Besonders die „völlige Befreiung von Netzentgelten, die sich von jeglicher Kostenverursachergerechtigkeit löst“, wird von den Richtern in ihrem Urteil moniert.
Das mit der Kostenverursachergerechtigkeit hab ich doch schon irgendwo mal gehört ... ach ja: von mir. 
@Superhaase, dass Sie sich da mit Ihrer überheblichen Interpretation nicht vergaloppiert haben.

Interessant ist, dass das Gericht sich bei den Netzentgelten an den Steuern und Abgaben orientiert und den vom Grundgesetz vorgegebenen Gleichbehandlungsgrundsatz gestört sieht.
Da wird es dann noch spannend, wenn Gerichte sich mit den Strompreisbestandteilen im Einzelnen befassen und sich daran erinnern. Das gilt selbstverständlich auch für den Gaspreis. Man denke nur an die erheblichen Unterschiede bei der Konzessionsabgabe. Es fließt ja kein Edelgas durch die Leitungen bei der Grundversorgung, das die Straßen und Wege in besonderer Weise nutzt oder abnutzt. etc. pp..