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Autor Thema: 166.- euro monatlichen abschlag  (Gelesen 20616 mal)

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Offline FtkH

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166.- euro monatlichen abschlag
« am: 27. Februar 2013, 11:04:02 »
Hallo, ich habe folgendes Problem:
anscheinend habe ich im letzten jahr unerklärlich viel strom verbraucht (ca. 3600 kw).
dies hatte ein höhereinstufung zur folge und einen höheren abschlag.
ich soll jetzt, als berufstätige einzelperson, 166.- euro monatlich bezahlen und das kann ich einfach nicht,
da ich nur den mindestlohn verdiene.
ich habe den anbieter (Rheinpower) gebeten, den abschlag zu senken, bzw etwas realistischer zu schätzen
(meine eltern bewohnen eine doppelhaushälfte, sind rentner, kochen etc und zahlen gerade mal 150.- abschlag).
ich habe dann 75.-  euro abschlag für den laufenden monat gezahlt.
Eine Antwort bekam ich nicht, dafür kam eine mahnung mit der drohung, mir den strom abzustellen,
wenn ich nicht den rest des abschlags plus mahnkosten (zus. 104.-) überweise...

ich bewohne allein (wenn man von gelegentlichen besuchen meiner tochter absieht) eine 58qm Wohnung,
habe überall energiesparbirnen, wasche ca. einmal pro woche 1-2 maschinen, koche vielleicht 5 mal im monat.
auf der suche nach dem stromfresser bin ich bereits, kann eigentlich nur der pc sein,
denn außer dem kühlschrank ist es das einzige gerät, was wirklich viel läuft.
alle anderen geräte (außer kühlschrank und gasheizung hängen an einer extradose, die ich per hand abschalte,
damit kein standby-strom verbraucht wird.

aber wie erwähnt, ich bin bereits auf der suche nach dem stromfresser.
meine frage bezieht sich eher auf die abschlagzahlung, die für mich mit 166.- euro einfach nicht zahlbar ist.
kann ich die irgendwie senken lassen bzw anpassen lassen?
wie gesagt, der anbieter reagiert auf eine diesbezüglich anfrage einfach nicht.
vielen dank



Offline bolli

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #1 am: 27. Februar 2013, 15:09:49 »
Hallo FtkH,

der Versorger hat nicht die Berechtigung, von Ihnen einen so hohen Abschlag zu fordern, wenn der Verbrauch so ist, wie Sie beschrieben haben. Für die Berechnung von Abschlägen gibt es Vorgaben. Falls Sie in der Grundversorgung sind, gilt die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (StromGVV) für Sie und den Anbieter direkt, aber auch im Sondervertrag lässt sich eine adäquate Anwendung herleiten. Nach § 13 dieser StromGVV berechnen sich die Abschlagszahlung auf der Basis des letzten Abrechnungszeitraumes (also des letzten Jahres) und dann natürlich bei monatlicher Zahlungsweise geteilt durch 12 (oder manche Versorger ziehen auch nur 11 Abschläge ein und verrechnen den 12. mit dem Jahresabschluss, dann also durch 11 geteilt).

Bei Ihnen war der letzte Jahresverbrauch, selbst als erhöhter Verbrauch, ja "nur" 3600 kWh. Bei diesem Verbrauch dürfte je nach Preis/kWh für Ihre Region ein moantlicher Abschlag von 75,- EUR +- 10,- EUR raus kommen. Mehr nicht. Sie können aus Ihrer letzten Rechnung ja Ihren Preis ersehen. Nehmen Sie Stift und Zettel und rechnen Sie aus, was für Sie da raus käme (Achtung, neben dem Preis/kWh kommt oft noch eine monatliche Grundgebühr hinzu)
Teilen Sie dem Versorger Ihre Berechnung schriftlich mit und fordern Sie ihn auf, eigene abweichende Berechnungen zu begründen. Aus Nachweisgründen würde ich dieses Schreiben in vorliegenden Fall per Einschreiben/Rückschein schicken. Ich würde zukünftig bis zu einer anderweitigen nachvollziehbaren Zahl des Anbieters nur die errechnete Summe überweisen. Bei erteiltem Lastschrifteinzug würde ich diesen mit dem Schreiben auch widerrufen. Wenn Sie das nicht wollen, bleibt Ihnen nur, die Lastschrift bei Ihrer Bank zurückzugeben und den reduzierten Betrag manuell zu überweisen.

Für die Zukunft sollten Sie aber unbedingt schon bei der Mitteilung über ungerechtfertigte Abschlagszahlungen reagieren und nicht einfach den Abschlag mindern. Und glauben Sie mir: Telefonate mit den Hotlines sind nutzlos und vor allem können Sie hinterher nichts beweisen, was besprochen wurde. Daher regeln Sie solche Dinge ausschließlich schriftlich.  Schon meine Oma sagte: Wer schreibt, der bleibt. Das gilt auch heute noch.

Und den Strom darf er Ihnen so schnell auch nicht sperren lassen. Wenn er dieses beabsichtigt, muss er dieses auch einige Zeit vorher mit Angabe eines konkreten Sperrdatums ankündigen. Wenn so was kommt, sofort zum Anwalt. Der wird Ihnen dann helfen, sowas abzuwenden.


Offline FtkH

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #2 am: 27. Februar 2013, 15:44:16 »
hallo,
vielen dank erst einmal für die schnelle antwort.

habe ich richtig verstanden:
das wären 3632 kwh á 19,27 ct/kwh = 699,92
plus grundbetrag  euro/jahr                    92,80
                                                             -------------
                                                              791,96

das dann durch 11 bzw 12 geteilt?

wobei - muss die umsatzsteuer mit kalkuliert werden oder bleibt die aussen vor?

Offline Didakt

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #3 am: 27. Februar 2013, 17:38:52 »
@ FtkH,

Sie warten sicher auf eine schnelle Antwort, die Ihnen an sich @ bolli im Nachgang zu seiner Empfehlung gern geben würde und sollte. Vielleicht ist er im Moment nicht im Forum. Ich nehme deshalb ergänzend dazu Stellung.

Ihre Rechnung ist im Prinzip richtig. Sie haben m. E. aber zu geringe Preise in Ansatz gebracht.

Rheinpower wirbt auf der Firmen-Homepage mit mehreren Brutto-Stromtarifen, die über Ihrem Ansatz liegen. Sie sind wahrscheinlich auch von Netto-Preisen ausgegangen! Also bitte die aktuellen Preise nochmal mit Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung abstimmen und ggf. Preiserhöhungsmitteilungen des Versorgers berücksichtigen. Ab 01.01.2013 haben fast alle Versorger Abgaben- und Umlageerhöhungen vorgenommen.

Überschläglich ist etwa von einem Arbeitspreis von 25,50 ct/kWh brutto und einem Grundpreis von ca. 110,00 € brutto (bei Ihrem Ansatz) auszugehen.
Bei einem Verbrauch von ca. 3600 kWh ergibt sich ein Gesamtpreis von 1.028,00 €/brutto/Jahr, ergo bei 11 Monatsabschlägen rund 93,50 €/Monat bzw. bei 12 Abschlägen = rund 86,00 €/Mon.

Dieses Ergebnis ‒ wie von @ bolli vorgeschlagen ‒ dem Versorger mitteilen und unmissverständlich eine Absenkung des Abschlages verlangen. 166 €/Mon sind nicht hinnehmbar! Viel Erfolg.

Offline FtkH

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #4 am: 27. Februar 2013, 18:00:39 »
Hallo,

hm, also die 19,27 ct/kwh (ohne steuer) habe ich der Jahresendabrechnung entnommen
und bekommen habe ich von RP nur den hinweis, dass sich die eeg-umlage erhöht hat
und das es auf den kunden umgelegt wird, von einer erhöhung der stromkosten selbst war keine rede...

aber ich werde es so übernehmen, wie sie es nachgerechnet haben.

mal sehen, wie sie reagieren.
vielen dank für die infos!

Offline Didakt

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #5 am: 27. Februar 2013, 18:24:05 »
@ FtkH,

gut, dann schlagen Sie zu Ihrem Netto-Arbeitspreis von 19,27 ct/kWh die Erhöhung der Abgaben/Umlagen von netto 2,237 ct/kWh hinzu, das ergibt einen Arbeitspreis von  brutto = 25,60 ct/kWh = 921,60 €/Jahr plus 110,44 €/Jahr Grundgebühr = insgesamt = 1.032,04 €/Jahr = Abschlag von rund 94,00 €/Mon bei 11 Abschlägen.

Offline khh

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #6 am: 27. Februar 2013, 18:52:15 »
hm, also die 19,27 ct/kwh (ohne steuer) habe ich der Jahresendabrechnung entnommen und bekommen habe ich von RP nur den hinweis, dass sich die eeg-umlage erhöht hat und das es auf den kunden umgelegt wird, von einer erhöhung der stromkosten selbst war keine rede...

FtkH,
ergänzend zum Bemühen um angemessene Abschlagszahlungen würde ich baldmöglichst prüfen, was RP denn nun genau mitgeteilt hat und ob das auch im Einklang mit dem abgeschlossenen Vertrag und den rechtlichen Erfordernissen steht [bspw.: welcher kWh-Preis soll aktuell berechnet werden? / wurde womöglich eine (eingeschränkte) Preisgarantie vereinbart? / beinhaltet die Preisänderungs-Mitteilung den Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht?  -  siehe entsprechende Themen unter "Grundsatzfragen"] !?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #7 am: 28. Februar 2013, 08:25:51 »
Manchmal ist man doch immer wieder erstaunt, was angeblich gestandene Wirtschaftsunternehmen, (die sogar noch der Staatsverwaltung nahe stehen) so alles als Vertragsbestandteile zu verkaufen versuchen. Wenn ich mir dieses (R(H)EINPOWER_AGB_GVV_Strom_17.01.2013.pdf) Dokument so anschaue, grauselts mir. So einen rechtlichen Unfug mit Vermischung von GVV und AGB, und das noch mit dem Titel der gesetzlichen Regelung versehen, fordert ja fast schon eine Unterlassungsklage einer Verbraucherschutzorganisation heraus. Brrr. 8)

Bei den Preisen sind, wie khh schon richtig erläuterte, immer die Bruttopreise anzusetzen. Um auf eine grobe Kostenschätzung zu kommen, hatte ich FtkHs Angaben einfach mal für meine PLZ mit dem Rechner von Rheinpower ausgerechnet und bekam ein Angebot von 858,- €/Jahr (ohne Boni) mit einem Arbeitspreis von 23,54 ct/kWh. Daher meine grobe Schätzung des Abschlags. Genau kann man das natürlich nur mit den konkreten Vertragszahlen von FtkH ausrechnen.

@FtkH
Bei der Frage der Weitergabe der Erhöhung der Umlagen und sonstigen Entgelte, die staatlich festgelegt werden, streiten sich einige gelehrte Geister, ob es sich dabei um eine richtige Strompreiserhöhung handelt oder nur um eine reine Durchreichung gesetzlicher Abgaben (wie z.B. die gesetzliche Mehrwertsteuer). Rheinpower bevorzugt eindeutig die letztere Sichtweise, wie man den oben vverlinkten AGB entnehmen kann. Deshalb lesen Sie in deren Schereiben eben auch nichts von dem Wort "Strompreiserhöhung", die es aber ja zweifelsfall ist, warum auch immer. Die überwiegend herrschende Meinung geht aber wohl davon aus, dass es sich sehr wohl um eine solche handelt. Aber noch nicht jeder Richter, vor allem auf unteren Ebenen, sieht dieses auch so.

Die von Didakt vorgeschlagene vorgehensweise belässt Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Derzeit geht es ja eh nur um die Berechnung der Abschläge, auch wenn diese nicht ganz unwichtig sind, da Sie Gelder wegen unberechtigter Preiserhöhungen hinterher meist nur über Klagen zurück bekommen (darauf zielt khh  mit seinem Hinweis auf die Vertragsbedingungen, hier insbesondere eine ggf. vorhandene Preisgarantie, wohl ab).

Ich denke, Ihnen ist schon mal deutlich geholfen, wenn Sie mit dem geschilderten Vorgehen Ihren Abschlag halbieren können. Das muss mal schnell realisiert werden. Über den Rest sollten Sie sich in der nächsten Zeit bei Bedarf mal in Ruhe hier im Forum informieren.

Offline Didakt

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #8 am: 28. Februar 2013, 11:31:16 »
@ FtkH,

Ihre eigentliche Frage ist ja erschöpfend beantwortet.

Von @ bolli:
Zitat
Ich denke, Ihnen ist schon mal deutlich geholfen, wenn Sie mit dem geschilderten Vorgehen Ihren Abschlag halbieren können. Das muss mal schnell realisiert werden. Über den Rest sollten Sie sich in der nächsten Zeit bei Bedarf mal in Ruhe hier im Forum informieren.

