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Autor Thema: Ärger mit Eprimo: eprimo ignoriert meine Kündigung, Mahnungen, ...  (Gelesen 19554 mal)

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Offline funsurfer77

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Ich habe jede Menge Ärger mit Eprimo:

1. ohne jeglichen Nachweis hat man meinen Arbeitspreis nach 7 Monaten um 25% Erhöht.
Dieser Preiserhöhung habe ich wiedersprochen und zum Nachweis der Preiserhöhung aufgefordert.
Zusätzlich habe ich mit Ablauf der 12 Monate Vertragsbindung zum 1.1.13 gekündigt. (per Einschreiben)
Dem Nachweis der Preiserhöhung kam Eprimo nicht nach. Eprimo bestätigte mir meine Kündigung zu einem falschen Termin: 30.04.2013!
2. Nach einer Zählerablesung musste ich für 8 Monate 18€ nachzahlen, eine Abschlagerhöhung um 2,25 Euro währe gerechtfertigt
Statt dessen erhöht Eprimo den neuen Abschlag von 55 Euro monatlich auf 115 Euro!
Diesem Abschlag habe ich sofort wiedersprochen und einen Abschlag von 60 Euro schriftlich angeboten. (per Einschreiben)
Eprimo ignoriert dies und bucht 10 Tage später einfach 115 Euro ab.
Die Abbuchung gebe ich zurück -> Eprimo mahnt die 115 Euro an und verlangt Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren.

Meine Frage: Da ich nachweislich fristgemäß zum 01.01.2013  gekündigt habe aber Eprimo auf ein Vertragsende 30.04.2013 besteht: Wie verhalte ich mich?
Eprimo sagt telefonisch, aufgrund der Arbeitspreisänderung (der ich wiedersprochen habe) hätte sich die Vertragslaufzeit verlängert.
Soll ich einfach meine Zahlungen ab 01.01.2013 einstellen,  Eprimo den Zählerstand mitteilen und um Endabrechnung bitten?

Ich bin sehr verärgert über Eprimo! Die Mahngebühren& Rücklastgebühr zahle ich bis heute nicht, sondern nur 60 Euro Abschlag.


Offline Hans Hans

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Re: Ärger mit Eprimo: eprimo ignoriert meine Kündigung, Mahnungen, ...
« Antwort #1 am: 26. Dezember 2012, 10:19:14 »

   
Aktuell würde ich mich an einen Anwalt  und  auch an die Schlichtungsstelle e. V. in Berlin wenden, eine    gesetzlich eingerichtete Stelle für den Verbraucherschutz.
Unter Hinweis auch auf  andere  Probleme mit eprimo - s. z.B. Bericht  Zeitschrift „Auf einen Blick – Nr. 30  v. 19.7.12 -
würde  auch gleichzeitig anmerken,  dass es schon sehr seltsam ist, wenn  der  Geschäftsführer von eprimo GmbH,  Mitglied im Schlichtungsbeirat der
Schlichtungsstelle   e. V.  ist  nachzulesen unter
   www.schlichtungsstelleenergie.de .   
Dieser könnte dann ja dort direkt erklären, was das für seltsame Geschäftsgebaren sind.

Offline Netznutzer

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Re: Ärger mit Eprimo: eprimo ignoriert meine Kündigung, Mahnungen, ...
« Antwort #2 am: 26. Dezember 2012, 11:25:58 »
Sobald die Schlichtungsstelle ins Spiel kommt, fallen für den Versorger € 350,-- Gebühren an. Flexstrom z.Bsp. umgeht diese, indem sie sofort in die Klage wechseln. Dann fällt die Gebühr nicht an. Evtl. werden sich andere Versorger mit seltsamen Geschäftsgebaren beim Einschalten der Schlichtungsstelle ebenso verhalten.

Gruß

NN

Offline khh

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Re: Ärger mit Eprimo: eprimo ignoriert meine Kündigung, Mahnungen, ...
« Antwort #3 am: 26. Dezember 2012, 12:48:10 »
Zitat von: Netznutzer
Sobald die Schlichtungsstelle ins Spiel kommt, ... . Flexstrom z.Bsp. umgeht diese, indem sie sofort in die Klage wechseln.

