Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen  (Gelesen 8246 mal)

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Offline skorpio

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Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen
« am: 14. November 2005, 16:02:39 »
Hallo,

vor 2 Monaten hat die Gasanstalt Kaiserslautern meinen Abschlag um 7 Euro erhöhen wollen. Unter Berufung auf die Unbilligkeit der Erhöhung (Musterschreiben) habe ich den alten Abschlag weitergezahlt, die Abbuchungsvollmacht habe ich der Gasanstalt entzogen.

Mein Einwand der Unbilligkeit wurde mit Hinweis auf des Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.08.2005 abgetan. Zwischenzeitlich sind also in Augen des EVU 14 Euro Rückstand aufgelaufen.

Heute kam nun die (1.) Mahnung, in der die 14 Euro plus 5 Euro Mahngebühren eingefordert werden. Und zu allem Überfluss - wie ich finde äußerst dreist - wird dies verbunden mit einer Sperrandrohung! Um klar zu machen was die von mir wollen, hier der O-Text:

\"Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer bis zum 21.11.2005. Sollte uns dieser Betrag nicht spätestens bis zum 21.11.2005 zur Verfügung stehen, werden wir gemäß § 33 Ziffer 2 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) die Einstellung der Versorgung ab dem Folgetag ohne nochmalige Ankündigung vornehmen.\"

Das Schreiben ist datiert auf den 11.11.2005. Ich verstehe die Androhung so, dass ich bei Nichtzahlung ab dem 22.11. mit Einstellung rechnen muss, also binnen 11 Tagen. Das widerspricht ja bereits den AVB, die eine Frist von 14 Tagen vorsieht! Zudem ist bei 14 Euro \"Rückstand\" eine Sperrandrohung ja wohl kaum eine angemessene Maßnahme.

Was ich jetzt vorhabe:
Gemäß http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1570&
  dem Mahnbescheid widersprechen
  zur Rücknahme der Sperrandrohung auffordern
  Hausverbot erteilen
  Schutzschrift ans Amtsgericht richten
 
Gerne würde ich auch wie vorgeschlagen den Bund der Energieverbraucher, die Verbraucherzentrale & das Kartellamt informieren. Gibt\'s dafür auch Musterschreiben?
Bevor ich solche Wellen schlage würde ich gerne von Euch nochmal Feedback haben, ob soweit von meiner Seite alles korrekt ist.
Was haltet ihr von dem Verhalten der Gasanstalt - starker Tobak, oder? Die halten sich ja offenbar nichtmal selbst an die AVB, auf deren Grundlage sie mir den Hahn zudrehen wollen.

Freundliche Grüße aus Kaiserslautern

Rüdiger Dabelow

Offline Cremer

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Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen
« Antwort #1 am: 14. November 2005, 16:44:20 »
@skorpio,

haben Sie etwas Verständnis für solche städt. Versorger. Da weiß die eine Abteilung (Rechnungs/Mahnwesen) nicht von der anderen (Vertrieb/Vertrag/rechtsabt.). Ferner weiß die Mahnabt. nicht unbedingt das rechtl. Verhalten der versorger bundesweit.

Ich würde mal bei der Gasanstalt, Rechnungsabteilung/Mahnwesen anrufen oder ein Schreiben an die richten und kurz den Sachverhalt erklären. Auch das Urteil Koblenz + Euskirchen dürfte bekannt asein, dass diese falsch sind.
Ferne rentspricht es nicht der verhältnismäßigkeit, für 15 € eine Sperre anzudrohen gescheige durchzuführen.

Sie mögen sich bitte mit dem Vertrieb /Vertragsabteilung in Verbindung setzen. Diese Abteilung ist mehr über die zur Zeit laufende Dinge informiert und daher dürfte dieses Mahnschreiben hinfällig sein. Anderenfalls erfolgen die Schritte wie Sie es erläutert haben.


Schutzschrift wird am Amtsgericht hinterlegt, nicht geschickt.

