Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Welche Kündigungsfrist ist die richtige?  (Gelesen 8522 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline dakiha

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Welche Kündigungsfrist ist die richtige?
« am: 18. Dezember 2012, 22:32:19 »
Ich habe einen Vertrag mit der Firma Stromio über den Tarif Smart laufen. Ich wollte kündigen und habe erfahren, dass die Frist keine 6 Wochen, sondern angeblich 3 Monate beträgt. In den AGB´s, die ich mir bei Vertragsschluß ausgedruckt habe, steht aber etwas von 6 Wochen. Stromio sagt allerdings, dass bei dem Tarif Smart eine Frist von drei Monaten gilt. Diese besondere Frist wurde mir bei Vertragsschluß aber nicht mitgeteilt und ich konnte darüber auch bei Stromio nichts im Internet finden!

Ich frage mich nun welche Frist korrekt ist?

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Welche Kündigungsfrist ist die richtige?
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2012, 10:12:37 »
Maßgeblich ist, was vertraglich vereinbart ist. Die Firma Stromio muss Ihnen belegen, 1. wo diese "Spezialregelung" in IHREM Vertragsverhältnis vereinbart ist und 2. das DIESESE Regelung auch WIRKSAM vereinbart wurde. Wenn Sie sagen, dass Sie die AGB, die Ihnen bei der Anmeldung zur Kenntnis gegeben wurden und die Sie ausgedruckt haben, keine solche "Spezialregelung" für den Tarif Smart enthalten, dann gelten für SIE eben die Spezialkündigungsfristen für den Tarif Smart nicht. Das ist deren Problem. Weisen Sie die nochmals auf den Sachverhalt hin und kündigen Sie eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle für den Fall der Nichtbeachtung der richtigen (6-wöchigen) Kündigungsfrist an.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Welche Kündigungsfrist ist die richtige?
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2012, 10:18:12 »
Was denn nun? In dem von Ihnen am 01.12.2012 eröffneten Thread fragen Sie nach dem Sonderkündigungsrecht im Zusammenhang mit Preiserhöhungen, was hier umfassend beantwortet wurde. Warum üben Sie Ihr Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2012 nicht aus?  ::)

Ansonsten gilt die AGB, welche Ihnen bei Vertragsabschluss vorlag. Wenn Stromio behauptet, dass eine andere AGB gilt, dann ist der Versorger beweispflichtig, dass eine solche AGB überhaupt wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde [vgl. § 305 (2) BGB !].

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline dakiha

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Re: Welche Kündigungsfrist ist die richtige?
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2012, 07:23:22 »
Ich habe versucht das Sonderkündigungsrecht auszuüben, damit bin ich aber bei Stromio leider abgeblitzt, trotzt aller Argumentationen aus dem Forum hier.

Da bis Ende Februar es noch mehr als 6 Wochen waren, habe ich ganz gemütlich dann meine reguläre Kündigung herausgeschickt, um wenigstens rechtzeitig aus dem Vertrag auf normale Weise ausscheiden zu können. Jetzt behauptet Stromio, dass ich erst ein Jahr später, also 2014, aus dem Vertrag komme, weil die Kündigungsfrist aus deren Sicht angeblich 3 Monate beträgt!

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Welche Kündigungsfrist ist die richtige?
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2012, 13:29:53 »
@ dakiha

Dann wenden Sie sich doch mit einer Beschwerde umgehend an die www.schlichtungsstelle-energie.de und teilen Sie das Stromio vorab mit !  Bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. finden Sie unter "Schlichtungsempfehlungen" eine vom 16.05.2012, die vergleichbar auch auf Ihren "Fall" zutreffen dürfte.

Zusätzlich würde ich eine ggf. erteilte Einzugsermächtigung unverzüglich widerrufen und wg. vermutlicher Unwirksamkeit der Preiserhöhung [vgl. o.g. Schlichtungsempfehlung sowie Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.06.2012, Az VI-2 U (Kart) 10/11] ab Januar 2013 Abschlagszahlungen nur auf Basis der bisherigen Preise leisten.
Wenn Sie so verfahren wollen, dann teilen Sie auch das Stromio mit. Bestreiten Sie die Wirksamkeit der Preiserhöhung und berufen Sie sich auf § 41 Abs. 3 EnWG, auf die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2009/72 sowie auf das vorgenannte OLG-Urteil.
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2012, 13:52:58 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz