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Mit der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen auch alle Verbraucher mit einem Jahresstrombedarf von mehr als 6000 kWh einen Smart Meter installieren lassen. Für die Installation des Smart Meters wird natürlich der Kunde zur Kasse gebeten. Für den Zähler wird zudem eine erhöhte Zählermiete fällig und zudem muss der Kunde die für die Fernablesung benötigte DSL-Verbindung zur Verfügung stellen. Deren Stromverbrauch und den Eigenverbrauch des Smart Meters, der aufgrund der zahlreichen Zusatzfunktionen höher ist, als beim klassischen Ferrariszähler, geht natürlich auch zu Lasten des Kunden. Die versprochenen Einsparpotentiale liegen in der Praxis offensichtlich weit unterhalb der Mehrkosten, die von einem Smart Meter verursacht werden und decken wohl nicht einmal die Kosten für die Zählermiete....Da die Masse der Kunden nicht freiwillig zugreifen will und die Verbreitung der Smart Meter nicht wirklich vom Fleck kommt, wird derzeit erwogen, die Pflichtgrenze auf 4000 kWh Jahresverbrauch herabzusetzen. ... Die in den letzten Jahren mit Smart Metern durchgeführten Feldversuche mit ausgewählten Haushalten, die teilweise für ihre Teilnahme mit einem kostenlosen Gefriergerät belohnt wurden, waren in ihren Ergebnissen durchaus ernüchternd. So konnten etwa 6-8% der Last mithilfe von zeitlich befristeten günstigen, bzw. verteuerten Stromtarifen verschoben werden....Und da könnte doch ein Stromversorger die ganzen mess- und tariftechnischen Gedankenspiele mit einem Schlag in die Mülltonne der Geschichte befördern, wenn er die Kunden mit einer Strom-Flattrate beglücken würde. ... Mit der Zunahme des Anteils erneuerbarer Energien am gesamten Strommix reduzieren sich die variablen Brennstoffkosten und der fixe Investitionskostenblock wird steigen. Zumindest bei E.on wird zu diesem Thema schon laut gedacht.
...Also was soll das Zeug's???Geld verdienen für Hersteller und Ablesung vereinfachen (keine Personalkosten, Daten ständig, sofort verfügbar) für den Netzbetreiber ...Fazit: Für den Endverbraucher bringt das gar nicht's, ausser Speesen, nicht's gewesen...
Sie haben das warscheinlich wichtigste vergessen oder übersehen:Abschalten von Widerspruchs-Kunden per Knopfdruck
...Die Mietervereinigung (MVÖ) läuft seit geraumer Zeit gegen die verpflichtende Einführung von intelligenten Stromzählern in Österreich Sturm. Sie hält den Einführungszwang gar für "verfassungswidrig" und fordert ein Recht auf Widerspruch gegen den Einbau. Bei manch einem Pilotprojekt ist es auch bereits zu einer Ablehnung der Zähler gekommen, andere Energieversorger reagieren gelassen auf mögliche künftige Proteste. ...
Benötigt ein Kunde keinen intelligenten Zähler, dann müssen Netzbetreiber diesen Wunsch künftig respektieren. ...Außerdem untersagt das Gesetz jede Verwendung von Messdaten intelligenter Messgeräte außer für Verrechnungs- bzw. Informationszwecke. Die Verwendung der Daten für verwaltungsrechtliche oder zivilgerichtliche Verfahren ist ausdrücklich untersagt. Vor Gericht, etwa im Fall einer Räumungsklage, können Smart Meter Daten somit nicht als Beweismittel verwendet werden.
Zwar profitieren auch die Energielieferanten und Netzbetreiber von der Einführung der intelligenten Messtechnik. Dennoch besteht zwischen den Akteuren der Arbeitsgruppe "Intelligente Zähler und Netze" bislang offenbar Einigkeit darüber, dass die Verbraucher die Kosten für das Smart Metering alleine tragen sollen.
Voraussichtlich im ersten Halbjahr wird der Bund dazu konkrete Gesetzesvorschläge machen.
Koalition kündigt intelligente Prepaidzähler an.http://www.welt.de/wirtschaft/article121747688/Mit-Prepaidkarten-gegen-die-Strom-Armut.html