Ja, so ist es! Und immer daran denken: Nie verzagen, das Forum fragen. Hier werden Sie geholfen! ;)

Aber mal im Ernst: Bei den von Ihnen genannten Rahmenbedingungen erscheint mir Ihr Stromverbrauch bei weitem zu hoch zu sein. Die Hälfte davon wäre normalerweise angemessen. Dieser Sache sollten Sie aus Ersparnisgründen dringend nachgehen, es sei denn, der Verbrauch ist bewusst herbeigeführt.
Auch zu dieser Thematik finden Sie hier im Forum brauchbare und hilfreiche Beiträge/Vorschläge.

Offline Netznutzer

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #9 am: 28. Februar 2013, 13:59:14 »
@ FtkH

sofern Sie fundamentiert ggüber Ihrem Anbieter Ihre Wünsche untermauern wollen, teilen Sie mit Ihrem Reduzierungswunschschreiben den heutigen Zählerstand mit. Mit diesem kann RP dann eine genauere Prognose tätigen, und Sie können zusätzlich belegen, dass der hohe Verbrauch des Vorjahres eine Ausnahme war.
Zitat
... unerklärlich viel strom verbraucht (ca. 3600 kw)
Damit sollte eine faire Abschlagsberechnung problemlos möglich sein.

Gruß

NN

Offline FtkH

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #10 am: 28. Februar 2013, 19:03:03 »
erst einmal vielen dank für die schnelle hilfe, das schreiben an rheinpower, nach ihren maßgaben, geht morgen per einschreiben/rücksch. raus.
bei der verursacher des hohen verbrauchs bin ich noch auf der suche, messgerät müsste morgen oder übermorgen in der post sein.
bislang habe ich 4 mögliche verursacher ausgemacht:
pc - läuft täglich 6-8 stunden
kühlschrank - asbach uralt, nur kann ich mir wegen mini-gehalt keinen neuen leisten.
heizungstherme (gas) - wurde vom vermieter eingebaut, war anscheinend gebraucht
durchlauferhitzer - möglicherweise schon 500 jahre alt?
wohne erst seit jahreswechsel 2010/11 hier in der wohnung.

alle anderen geräte (einschließlich pc und peripherie), fernseher, stereoanlage etc hängen an einer steckdosenleiste
mit schalter und werden beim schlafen und wenn ich auf arbeit bin, abgeschaltet.
Licht läuft prinzipiell über energiesparlampen...

einzig die ladegeräte der 3 handys hängen nochmal extra am netz, weil es 2 diensthandys sind, die einsatzbereit sein müssen
und mein privates natürlich.
aber wenn kein handy dran hängt, dürfte es doch eigentlich keine kosten verursachen oder?

aber, merkwürdigerweise habe ich im letzten jahr nur einen verbrauch von 1100 kwh gehabt und bis auf die gastherme (nur für heizung)
hat sich bei mir nichts geändert. im gegenteil, letztes jahr war ich sogar fast andauernd zuhause, weil ich sehr lange krank war (über 7 monate)
und da lief der pc noch viel mehr...

aber die therme und den durchlauferhitzer kann ich nicht messen, da sie fest angeschlossen sind.
zu mindestens kannich aber erstmal die privaten geräte ausschließen, bevor ich mich an den vermieter wende.

grüße aus berlin

Offline bolli

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #11 am: 01. März 2013, 07:48:20 »
Sie sollten natürliuch auch den "ultimativen Test" bei zu hohen Verbräuchen nicht vergessen: Alle Sicherungen raus und Stromzähler beobachten. Es soll tatsächlich in unserer Gesellschaft unehrliche Zeitgenossen geben, die auf Kosten anderer ihre Energie beziehen. Daher sollten Sie den Monatanfang nutzen und Ihre Zählerstände z.B. monatlich aufschreiben. Dann haben Sie immer einen aktuellen Überblick und können bei größeren Abweichungen reagieren.

Der PC müsste auf jeden Fall ein Hochleistungsspiele-PC mit besonderen Einbauten sein, damit er bei 6-8 Std. Laufzeit eine so deutlich übermäßige Stromrechnung erzeugt. Bei Durchlauferhitzern, Thermen etc. ist immer Vorsicht angesagt. Da gibt es einige ganz nette "Fresser" drunter. Hier kommt es aber z.B. auf das Nutzungsverhalten an. Wenn Sie z.B. einen alten Durchlauferhitzer mit hohem Verbrauch haben und bei diesem täglich und sehr intensiv duschen, steigt der Verbrauch durchaus in höhere Regionen. Also alles mal in Ruhe untersuchen.
Wenn keine elektrischen Störungen vorliegen, sind auch die Ladegeräte im Regelfall zu vernachlässigen.

Aber unabhängig davon ist selbst bei Ihrem jetzigen Verbrauch der geforderte Abschlag deutlich überzogen. Daher ist die Reduzierung der erste und wichtigste Schritt und die Analyse des zu hohen Verbrauchs wird dann in Ruhe betrieben.

Offline berghaus

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #12 am: 01. März 2013, 23:28:01 »
Ich habe in 50 Jahren Strom- und Gasbezug noch nicht einmal erlebt, dass der Versorger anhand des Vorjahresverbrauchs, der gültigen oder geplanten Preise und der Anzahl der Abschläge vorgerechnet hat, wie sich diese ergeben. Es war jedoch immer mehr, als ich errechnen konnte. Man hat sich (im vorigen Jahrhundert) der vermeintlichen Übermacht oder dem Monopol jedoch gebeugt.

Die Konsequenz ist heute doch, dass man selbst überweist, eventuell durch Dauerauftrag, den Verbrauch und die Preise beobachtet und dafür sorgt, daß es zum Abrechnungsende nicht zu Überzahlungen kommt. Damit kann man auch die Einschränkung der Preisgarantie aushebeln.

Da viele Verträge nur zustande kommen, wenn man eine Abbuchungsermächtigung erteilt, muß man diese rechtzeitig zurückziehen.

Bei Rheinpower und 123energie konnte man die Abschläge, die abgebucht wurden, im Internet zweimal im Jahr um etwa 10% selbst ermäßigen. Das hat zumindest bei Rheinpower geholfen,  die im zweiten Bezugsjahr (2011) geforderten erklärbaren und nicht erklärbaren Erhöhungen (Ihre neue Preisgarantie genannt) von 200,--  EURO nicht zahlen zu müssen.

Offline bolli

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #13 am: 04. März 2013, 09:31:09 »
Ich habe in 50 Jahren Strom- und Gasbezug noch nicht einmal erlebt, dass der Versorger anhand des Vorjahresverbrauchs, der gültigen oder geplanten Preise und der Anzahl der Abschläge vorgerechnet hat, wie sich diese ergeben.
Bis auf einen Fall haben meine Versorger in den letzten Jahren immer den Verbrauchs angesetzt, den ich vorgegeben hatte und darauf und den vereinbarten Peisen basierend zutreffend die Abschlagshöhe berechnet. Da kann ich nicht meckern. Und selbst mein alter (Grund-)Versorger, bei dem ich den letzten mehrjährigen Vertrag hatte, hat den Abschlag auf der Basis des letzten Verbrauchs sauber berechnet. Da kann und will ich ebenfalls nicht meckern. Da hab ich wohl Glück gehabt.

Das mit ihrem manuellen Überweisen ist natürlich eine (letzte) Möglichkeit, aber lieber ist mir, wenn ich direkt klar Schiff habe und nicht permanent irgendwelche Mahnungen bekomme.

Offline FtkH

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Re: 166.- euro monatlichen abschlag
« Antwort #14 am: 11. März 2013, 13:32:12 »
hallo,
also... ich habe eine antwort von rheinpower erhalten:

Sehr geehrter Herr H,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.03.2013.

Die neuen Abschläge werden anhand des tatsächlich entstandenen Verbrauches berechnet.

Bitte beachten Sie, dass es zum Jahreswechsel eine durch den Gesetzgeber vorgegebene Preisanpassung gegeben hat und Ihr Arbeitspreis nun höher ist als im Vorjahr.

Desweiteren enfällt im zweiten Vertragsjahr der Neukundenbonus und Sie zahlen nur 11 Abschläge anstatt 12.

Zudem kam es in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung zu einer Nachzahlung.

Wir bitten um Verständnis.


das ist alles, kein wort davon, von den geforderten 166.- abschlag abzurücken.

die einzugsermächtigung habe ich schon längst eingezogen.
ich überweise zur zeit monatlich eine summe von 75.- .
das mag eventuell zu wenig sein, aber ichhabe mittlerweile festgestellt,
das pc und kühlschrank zusammen schon für 1600 kwh verantwortlich sind und werde das schnellstmöglich ändern (neuer kühlschrank etc).
der rest der stromrechnung stammt wohl in erster linie von durchlauferhitzer...
das die gastherme (nur für heizung) mit dafür verantwortlich ist, kann ich wohl ausschließen.

meine frage, was kann ich nun gegen diese abschlagzahlung unternehmen ?

 

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