Meines Wissens hat das Kartellamt seine Ermittlungen auf Basis der Durchschnittspreise der einzelnen Versorger (Jahresumsatz Fernwärme geteilt durch jährliche Fernwärmeabsatzmenge ) eingeleitet.
Mit diesem Ansatz kann man zwar relativ schnell einen groben Überblick über die Situation im ganzen Land gewinnen, aber die meisten Fälle von Monopolmissbrauch sind anhand von simplen Durchschnittspreisen nicht zu sehen.
Wenn z.B. ein Versorger die Hälfte seines Umsatzes mit Privatkunden und die andere Hälfte mit Industriekunden macht, dann könnte er der ersten Kundengruppe einen Wucherpreis berechnen und der zweiten Gruppe die Fernwärme zum Selbstkostenpreis verkaufen, ohne dass dies dem Bundeskartellamt anhand des Durchschnittspreises auffallen würde.
Da insbesondere die großen Versorger in der Regel ziemlich gut über die Arbeitsweise der Gesetzeshüter informiert sind, gehe ich davon aus, dass in Zukunft kein einziger dieser Versorger mehr einen auffällig hohen Durchschnittspreis haben wird. Dieser Ermittlungsansatz wird dann komplett zum "zahnlosen Tiger" verkommen.
Der Monopolmissbrauch wird sich dann gänzlich (wie schon heute zum größten Teil) auf einzelne benachteiligte Kundengruppen verlagern und wird bei der Durchschnittspreisberechnung durch niedrige Preise anderer begünstigter Kundengruppen kaschiert sein.
Letztendlich wird uns Privatkunden wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, als uns gut zu informieren und bei Verdacht selbst die eine oder andere sog. "Bürgereingabe" an die zuständige (Landes-)Kartellbehörde zu schicken, um auf tiefer gehende Ermittlungen zu hoffen.
So long,
WK