Wer sich von dem Bsp. Flexstrom einschüchtern lässt, der sollte besser gleich alle Versorger-Machenschaften widerspruchslos hinnehmen !  ::)

... Da ich nachweislich fristgemäß zum 01.01.2013  gekündigt habe aber Eprimo auf ein Vertragsende 30.04.2013 besteht: Wie verhalte ich mich? Eprimo sagt telefonisch, aufgrund der Arbeitspreisänderung (der ich wiedersprochen habe) hätte sich die Vertragslaufzeit verlängert. Soll ich einfach meine Zahlungen ab 01.01.2013 einstellen,  Eprimo den Zählerstand mitteilen und um Endabrechnung bitten? ... Die Mahngebühren& Rücklastgebühr zahle ich bis heute nicht, sondern nur 60 Euro Abschlag.

Das mit der telefonisch behaupteten (höchst fragwürdigen!) Laufzeitverlängerung steht so ja wohl kaum in den Bedingungen Ihres Vertrages - oder?
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie fristgemäß gekündigt haben (bzw. Ihr Sonderkündigungsrecht im Zusammenhang mit der Preiserhöhung wahrgenommen haben / siehe Grundsatzfragen), dann teilen Sie Eprimo den Zählerstand per 31.12.12 umgehend mit und verlangen die Endabrechnung.
Wenn Sie ab Januar, bis zu Klärung des Sachverhalts, b.a.w. Abschlagszahlungen (z.B. in bisheriger Höhe) leisten wollen, dann verbinden Sie das unbedingt mit einer schriftlichen Erklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Rückforderung"!
Teilen Sie Eprimo außerdem schriftlich mit, dass Sie sich bzgl. der Vertragsbeendigung zum 31.12.12 an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden und dass Sie sich die Geltendmachung von Schadensersatz im Falle einer Behinderung des Versorgerwechsels vorbehalten.
Könnte sein, dass Sie die Rücklastschriftgebühr werden zahlen müssen, es sei denn, Sie haben mit Ihrem Widerspruch die Einzugsermächtigung betraglich begrenzt bzw. sogar ausdrücklich widerrufen!?   
« Letzte Änderung: 26. Dezember 2012, 13:01:41 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Fahrdraht

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Re: Ärger mit Eprimo: eprimo ignoriert meine Kündigung, Mahnungen, ...
« Antwort #4 am: 26. März 2013, 03:49:26 »
Sobald die Schlichtungsstelle ins Spiel kommt, fallen für den Versorger € 350,-- Gebühren an.

Flexstrom z.Bsp. umgeht diese, indem sie sofort in die Klage wechseln. Dann fällt die Gebühr nicht an. Evtl. werden sich andere Versorger mit seltsamen Geschäftsgebaren beim Einschalten der Schlichtungsstelle ebenso verhalten.

Allerdings signifikantes Risiko für Verbraucher, seltsam ist der Zug auch nicht, wohl wirtschaftlich abhängig vom Streitwert.

Aktuell würde ich mich an einen Anwalt  und  auch an die Schlichtungsstelle e. V. in Berlin wenden,

 :o ?

Eprimo mahnt die 115 Euro an und verlangt Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren.

Die hat der BGH schon 2004 untersagt, es sei denn es heisst
http://www.eprimo.de/ueber-eprimo/agb/
Zitat
1.2.6 Bearbeitungspauschale für Bankrückläufer: 5,00 Euro
Der Kunde hat darüber hinaus eprimo die tatsächlich anfallenden Bankkosten für Rücklastschriften zu erstatten.

Hätte eprimo sich den 2. Satz verkniffen, hätte die Klausel stabileren Bestand,

gibts zu dem Thema "Bearbeitungspauschale für Bankrückläufer" schon einen Sammelthread?

Sollte man mal klären. Würde mindestens eine hiesige Richterin hier als "unbestimmt" rejecten.
Und Leistungsaustauschverhältnis not found, geht doch eh EDV- vollautomatisch ins Mahnverfahren, also reine Gebührenschinderei.

Ne Ex von mir bestätigt den Laden auch als recht rabiat, haben ihr auf Preiserhöhungs- Widerspruch sofort fristlos gekündigt, würde ich vermeiden, ungünstig.
« Letzte Änderung: 26. März 2013, 05:18:04 von Fahrdraht »
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