Bei mir stehen ca. 480 € und bei dem anderen Haus ca. 380 € offen
MFG
Gerd Cremer
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Offline Graf Koks

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Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen
« Antwort #2 am: 14. November 2005, 16:45:47 »
@skorpio:

Zur terminologischen Genauigkeit: Sie widersprechen einem Mahnschreiben, nicht einem Mahnbescheid. Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Schreiben, in dem der Gläubiger Geldforderungen verfolgt, ohne dass eine Schlüssigkeitsprüfung des GErichts erfolgt.

Hausverbot & Schutzschrift helfen, soweit Sie die Zugangskontrolle zu Ihrem Zähler haben.  Hängt der Zähler etwa in Gemeinschaftsräumen eines Mietshauses, muss evtl. mit gerichtlicher Hilfe gearbeitet werden.


Hier im Forum ist sicherlich der eine oder andere Mitstreiter bereit, Ihnen die korrekten Adressen der zuständigen Landeswirtschaftsministerien weiterzugeben. Ich habe aber an anderer Stelle die Erfahrung gemacht, dass das Wi.Mi. Rh. Pfalz sich nicht allzu sehr für das rechtswidrige Handeln der GVU\'en interessiert.


M.f.G. aus Berlin
der Graf

Offline RR-E-ft

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Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen
« Antwort #3 am: 14. November 2005, 18:04:37 »
@scorpio

Die Gasanstalt Kaiserslautern gehöhrt zur Thüga- Gruppe und mithin zum E.ON- Konzern.

Dessen Vorstandvorsitzender hatte schon im Februar 2005 im STERN im Interview die Aussage getroffen, dass keinem Gaspreisrebellen der Hahn zugedreht werde.

Insoweit muss es sich um einen der berühmten Irrtümer handeln. Rufen Sie einfach nocgh einmal beim Versorger an. Man wird Ihnen wohl einen Irrtum bestätigen.

Nicht anders hatte sich der BGW geäußert.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline skorpio

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Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen
« Antwort #4 am: 14. November 2005, 18:24:49 »
Zitat von: \"Cremer\"

haben Sie etwas Verständnis für solche städt. Versorger.

OK. Nach einem Anruf beim Versorger klang das alles schon viel handzahmer. Das Ganze entbehrt ja nun aber nicht einer gewissen Komik - ich als Gaspreisgeschädigter der sich zur Wehr setzt, muss nun Verständnis für die Versorger aufbringen, dass die sich in Ihrem Preistreiben nicht vergaloppieren...


Zitat von: \"Cremer\"

Schutzschrift wird am Amtsgericht hinterlegt, nicht geschickt.

Aha, Danke. Im o.g. Link steht: \"Der Verbraucher sollte dem zuständigen Amtsgericht eine Schutzschrift zusenden,...\"
Vielleicht kann\'s jemand korrigieren.


Zitat von: \"Graf Koks\"

Zur terminologischen Genauigkeit: Sie widersprechen einem Mahnschreiben, nicht einem Mahnbescheid.

Korrekt, Danke. Mahnbescheid ist natürlich keiner da.


Zitat von: \"Graf Koks\"

Hier im Forum ist sicherlich der eine oder andere Mitstreiter bereit, Ihnen die korrekten Adressen der zuständigen Landeswirtschaftsministerien weiterzugeben. Ich habe aber an anderer Stelle die Erfahrung gemacht, dass das Wi.Mi. Rh. Pfalz sich nicht allzu sehr für das rechtswidrige Handeln der GVU\'en interessiert.

OK, wer die Stellen kennt - ich wäre dankbar. Selbst wenn das hier nur ein kleiner Versorger ist, so kann\'s ja auch nicht laufen. Vielleicht wissen die ja auch sehr genau, was die da tun - und die Mahnung ist mal wieder unter Einschüchterungstaktik zu verbuchen. Sicher bin ich nicht der erste in KL der widerspricht & auf diese Weise angefahren wird.
Kann man denn hier nicht adäquat antworten? Eigentlich mache ich\'s denen doch viel zu einfach, wenn ich die rechtswidrige Sperrandrohung und die gegenstandlose Mahnung so als \"Versehen\" des EVU hinnehme.

