Hallo allerseits,
hatte bei einem Gasanbieter einen Vertrag bis zum 31.10.2012. Am 15.11.2012 erhielt ich eine Schlussabrechnung. Hier war ein vereinbarter Bonus nicht berücksichtigt und der Anbieter glaubte, eine Forderung zu haben. Ich habe daraufhin reklamiert und eine Korrektur angemahnt. Aus bestimmten Gründen (Internetberichte von Kunden) habe ich für diese Korrektur und die Überweisung meines Guthabens sofort eine Frist bis zum 30.11.2012 gesetzt und bei Nichtbeachtung rechtliche Schritte angedroht.
Eine korrigierte (korrekte) Abrechnung habe ich dann am 26.11.2012 erhalten. Hierin schreibt aber der Anbieter, dass "mir das Guthaben innerhalb von 6 Wochen überwiesen wird". Ich habe daraufhin dem Anbieter die Korrektheit der Abrechnung bestätigt, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass ich diese einseitige 6-Wochen-Frist nicht akzeptiere und auf Einhaltung der von mir gesetzten Fristen (siehe oben) bestehe.
Meine Frage: ist bei diesem Vorgehen der Anbieter bei Nichtüberweisung bis zum 30.11.2012 in Zahlungsverzug und kann ich demnach Antrag auf online-Mahnbescheid stellen?
Viele Grüße
Fritz