet, den Preis ab dem Zeitpunkt des Entfallens um den Betrag dieser Steuer oder Abgabe zu senken.

Nun kann man sich darüber streiten, was davon gesetzliche Preisänderungen sind oder nicht, aber soweit ich es überblicke, ist es genau das, was bei anderen Anbietern unter "eingeschränkte Preisgarantie" zählt.
Oder sieht das jemand anders?

 

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