Wenn\'s dieses Forum nicht gäbe, hätten die mich bestimmt auch schon kleingekriegt! Danke allen Beitragenden!

Mit freundlichem Gruß,

Rüdiger Dabelow

Offline RR-E-ft

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Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen
« Antwort #5 am: 14. November 2005, 18:54:06 »
@Skorpio

Vielleicht sollte man rechtsschutzversichert immer gleich mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen, damit auch die \"Missverständnisse\" endlich aufhören.

Die Ansage des E.ON- Vorstandsvorsitzenden war jedoch schon zu Jahresbeginn vollkommen klar:

http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/536856.html?q=Bernotat

Man muss natürlich die Frage stellen, ob dessen Wort im Konzern überhaupt etwas zählt, wenn man bedenkt, wieviele Sperrandrohungen wohl trotzdem auf die Reise geschickt wurden.


Lassen Sie sich von Ihrem Versorger in jedem Falle schriftlich bestätigen, dass die Sperrandrohung vollkommen gegenstandslos ist.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Cremer

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Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen
« Antwort #6 am: 14. November 2005, 21:50:02 »
@skorpio,

ich stehe Ihnen mit Rat zur Seite.

Sie können mich tel. erreichen abends unter 0671/64455 oder tagsüber unter 06131/163359 zwecks eines näheren Gespräches.

Übrigens, ich empfehle Ihnen am 23.11.2005 in SWR Fernsehen \"Unser Drittes\" in \"Reiss&Leute\" von 18.15 bis 18.45 Uhr die Livediskusion von Herrn Weinreuter, VBZ, und mir gegen Stadtwerkegeschäftsführer Herr Dietmar Canis und Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden Andreas Ludwig.
Der Sendetermin steht, nur die Örtlichkeit in Bad Kreuznach ist noch offen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Graf Koks

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Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen
« Antwort #7 am: 16. November 2005, 00:13:57 »
@RR-E-ft:

Ich bin ebenfalls sehr für die verstärkte Anwendung von einstweiligen Verfügungen als Sanktion gegen freche, drohende Versorgerschreiben.  

Allerdings dürfte in den allermeisten Fällen Hausverbot + Schutzschrift genügen. Andererseits zeigt gerade der Fall in Bad Berka, dass es bei einigen Versorgern im Osten anscheinend Zeitgenossen mit Allmachts-Obsessionen gibt, die dann in Desperado- Manier den Bagger aus der Garage holen und das Kabel kappen.

Daher die Frage: Gibt es zu dem Fall Parallelen, die eine andere Betrachtung der Notwendigkeit von einstw. Verfügungen gebieten ?
Ich gehe erst einmal davon aus, dass der Bagger- Einsatz von Bad Berka
schon aus Kostengründen für die Versorger ein peinlicher Ausreißer ist.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline RR-E-ft

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Kaiserslautern: Mahnung mit Sperrandrohung binnen 11 Tagen
« Antwort #8 am: 16. November 2005, 11:03:07 »
@Graf Koks

Den Bagger- Zahn sehe ich als gezogen an, handelt es sich doch zudem  auch um einen nicht zu unterschätzenden  Bumerang:

Der Versorger muss nun ggf. in einem Interimsverhältnis erklären, welchen angemessenen Preis er gem. § 316, 315 BGB für seine Stromlieferungen fordern will.

Dazu darf er die Preiskalkulation sogleich offen legen (OLG München, NJW-RR 1999, 421, LG Berlin NJW-RR 2002, 992).

Die verbunden Folgekosten für den Versorger sind auch nicht zu unterschätzen.

An der Gesamtsituation hat sich nichts geändert.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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