Energiepreis-Protest > Energie Plus Ulm
Widerspruch gegen Strompreis?
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Joe_D:
Hallo,
ich bin seit April 2004 Kunde der EnergiePlus GmbH, einer Tochter der SWU (Stadtwerke Ulm). Mein kommunaler Anbieter und Netzbetreiber ist das Albwerk Geislingen.
Seit ich Kunde bin wurde der Preis von ehemals 13,5 Cent/kWh auf 15,1 Cent/kWh (1.1.2005) und nun auf 15,9 Cent/kWh (zum 1.1.2006) erhöht. Also fast 18% in noch nichtmal 2 Jahren! Der Grundpreis blieb gleich (104 Euro/Jahr).
Die letzte Erhöhung finde ich zudem unverschämt, da ja nun die Durchleitungspreise angefochten werden könnten.
Die letzte Rechnung mit Abrechnungszeitraum bis 15.2.2005 habe ich beglichen.
Nun meine Frage: Kann ich bei Strom genauso widersprechen,wie ich das bei Gas getan habe? Kann ich der Stromerhöhung 2005 auch noch widersprechen, obwohl ich schon 86 Euro (784 kWh) zum Neuen Preis gezahlt habe?
Mir geht es vor allem um den Zeitraum 16.02.2005 bis 15.02.2006. Kann ich nun widersprechen und den Preis von 13,5 Cent/kWh ab 16.02.2005 zahlen?
Vor allem: Kann mir die EnergiePlus GmbH kündigen? Dann würde ich zum Albwerk Geislingen zurückfallen und der Strom wäre noch teurer (17,45 Cent/kWh und 88,81 Euro Grundpreis).
Hier die Vertragsbedinungen http://www.schwabenstrom.de/vertragprivat.pdf
Was hat es mit EEG und KWKG auf sich (da gibt es doch den ellenlangen Thread dazu - kapiert habe ich wenig)?
Für Infos dankbar...
Grüße
Jochen
RR-E-ft:
@Joe_D
Grundsätzlich können Sie widersprechen, auch rückwirkend, wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Auf welche vertragliche Abrede stützt man denn eigentlich die einseitigen Preiserhöhungen?
Die Regelungen unter Ziff. 4 ist m. E. unwirksam, weil der Kunde Art und Ausmaß einer Preisänderung nicht nachvollziehen kann. eshalb Verstoß gegen das Transparenzgebot gem. §§ 307, 315 BGB.
Es sieht nach einem unzulässigen vollkommenem Belieben für den Versorger aus.
Preiserhöhungen sind zudem nur zum Ablauf der Vertragserstlaufzeit möglich, entsprechend des Formulars zum 31.12.2006 unter Einhaltung der genannten Frist.
Ohne wirksame Preisanpassungsklausel können Preiserhöhungen darauf nicht gestützt werden, ohne dass es erst auf die Billigkeit ankäme.
Im Übrigen gilt:
Jedwede einseitige Preisanpassung, muss soweit sie überhaupt wirksam vertraglich zugelassen ist, hinsichtlich Erforderlichkeit und Angemessenheit gerechtfertigt werden.
Den entsprechenden Kundenschutz bei einseitigen Preisanpassungen bietet § 315 BGB.
Sie müssen jedoch eine (ordnungsgemäße) Kündigung des Vertrages besorgen, wenn keine gesetzliche Versorgungspflicht besteht. Das haben Sie bereits selbst erkannt.
Der Vertrag läuft bis Ende 2006.
Zu EEG und KWK müssten Sie nochmal das Urteil des LG Münster dahernehmen, welches in dem ellenlangen Thread zitiert ist.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Joe_D
Natürlich können Sie widersprechen und auf die Preise vor dem 15.2.05 mit ebenso Kürzung der Abschläge, damit Sie am 15.2.2006 eine Nachzahlung haben.
Vermutlich wird aber dann EnergiePlus GmbH Ihnen den Vertrag kündigen und Sie an den lokalen Netzbetrieber, die Abwerk Geislingen, zurückweisen, denn die sind gesetzlich zur Versorgung verpflichtet. So geschehen bei den SW Düsseldorf etc.
Joe_D:
@RR-E-ft
Vielen Dank für die Ausführungen. Der mit dem angegebenen Link angegebene Vertag ist nicht genau meiner, aber im Inhalt identisch (bis auf die Zeiträume). Meine Vertragserstlaufzeit war bereits am 31.12.2004 abgelaufen.
@Cremer
Ich werde *nicht* widersprechen, ein Rückfall auf meinen lokalen Netzbetreiber, dem Albwerk Geislingen wäre für mich langfristig teurer als die 18prozentige Erhöhung von Schwabenstrom ;(
RR-E-ft:
@Joe_D
18 Prozent Preiserhöhung scheinen schon recht heftig. In der Regel lagen die Preiserhöhungen Anfang 2005 bei ca. 5 bis 6 Prozent.
Hoffentlich haben Sie wenigstens schon den günstigsten Anbieter:
http://www.verivox.de/power/Calculator.asp
Sollte ein günstigerer Anbieter zur Verfügung stehen und Sie wollen sowieso den Versorger wechseln, dann könnten Sie auch entsprechend kürzen....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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