0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Der umstrittene Berliner Billigstromanbieter Flexstrom hat falsche Angaben über die juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung des Handelsblatts gemacht und muss dies nun unter einer Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro unterlassen. Dies entschied das Landgericht Köln in einem Beschluss vom 18. Januar 2013 (Aktenzeichen 28 O 18/13)....Zahlreiche Netzbetreiber haben nach massiven Zahlungsrückständen von Flexstrom in den vergangenen Monaten nur noch gegen Vorkasse mit dem Stromdiscounter Geschäfte gemacht. Im November scheiterte Flexstrom beim Versuch, mit einer Anleihe frisches Kapital in Höhe von 35 Millionen Euro einzusammeln. Der Free Cash Flow von Flexstrom lag im ersten Halbjahr 2012 bei minus 15,8 Millionen Euro und das Kundenwachstum war stark rückläufig.
Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz