Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH  (Gelesen 37578 mal)

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Offline masterflok

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #15 am: 19. Dezember 2012, 11:21:25 »
Wo ist denn die Angelegenheit geklärt? Der entscheidene Part kommt erst noch, nämlich die Klage auf Schadenersatz. Und was genau mit den ausstehenden Rechnungen für die Energielieferungen geschieht, steht auch noch in den Sternen.

Wie mit der EnergenSüd verfahren wird, wurde bereits vom Aufsichtsrat beantwortet!
Die Generalversammlung am 13.10.2012 hat dazu eine klare Aussage getroffen: Sollte die EGNW durch ein Urteil zum Ersatz von Verlusten von Kunden der EnerGen Süd verpflichtet werden, wird sich die heutige EGNW an die damals Verantwortlichen halten. Denen ist im Bericht des Prüfverbandes in dieser Sache eine "nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung" attestiert worden.
Solange es dazu nicht kommt, ruht die ganze Angelegenheit, was ich persönlich für vernünftig halte!

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #16 am: 19. Dezember 2012, 12:33:26 »
Wie mit der EnergenSüd verfahren wird, wurde bereits vom Aufsichtsrat beantwortet!
Die Generalversammlung am 13.10.2012 hat dazu eine klare Aussage getroffen: Sollte die EGNW durch ein Urteil zum Ersatz von Verlusten von Kunden der EnerGen Süd verpflichtet werden, wird sich die heutige EGNW an die damals Verantwortlichen halten. Denen ist im Bericht des Prüfverbandes in dieser Sache eine "nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung" attestiert worden.
Solange es dazu nicht kommt, ruht die ganze Angelegenheit, was ich persönlich für vernünftig halte!

Wollen die Aufsichtsräte damit sagen, dass die Generalversammlung die Geschäftsführung übernommen hat?  Was soll zudem das ständige unsinnige Gefasel von "heutige EGNW" (ist das etwa eine Neugründung?) und von "damals Verantwortliche"?  Die EGNW ist von Anfang an verantwortlich!!! 
Und wenn man vormalige Vorstände/Aufsichtsräte für Fehlverhalten ggf. in Regress nehmen will, dann ist das ein ganz anderes Thema.

Fakt ist offensichtlich, dass die eigene Genossenschaft (das wird ja immer so gerne betont) zum Thema EnerGenSüd nach wie vor nur "rumeiert" und für finanzielle Schäden, die sie nicht wenigen eigenen Mitgliedern(!) selbst "eingebrockt" hat, erst dann einstehen will, wenn sie dazu verurteilt wird.
Ein Verhalten von der eigenen Genossenschaft gegenüber den Mitgliedern, wie es viele von anderen Versorgern bereits kennen, wirklich grandios!  :(

Wer eine Energiebelieferung durch diese Genossenschaft in Erwägung zieht, sollte das besser wohl auch bedenken !
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2012, 13:41:11 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline masterflok

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #17 am: 19. Dezember 2012, 18:21:29 »
Wie oft wollen Sie diese Endlosplatte denn noch laufen lassen? Dazu noch in Unterforen, die überhaupt nichts mit der EnergenSüd zu schaffen haben? Sie klagen selbst über keinerlei Schäden, wieso also dieses unsinnige Rumgestresse? Haben Sie langeweile?

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #18 am: 19. Dezember 2012, 21:13:13 »
Wie oft wollen Sie diese Endlosplatte denn noch laufen lassen? ...

IMMER wieder dann, wenn Vertreter der EGNW deren Version der "Endlosplatte" abspielen (siehe vorstehenden Antwort # 2 vom 18.12.2012)! :P
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Offline Didakt

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #19 am: 20. Dezember 2012, 11:28:52 »
Wie oft wollen Sie diese Endlosplatte denn noch laufen lassen? Dazu noch in Unterforen, die überhaupt nichts mit der EnergenSüd zu schaffen haben? Sie klagen selbst über keinerlei Schäden, wieso also dieses unsinnige Rumgestresse? Haben Sie langeweile?

Von Dr. h’berger alias user 003 alias khh

Zitat
@ Didakt
…Und woher wollen SIE wissen, welches Ziel ich ansteuere??

Auf Ihre Zielsetzung sollten Sie endlich mal näher eingehen, aber nicht in diesem Thread, sondern im dafür zuständigen Unterforum. Also, veranlassen Sie den Schwenk als Themenstarter an anderer Stelle und offenbaren Sie den Lesern/EGNW-Geschädigten doch die Ihnen vorschwebenden konkreten, hilfreichen Lösungsansätze in textlich aufbereiteter Form, damit andere daran partizipieren können. Es nützt wenig, sich vom Elfenbeinturm herab als Dampfplauderer mit dem Zitieren von Gesetzestexten hervorheben zu wollen und sich der Realität zu verweigern. Endscheidend ist, sich in der Praxis zurechtzufinden und pragmatisch vorzugehen. Daran mangelt es Ihnen, wie ja Ihr saumseliger, fast zu später Absprung von der FirstCon und Ihre damit im Zusammenhang stehenden seinerzeitigen Empfehlungen zeigen. Nach diesem Debakel haben Sie es vorgezogen, als „user 003“ in der Versenkung zu verschwinden. Auch Ihrem neuerlichen Auftritt als vermeintlich rettender „Phönix aus der Asche“ bleibt der Glanz und Erfolg versagt. Misslich, misslich! ;D ;D

Offline khh

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Re: Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #20 am: 20. Dezember 2012, 12:41:56 »
off - topic

@ Didakt

Ich verbitte mir die von Ihnen verwendete Hirngespinst-Titulierung als "Dr. h’berger alias user 003 alias khh"!

"Dampfplaudererei" (ohne Substantielles), genau das ist die exakt zutreffende Klassifizierung für einige Ihrer Beiträge. Wie es um Ihr "sich in der Praxis zurechtzufinden und pragmatisch vorzugehen" bestellt ist, belegt das Ergebnis Ihres eigenen Prozesses, mit dem Sie, augenscheinlich höchst frustriert, das Forum seinerzeit in ellenlangen Beiträgen beglückt haben.

Wer meine Beiträge bzgl. EGNW ./. EnerGenSüd liest (auch im Mitgliederforum), für den sind hilfreiche Lösungsansätze klar ersichtlich. Was labern Sie da von einem "Ihr saumseliger, fast zu später Absprung von der FirstCon" und "diesem Debakel"?  -  Die von mir initiierten Wechsel zu den heutigen Versorgern haben bestens und reibungslos geklappt! 

... aus bekannten Gründen rede ich EGNW-Sprechern ungern das Wort.

Genau DAS machen Sie hier  -  im Forum des Bundes der Energieverbraucher !   >:( 

Nachtrag:
Denken Sie mal drüber nach, unter welchen Usernamen ARe der EGNW hier womöglich posten. ::) 
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2012, 14:21:46 von khh »
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Offline Energiefachmann

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #21 am: 22. Dezember 2012, 21:38:01 »
na, da hat sich wohl jemand aus den Gremien in PR versucht.... Das ist aber gründlich daneben gegangen!  ::)

Die taz schreibt in ihrer heutigen Wochenendausgabe zum Thema:

Zitat
"Kundenübernahme - Krieg der Stromrebellen
Streit zwischen der Energiegenossenschaft Nordwest und der Firstcon GmbH: Die einen sehen sich als Retter, die anderen sprechen von "unfreiwilliger Übernahme".von Jean-Philipp Baeck

....

Quelle: http://taz.de/Kundenuebernahme/!107935/

(Edit Evitel2004: Artikel gekürzt. Bitte keine urheberrechtlich geschützen Texte kopieren und das nächste Mal zum Kennzeichnen des zitierten Textes den Quote-Tag nutzen)
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2012, 14:10:20 von Energiefachmann »

Offline Hans Hans

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #22 am: 23. Dezember 2012, 16:30:58 »
Khh,
Ihre Antwort # 6 -22.12. -  off topic - im First Con Forum;
Abschließend folgendes:

Bezgl. „Betroffener“ ziehen Sie wieder falsche Rückschlüsse.
Sie sind genauso wenig/viel „ noch Betroffener“ wie ich, und machen eine dünne diffuse Rechtsberatung über diffuse Rechtsfolgen in Ihrem „Konstrukt“.
Wenn es für Sie ein wenig unbequem wird, weichen Sie unverbindlich aus – „ …hätte … können/müssen …“! - "gewusst" oder nicht gewusst, das ist hier die Frage. Im 814 fehlt das Wörtchen oder.. (hätte wissen müssen!)
Auf die Frage nach irgendwelchen „Kündigungen“ behaupten Sie: „Da war nichts“(!)
In einem älteren Faden war aber zu lesen, u. a.: „So wurde klar, dass nicht die EGNW sondern Energen Süd die Kooperation gekündigt hat „  …
Ich gehe folglich davon aus, dass die von EnS  importierten – von EGNW- durchaus nicht zweifelfrei rechtens exportierten Kunden u. Verträge wieder zurückgenommen wurden.
Ihre Argumentation zu diversen Dingen mag mitunter klug sein – Ihre Herumreiterei auf vagen Rechtsfolgen ist  z. Zt. „neunmal klug“.
Gehen Sie als „noch Betroffener“ in einen Rechtsstreit; danach werden Sie daran„gemessen“.


Offline khh

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #23 am: 23. Dezember 2012, 19:57:15 »
Khh,
Ihre Antwort # 6 -22.12. -  off topic - im First Con Forum;
Abschließend folgendes:
Bezgl. „Betroffener“ ziehen Sie wieder falsche Rückschlüsse.
Sie sind genauso wenig/viel „ noch Betroffener“ wie ich, ...
@ Hans Hans,
was hat Ihr jetziger Beitrag mit meiner vorstehend von Ihnen benannten Antwort zu tun?
Woher wollen Sie wissen, ob ich „noch Betroffener“ (von was?) bin? Meine Identität ist aus dem Mitglieder-Forum nur Insidern der EGNW (eigentlich sollte das wohl nur der Admin sein) bekannt, trifft das für SIE zu?   
 
... machen eine dünne diffuse Rechtsberatung über diffuse Rechtsfolgen in Ihrem „Konstrukt“. Wenn es für Sie ein wenig unbequem wird, weichen Sie unverbindlich aus – „ …hätte … können/müssen …“! - "gewusst" oder nicht gewusst, das ist hier die Frage. Im 814 fehlt das Wörtchen oder.. (hätte wissen müssen!)
Foren-Beiträge = Rechtsberatung, „Diffus“ und „unverbindlich ausweichend“? Haben Sie meine Beiträge mit den angesprochenen Fakten überhaupt gelesen?  >:(
Schon komisch, dass ein Verbraucher sich mokiert, wenn sehr fragwürdige Aussagen eines Versorgers (hier EGNW) nicht unwidersprochen hingenommen werden. 

Auf die Frage nach irgendwelchen „Kündigungen“ behaupten Sie: „Da war nichts“(!)
In einem älteren Faden war aber zu lesen, u. a.: „So wurde klar, dass nicht die EGNW sondern Energen Süd die Kooperation gekündigt hat „  … Ich gehe folglich davon aus, dass die von EnS  importierten – von EGNW- durchaus nicht zweifelfrei rechtens exportierten Kunden u. Verträge wieder zurückgenommen wurden. ...
Zu den „Kündigungen“ reden wir wohl aneinander vorbei. Sie meinen anscheinend die intern zwischen den Genossenschaften womöglich vereinbarte „Kooperation“. Ob und durch wen diese gekündigt wurde, hat für die Kunden keine Bedeutung. Wenn EnS die (angeblichen) Lieferverträge mit EGNW-Mitglieder (von denen diese überwiegend nichts wussten) wirksam hätte kündigen/beenden wollen, dann hätte die Kündigung gegenüber jedem einzelnen Kunden erfolgen müssen! So wie es gelaufen sein soll, hatten die EGNW-Mitglieder rechtlich unverändert einen Lieferanten und die EGNW konnte es folglich nicht werden (Sachverhalt wie beim „Deal“ EGNW ./. FirstCon).
„Von EnS importierte, von EGNW exportierte und wieder zurückgenommene Kunden und Verträge“ ? -  Auf welcher Rechts- oder Vertragsgrundlage (z.B. Geschäftsbesorgungsvertrag, Vollmacht o.ä.) soll DAS denn möglich gewesen sein ??  ::)
Ordnungsgemäß und rechtlich nicht zu beanstanden wäre das ganze Hin und Her nur dann, wenn die Mitglieder von Anfang an ausschließlich Kunden der eigenen Genossenschaft waren und die EnS lediglich (zeitweise) als Erfüllungsgehilfe der EGNW fungierte (und genau dieser Meinung mussten nicht direkt involvierte Mitglieder aufgrund der erteilten Aufträge und diverser Mitteilungen der EGNW auch sein)!
Und warum sollte man als Betroffener klagen? Auch hier im Forum wurden von verschiedenen Usern bereits Möglichkeiten genannt, die den Versorger in Zugzwang bringen und dem die Beweislast aufbürden. Was man aus den ganzen Informationen macht, muss jeder für sich selbst entscheiden!

Nochmals: Warum vertreten SIE hier augenscheinlich die unlogische, rechtlich eher nicht haltbare Sichtweise der EGNW ?
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2012, 21:10:35 von khh »
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Offline Hans Hans

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #24 am: 23. Dezember 2012, 22:02:31 »
khh,

Zu Ihrer Eingangsfrage: Ich antwortete hier, weil der überwiegend „Versteckte“ im Forum noch nicht bemerkt hat, dass Beiträge, die First Con nicht betreffen, nach hier verschoben worden sind.
Was die Aufmerksamkeit angeht, andere Beiträge richtig zu lesen und verstehen zu wollen, gebe ich das „Kompliment“ geradewegs an Sie zurück.
Im Gegensatz zu Ihnen,  vertrete ich niemanden, nur mich selbst.
Gutes Gelingen weiterhin beim Aufwiegeln mit Ihren absoluten Rechtskenntnissen.
Ich wünsche Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten.

