Energiebezug > Strom (Allgemein)

Welche Kosten (grössenordnungsmässig) fallen für eine Stromzählerüberprüfung an

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Cremer:
ein beglaubigter Zähle rist noch lang nicht ein geeichter

Energiesparer51:

--- Zitat von: Cremer am 29. Januar 2013, 18:36:30 ---ein beglaubigter Zähle rist noch lang nicht ein geeichter

--- Ende Zitat ---

Na dann erklären Sie bitte mal ausführlich, auch wenn Ihnen das schwerfällt, den Unterschied.

PLUS:
Es darf keinen Unterschied geben, schon gar nicht bei der Messung. ;)

Das Problem der Kleingärtner

Eine Eichung wird von staatliche Eichämter durchgeführt. Hersteller bringen aber ihre Zähler nicht zu den Eichämtern, sondern manche sind berechtigt, ebenfalls zu prüfen und diese Prüfung zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung wird als Beglaubigung bezeichnet.

Verpflichtung mit Eid

Energiesparer51:
Lieber Herr Plus, ich hätte ja gerne eine Erklärung von Herrn Cremer gelesen. Aber egal, die wäre wohl ohnehin nicht gekommen.

Aber auch Ihre Aussagen stimmen nicht vollständig mit ihren Quellen überein. So behaupten Sie: "Eine Eichung wird von staatlichen Eichämtern durchgeführt."
Das war einmal.

In Ihrem Link steht dazu im Widerspruch:  "Das Eichzeichen für die EWG-Ersteichung darf nur von einer Prüfstelle bei einem Herstellerbetrieb angebracht werden."

Die Prüfstelle des Herstellers ist ja sicher kein Eichamt.

Cremer:
@Energiesparer51,

vielleicht bringt dies einwenig näher
http://www.stern-zilker.de/eichung.htm

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