Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Lehrte  (Gelesen 42989 mal)

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Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #15 am: 05. Januar 2006, 14:49:15 »
Wichtig auch, dem Vergleich habe ich nur zugestimmt bei Gerichtskostenübernahme von den Stadtwerken.

Offline 2017672

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #16 am: 05. Januar 2006, 14:59:19 »
@Rotam
Und wie war das mit den Kosten für Gericht?
Was hast Du bei einem Vergleich hingelegt?
Welche Kosten hast Du getragen in EUR

Gruß
Thomas

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #17 am: 09. Januar 2006, 09:38:44 »
Hallo,
also bezahlen müßte ich nichts, da wir uns nur auf den Vergleich eingelassen haben, wenn die Stadtwerke die Kosten übernehmen.

Offline 2017672

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #18 am: 25. April 2006, 20:32:59 »
Hat jemand das Gutachten in Dateiform oder ist das so geheim das es nur kurz eingesehen werden kann, da sonst naja Betriebsgeheimnisse etc. Ihr wißt schon...
Ich würde mich freuen über eine Antwort bzw. pdf Dokument.

Danke

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #19 am: 27. September 2006, 14:24:01 »
Am Montag dem 25.09.06 gab es mal wieder einen schönen Zeitungsbericht. Dort wurde von den Stadtwerken Lehrte bestätigt das die Tarife im Jahresmittel um 9,0% steigen eigentlich sind es 9,8% da aber und darüber können wir Verbraucher glücklich sein der Grundpreis nicht erhöht wird sind es nur 9,0%.
Die Antwort auf die Frage warum die Preise den weiter steigen obwohl der Ölpreis (das war ja der Aufhänger der Stadtwerke oder fast aller Versorger) denn rapide seit Wochen falle, ist: Die Preisteigerung kommt mit einer Halbjährlichen Verspätung und man weiß ja nicht was in Zukunft passiert.
Das heißt doch für den klugen Endverbraucher auf gut deutsch, die Preisen werden selbstverständlich weiter steigen den man weiß ja nie was noch kommt. Also das heißt für uns Endverbraucher, die neue Devise ist egal was da kommt man wird schon einen Grund finden warum man die Preise erhöhen muß. Liebe Stadtwerke ich hätte da noch Ideen, Abends ist es dunkler als Tagsüber (nein das war ein Scherz). Man kann auch diesen Grund nennen, in der nähe ist eine Autobahn, durch den Fahrtwind der Fahrzeuge könnte es sein das Gas (irgendwie) aus der Leitung verfliegt naja und das muß von uns Verbrauchern halt ausgeglichen werden. Für das nächste Jahr fällt mir sicherlich wieder etwas ein.
Ich kann nur allen anraten gegen diese Dreistigkeit vorzugehen. Wie man das Vernünftig macht ist ja hier im Forum sehr gut beschrieben

Offline 2017672

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #20 am: 19. Februar 2007, 20:08:29 »
Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe. Ich glaube die Stadtwerke wollen langsam die etwas härtere Gangart einlegen.
Will heißen die von mir zurückgehaltenen Zahlungen wegen §315 tauchen nun in der nächsten Rechnung auf.
Insgesamt nun über 500EUR die nachzuzahlen wären. Wie verhalte ich mich nun am besten?
Was tun wenn die Klagen wollen?
Schalte ich einen Anwalt ein? Wenn ja wann?
Welche Kosten kommen auf einen zu?

Vielen Dank
Gruß
2017672

Offline taxman

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #21 am: 19. Februar 2007, 23:02:48 »
Zitat von: \"2017672\"
Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe. Ich glaube die Stadtwerke wollen langsam die etwas härtere Gangart einlegen.
Will heißen die von mir zurückgehaltenen Zahlungen wegen §315 tauchen nun in der nächsten Rechnung auf.
Insgesamt nun über 500EUR die nachzuzahlen wären.


Vielleicht will Ihr Versorger noch schnell die Unschlüssigen zur Zahlung bewegen, da im März doch der BGH eine Grundsatzentscheidung treffen könnte.

Zitat von: \"2017672\"
Wie verhalte ich mich nun am besten?
Was tun wenn die Klagen wollen?
Schalte ich einen Anwalt ein? Wenn ja wann?
Welche Kosten kommen auf einen zu?


Natürlich können Sie jederzeit einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen. Versierte Rechtsanwälte können Sie z. B. hier finden: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Die Kosten werden i. d. R. von einer Rechtschutzversicherung übernommen. So zumindest die Aussage eines mir bekannten Rechtsanwaltes. Sie können, schon bevor Sie den Rechtsanwalt kontaktieren, Ihre Rechtschutzversicherung befragen ob diese die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen würden.

Rebellische Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Cremer

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #22 am: 19. Februar 2007, 23:24:44 »
@2017672,

Na und?

Es ist doch das gute Recht eines Versorgers, dass zurückgehaltene Beträge in der nächsten Rechnung wieder auftauchen.

Unsere Stadtwerke hatten zum 30.9.06 die Mahnungen (auflaufende Differnz der Abschlagsforderung aus 2006 und Rechnungsforderung aus 2005) eingestellt. Die Jahresrechnung zum 31.12.06 hatte nur die Forderung aus 2006.

Jetzt kommt die erste mahung, wiederum Differenz zum Abschlag und rechnungsabetrag aus Forderung 2005 und 2006, zusammen 2.200 €Und bei der anderen Liegenschaft 1.800 €.

Also nur die Diffenrenzbeträge nach der eigenen Rechnung zahlen und zunächst mal abwarten.
Ist ja nur eine Rechnungsstellung. Sofern es die Jahresrechnung 2006 ist und darin Forderungen aus 2005 entghalten sind, legen Sie Widerspruch bei Sondertarif nach § 30 AVBGasV bzw. bei Grundversorgung nach § 17 GasGVV ein.