Offline khh

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #25 am: 23. Dezember 2012, 23:01:42 »
khh,
...
Im Gegensatz zu Ihnen, vertrete ich niemanden, nur mich selbst. Gutes Gelingen weiterhin beim Aufwiegeln ...

Auch 'ne Art, meine Frage, warum Sie einem Versorger das Wort reden, mit einer Unterstellung zu beantworten.
Und was Sie als "Aufwiegeln" bezeichnen, sehen andere vielleicht ganz anders und als durchaus hilfreich an.  ;)

Bleiben Sie gerne bei Ihrer Meinung und glauben weiterhin den Nonsens-Argumenten der Versorgerseite ..........
übrigens, morgen kommt der Weihnachtsmann !  :)
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2012, 23:36:59 von khh »
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Offline bolli

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #26 am: 30. Dezember 2012, 13:33:33 »
..........
übrigens, morgen kommt der Weihnachtsmann !  :)
Ne, da kam das Christkind, der Weihnachtsmann kam bei uns schon früher.   ;D

Offline Christian Guhl

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #27 am: 18. März 2013, 17:00:58 »
Das muntere Spielchen geht weiter ! Heute erhalten die Kunden Mails von der EGNW, die FirstCon hätte die Berufung zurückgezogen und man sollte auf keinen Fall an die FC zahlen. Kurze Zeit später eine Mail der FC mit dem Titel "Richtigstellung der EGNW-Mail". Man solle doch an die FC zahlen.

Offline Energietourist

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #28 am: 18. März 2013, 18:43:38 »
@Christian Guhl
genau, hab ich auch bekommen. Kann nur empfehlen an keinen von beiden zu zahlen.

Offline khh

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Re: Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
« Antwort #29 am: 19. März 2013, 10:04:35 »
@Christian Guhl
genau, hab ich auch bekommen. Kann nur empfehlen an keinen von beiden zu zahlen.
[Hervorhebung durch khh]

Sehr richtig, jedenfalls dann, wenn sich der persönliche „Einzelfall“ wie in nachfolgendem fiktiven Beispiel darstellt:
Wäre ich Betroffener, d.h. würde ich mich „in Belieferung der FIRSTCON befinden“ [so hat es FC bezeichnet] bzw. mich in einer solchen Belieferung befunden haben und mein Einzelfall wäre noch vor Gericht anhängig oder es wäre von FC eine Klage (noch) gar nicht erhoben worden [d.h., mein „Einzelfall“ wäre gerichtlich noch ungeklärt], dann würde ich Zahlungsaufforderungen der EGNW in keinem Fall nachkommen, weder wie A) ab sofort noch wie C) durch „Weiterleitungsauftrag“ für das Rechtsanwalt-Anderkonto!
Bis zur rechtlichen Klärung meines „Einzelfalls“ würde ich ggf. zu leistende Zahlungen für „in Belieferung der FC“ ausschließlich auf das RA-Anderkto. bei Hr. RA Petersen überweisen und das sowohl der EGNW als auch FC schriftlich mitteilen! Die „Verhaltens-Aufforderungen“ B) und C) durch EGNW sind überlegenswert und wohl anzuraten.
Im Übrigen würde ich mich bemühen, schnellstens aus einer „in Belieferung der“ sowohl FirstCon als auch EGNW heraus zu kommen!!

Interessant ist, dass FirstCon in ihrer „Richtigstellung-Email“ behauptet [entgegen diverser Darstellungen der EGNW], dass u.a. 7 benannte Gerichte entschieden hätten, FC würden die Zahlungen zustehen!? Vielleicht kann sich die EGNW dazu mal äußern?

Sehr bemerkenswert ist außerdem, dass FirstCon augenscheinlich noch immer zumindest über sämtliche(!) Email-Adressen der EGNW-Mitglieder nach dem Stand Juni 2012 verfügt! Inwieweit „kümmert“ sich die EGNW um diesen schließlich auf Fehlverhalten ehemaliger Geno-Vorstände (also durch die EGNW !) zurückzuführenden Skandal?

Leider ist festzustellen, dass „Mitgliederbriefe“, die ursprünglich mal für eine offene Kommunikation mit den Mitglieder versprochen wurden, jetzt nur noch zwecks Wahrnehmung von Geno-Interessen erfolgen, ansonsten herrscht schon seit Monaten „Schweigen im Walde“!

Ergänzung:
Alternativ würde ich mir vielleicht überlegen, ob ich der EGNW überhaupt „auf die Nase binde“, dass ich mich (noch) „in Belieferung der FC befinde (befand)“. Dieser Mitgliederbrief scheint mir fast so etwas wie ein „Gestochere im Dunkeln“ zu sein!?
 
« Letzte Änderung: 19. März 2013, 13:27:04 von khh »
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