Sobald die Schlichtungsstelle ins Spiel kommt, ... . Flexstrom z.Bsp. umgeht diese, indem sie sofort in die Klage wechseln.
Wer sich von dem Bsp. Flexstrom einschüchtern lässt, der sollte besser gleich alle Versorger-Machenschaften widerspruchslos hinnehmen !
... Da ich nachweislich fristgemäß zum 01.01.2013 gekündigt habe aber Eprimo auf ein Vertragsende 30.04.2013 besteht: Wie verhalte ich mich? Eprimo sagt telefonisch, aufgrund der Arbeitspreisänderung (der ich wiedersprochen habe) hätte sich die Vertragslaufzeit verlängert. Soll ich einfach meine Zahlungen ab 01.01.2013 einstellen, Eprimo den Zählerstand mitteilen und um Endabrechnung bitten? ... Die Mahngebühren& Rücklastgebühr zahle ich bis heute nicht, sondern nur 60 Euro Abschlag.
Das mit der telefonisch behaupteten (höchst fragwürdigen!) Laufzeitverlängerung steht so ja wohl kaum in den Bedingungen Ihres Vertrages - oder?
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie fristgemäß gekündigt haben (bzw. Ihr Sonderkündigungsrecht im Zusammenhang mit der Preiserhöhung wahrgenommen haben / siehe Grundsatzfragen), dann teilen Sie Eprimo den Zählerstand per 31.12.12 umgehend mit und verlangen die Endabrechnung.
Wenn Sie ab Januar, bis zu Klärung des Sachverhalts, b.a.w. Abschlagszahlungen (z.B. in bisheriger Höhe) leisten wollen, dann verbinden Sie das unbedingt mit einer schriftlichen Erklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Rückforderung"!
Teilen Sie Eprimo außerdem schriftlich mit, dass Sie sich bzgl. der Vertragsbeendigung zum 31.12.12 an die
www.schlichtungsstelle-energie.de wenden und dass Sie sich die Geltendmachung von Schadensersatz im Falle einer Behinderung des Versorgerwechsels vorbehalten.
Könnte sein, dass Sie die Rücklastschriftgebühr werden zahlen müssen, es sei denn, Sie haben mit Ihrem Widerspruch die Einzugsermächtigung betraglich begrenzt bzw. sogar ausdrücklich widerrufen!?