Allez hopp
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #23 am: 05. März 2007, 12:48:06 »
Zitat von: \"2017672\"
Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe. Ich glaube die Stadtwerke wollen langsam die etwas härtere Gangart einlegen.
Will heißen die von mir zurückgehaltenen Zahlungen wegen §315 tauchen nun in der nächsten Rechnung auf.
Insgesamt nun über 500EUR die nachzuzahlen wären. Wie verhalte ich mich nun am besten?
Was tun wenn die Klagen wollen?
Schalte ich einen Anwalt ein? Wenn ja wann?
Welche Kosten kommen auf einen zu?

Vielen Dank
Gruß
2017672


Hi habe Dir eine PN mit meiner Tel geschickt. Kenne das Vorgehen der Stadtwerke genau. Kannst mich ja anrufen und wir tauschen unsere Erfahrungen mal aus.

Offline 2017672

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #24 am: 30. Oktober 2007, 21:31:27 »
Die Stadtwerke wollen kurz vor der Abrechnung den Zähler tauschen. Was soll das??

Hat jemand eine Ahnung?

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #25 am: 29. November 2007, 12:33:54 »
Mit welcher Begründung kommen die denn? Was ist mit den offenen Zahlungen?
Meine subjektive Meinung ist von der Vorgehensweise unsere Stadtwerke bzw. der Umgangston nicht die beste. Ich würde jetzt ersteinmal vermuten dass die Dich austricksen wollen und Dir unter einem Vorwand den Hahn abdrehen wollen. Muß natürlich nicht so sein!!!
Bei mir haben die zur zeit Hausverbot.
Übrigens zu dem Umgang mit den Kunden. O-Ton eines Mitarbeiters der Stadtwerke (der natürlich mich nicht kannte) und diesen Spruch in einem Reisebüro loslies: Die (Gaskunden) werden jetzt ersteinmal ruhig sein und die Preiserhöhung nicht so mitbekommen, den durch den warmen Winter bekommen viele eine Rückzahlung und freuen sich. War schon letzeten Winter, aber es zeigt was die Stadtwerke von ihren Kunden halten.

Offline Cremer

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #26 am: 29. November 2007, 13:16:46 »
@2017672,

Zähler müssen turnusmäßig gewechselt werden, da die Eichfristen ablufen.

In der Regel führen solche Arbeiten Fremdfirmen aus.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline GasRitter

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #27 am: 01. Dezember 2007, 20:06:04 »
Hallo Mitstreiter,

ich habe heute von den Stadtwerken Lehrte ein Schreiben erhalten in dem mein Widerspruch aus 2006 nochmals bestätigt wurde. Allerdings liege jetzt ein Gutachten eines \"unabhängigen\" Wirtschaftsinstitut vor das belege das die Beschaffungskosten analog zu den Preiserhöhungen angestiegen sind.

Dies Gutachten liege zur Einsicht vor. Aus Sicht der Stadtwerke liegt eine Unbilligkeit der Preise nicht vor. (würde mich auch wundern)

Schlussatz : Sollten wir bis zum 12.12.2007 keine gegenteilige Äußerung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, das Ihr Widerspruch zwischenzeitlich gegenstandslos geworden ist.

Soll ich nochmals den Einspruch bekräftigen, oder lieber nicht ?


Guss

Gasritter

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #28 am: 01. Dezember 2007, 20:31:47 »
@GasRitter

Mitteilen, dass die einseitigen Preisneufestsetzungen weiterhin für unwirksam erachtet werden.

Man kann noch hinzufügen, dass man auch gern ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsinstitut mit der Prüfung beauftragen würde und ein solches auch schon an der Hand hätte, aber leider nicht über die Kalkulationsunterlagen verfügt, die für eine solche Prüfung - sollten einseitige Preisneufestsetzungen überhaupt zulässig sein - notwendig sind, was sehr bedauerlich ist.

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #29 am: 04. Dezember 2007, 10:10:44 »
Zitat
Original von GasRitter
Hallo Mitstreiter,

ich habe heute von den Stadtwerken Lehrte ein Schreiben erhalten in dem mein Widerspruch aus 2006 nochmals bestätigt wurde. Allerdings liege jetzt ein Gutachten eines \"unabhängigen\" Wirtschaftsinstitut vor das belege das die Beschaffungskosten analog zu den Preiserhöhungen angestiegen sind.

Dies Gutachten liege zur Einsicht vor. Aus Sicht der Stadtwerke liegt eine Unbilligkeit der Preise nicht vor. (würde mich auch wundern)

Schlussatz : Sollten wir bis zum 12.12.2007 keine gegenteilige Äußerung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, das Ihr Widerspruch zwischenzeitlich gegenstandslos geworden ist.

Soll ich nochmals den Einspruch bekräftigen, oder lieber nicht ?


Guss Gasritter

Hallo,
das Gutachten gibt es bereits seid 2005. Es wurde 2006 (anderen Threads über Stadtwerke Lehrte) bereits abgehandelt.
Es kann gut sein das solch ein Gutachten darstellt, dass die letzte Preiserhöhung i.o. ist, dass heißt aber nicht das der Gesamtpreis i.o. ist (um es einfach auszudrücken) und beim Einwand der Billigkeit geht es eindeutig um den Gesamtpreis.
Man soll die Schreiben der Stadtwerke ernst nehmen aber nicht ängstlich werden.
Aus der 1. Vorderung der Stadtwerke wurde nach langem hin und her und vielen Drohungen (auch unfreundlichen Worten seitens der Stadtwerke) ein Guthaben für mich.

 

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