Energiebezug > Strom (Allgemein)
Anbieterwechsel mit Zweitarifzähler
khh:
Wenn es sich um einen ‚Zweitarifzähler’ bzw. ‚Doppeltarifzähler’ (= gemeinsame Messung!) handelt, dann heißt es dazu bei Verivox:
--- Zitat --- Getrennte oder gemeinsame Messung von Heizstrom?
[...]
... wird Haushaltsstrom und Heizstrom noch gemeinsam gemessen, es gibt also nur einen Stromzähler für beide Arten von Verbräuchen. In diesem Fall ist ein Anbieterwechsel leider nach wie vor kaum möglich, da diese Abrechnungsart einen hohen Aufwand auf Seiten der Energieversorger erfordert und die alternativen Angebote noch sehr begrenzt sind.
Stromzähler für Heizstrom: ... Doppeltarif
Der Stromzähler ... besitzt zwei Zählwerke (Doppeltarifzähler). Vor allem bei Nachtspeicherheizungen gibt es diese Doppeltarifzähler, die den Stromverbrauch zeitabhängig messen. Tagsüber wird zum Hochtarif (HT), nachts wird zum in der Regel günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet. ...
--- Ende Zitat ---
Stromfraß:
--- Zitat ---Getrennte oder gemeinsame Messung von Heizstrom?
[...]
... wird Haushaltsstrom und Heizstrom noch gemeinsam gemessen, es gibt also nur einen Stromzähler für beide Arten von Verbräuchen. In diesem Fall ist ein Anbieterwechsel leider nach wie vor kaum möglich, da diese Abrechnungsart einen hohen Aufwand auf Seiten der Energieversorger erfordert und die alternativen Angebote noch sehr begrenzt sind.
--- Ende Zitat ---
Das stimmt insoweit.
In aller Regel sollte aber ein zusätzlicher Einbau eines zweiten Zählers möglich sein.
Natürlich wäre dann für jeden Zähler der Grundpreis fällig.
Aber bei angenommenen Arbeitspreisen von z.B. 25 Ct. bzw 19 Ct./kWh ist das im nu wieder rein.
Christian Guhl:
Die gemeinsame Messung (der Zähler schaltet sich durch einen Impuls des Netzbetreibers ab einer bestimmten Uhrzeit auf NT um) dürfte der Regelfall sein.
Daher nach wie vor keine alternativen Wechselmöglichkeiten. Das Umrüsten auf getrennte Messung ist aus Kostengründen (mehrere hundert Euro) uninteressant.
ktown:
Also hier in unseren Kreisen muß es immer einen zweiten Zähler für die Wärmepumpe geben. Haushalts- bzw. Heizungsstrom laufen immer getrennt.
In unserem Neubaugebiet (derzeit ca. 36 Häuser) sind alle Wärmpumpen mit Doppeltarifzähler ausgestattet.
wechselprofi:
Die Primärfrage lautet eigentlich: Worauf beruht eine Endpreisreuzierung im Nachtstrom?
1. auf der reduzierten Konzessionsabgabe auf den NT-Verbrauch (ca. 0,5 ct/kW)
2. auf einem reduzierten Netzentgelt für den NT-Verbrauch, der jedoch nur für unterbrechbare Versorgung für Heizstrom/ Wärmepumpen gewährt werden kann
3. auf einem Einkaufsvorteil von strom für die Schwachlastzeiten
Für 2. und auch indirekt für 1.(über die Festlegung der Schwachlastzeiten) haben die Netzbetreiber einen weitgehenden Entscheidungsspielraum. Es ist bei den NB inzwischen üblich, keine reduzierten Netzentgelte für die unterbrechbare Versorgung im NT-Zeitraum anzubieten, eine ähnliche Tendenz zeichnet sich für die Schwachlastzeiten ab.
Der Einkaufsvorteil für Nachtstrom wird durch die Eigenheiten der erneuerbaren Energien, vorrangig bei Tageslicht eingespeist zu werden, zunehmend obsolet.
Fazit: Wer mt den Vorteilen einer Ersparnis im Schwachlastbereich liebäugelt und in getrennte Messung investieren will, muss zuerst die "Schwachlastpolitik" seines Netzbetreibers anhand der Preisblätter analysieren.
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