So pauschal kann man das nicht beantworten, weil es verschiedene Abschlagsmodelle der Versorger gibt. Die Systematik im RWE- Bereich kann von der in der E.ON- Einflusszone abweichen.
Deshalb rechnen nicht alle Versorger mit 11 Abschlägen.
Man sollte deshalb seinen Versorger fragen, nach welcher Methode er eigentlich selbst die Höhe der Abschläge ermittelt.
Das ist doch sowieso eine Sache, die für die Energieverbraucher von Interesse sein sollte, auch vollkommen unabhängig von § 315 BGB:
Stichworte Vorfälligkeits- bzw. Zwischenzinsen, wenn Abschläge zu hoch bemessen werden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt