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Autor Thema: Verbot von Kündigungen durch Kartellamt  (Gelesen 2792 mal)

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Offline Christian Guhl

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Verbot von Kündigungen durch Kartellamt
« am: 21. Januar 2013, 14:40:06 »
In einem Rückforderungsprozess wird durch den Versorger vorgetragen, er habe den Erdgasvertrag mit der unwirksamen Preisanpassungsklausel nicht kündigen können, da das Kartellamt die Kündigung bei Widerspruchskunden untersagt habe. Daher müsse eine ergänzende Vertragsauslegung angewandt werden. Gibt es zu dieser Argumentation irgendwelche Urteile ?

Offline RR-E-ft

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Re: Verbot von Kündigungen durch Kartellamt
« Antwort #1 am: 21. Januar 2013, 15:14:09 »
BGH, Urt. v. 14.03.12 Az. VIII ZR 93/11, juris Rn. 37

Zitat
Soweit die Revision auf eine Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 2. November 2006 verweist, wonach Änderungskündigungen als Reaktion auf Kundenwidersprüche, mit denen die Billigkeit einer Preisänderung angezweifelt wird, kartellrechtlich unzulässig seien, und daraus die Unzumutbarkeit einer Kündigung des (Norm-)Sonderkundenvertrages herzuleiten versucht, zeigt sie bereits keinen dahin gehenden Sachvortrag in den Tatsacheninstanzen auf.
Zudem betrifft dies - worauf die Revisionserwiderung mit Recht hinweist - nicht diejenigen Fälle, in denen der Versorger Anlass hat, eine Beendigung des mit dem (Norm-)Sonderkunden bestehenden Versorgungsvertrages deshalb in Erwägung zu ziehen, weil die Wirksamkeit des in Anspruch genommenen Preisänderungsrechts Zweifeln unterliegt.

 

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