Man kann immer wieder lesen, dass die Kosten für eine Prüfung, wenn ein Stromzähler korrekt funktioniere dem Kunden in Rechnung gestellt würden.
Wer kann mir sagen in welcher Höhe eine Prüfung in etwa liegt?
Würde ggf. -bei einem überschaubaren Betrag- das mal gerne durchziehen.
Falls möglich die GESAMTKOSTEN nennen.
Ausbau ,
Ersatzzähler,
Prüfung bei Eichamt oder wo ?
späterer evtl. Rücktausch ?? oder den "Ersatzzähler" einfach drin lassen.
Welche Möglichkeit hat der Kunden sicherzustellen, dass bei der Prüfstelle keine "falschen" Zähler bzw. die Ergebnisprotokolle "versehentlich vertauscht" werden ?
Kann der Kunde selbst aus einer bestimmten Anzahl von berechtigten und verbindlichen Prüfstellen wählen oder steht dieses (Dispositions) Recht nur dem Eigentümer oder auch dem Besitzer der Messeinrichtung zu?
Können ggf. auch 2 "Gutachten" -eines vom Eigentümer- ein anderes vom Besitzer der Messeinrichtung veranlasst werden?
Gruss
aus Heidelberg