Energiepreis-Protest > FirstCon
Urteile des LG Hannover gegen die FirstCon GmbH
jroettges:
--- Zitat von: masterflok ---... Belieferung der FirstCon wurde sofort widersprochen, dennoch hat sie geliefert und den von mir beauftragten Lieferantenwechsel verhindert
--- Ende Zitat ---
Manchmal findet man ja zufälligerweise etwas, was man brauchen kann:
Im Protokoll der Generalversammlung der EGNW am 15.06.12 unter "Aussprache zu den Berichten von Vorstand und Aufsichtsrat" findet man folgende Aussage des Herrn Kreye (Joachim, Alleingesellschafter der FirstCon GmbH)
Auf die Frage aus der Versammlung, ob die Kunden ihre Verträge kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen müssen, erklärt Herr Kreye, dass alles weiter wie bisher laufe. Jeder Kunde hätte aber die Möglichkeit zu kündigen.
Von einen Widerspruch von Herrn Kreye gegen diesen Protokollvermerk hat man nichts vernommen, also gilt das Versprechen. Gut zu verwenden, wenn FirstCon einem seiner von der EGNW schanghaiten Kunden mit merkwürdigen Begründungen die sofortige Kündigung verweigert! ;)
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