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Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler

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Tomsick3:
Hi,

nicht beschrieben sind dort die speicherkapazität der Verbrauchsdaten für 2 Jahre.

Nicht beschrieben sind da auch die vorgehensweisen mit den daten und was genau gespeichert wird.

Wohl mit gutem Grund.

Wie gesagt, hier war es eine völlige Nacht und Nebelaktion.
So schnell wurden noch nie Zähler getauscht.

Eine Wurfsendung ohne Poststempel drei Tage bevor der Handwerker mit dem Zähl-/Speicherwerk kam...??


Nachtrag: Übrigens wird über die digitalen gar nicht berichtet. In der Welt wird fälschlicherweise oder zum Zwecke des Missverständnis vom digitalen Zähler gesprochen. Ist er eigentlich auch und doch wieder nicht. Modernen Stromzähler und Intelligenter Stromzähler sind hier die feinen Unterschiede.
Nirgends ist in öffentlichen Artikeln angesprochen, das moderne Stromzähler auch speichern und das Daten missbraucht werden können.

Was soll das? Es ist der Grund, warum eine Verweigerung bei intelligenten STromzähler eingeräumt wird.
Ist die RWE die neue Gelsenwasser im Energiebereich?

Wenn ich diesen neueren Artikel lese, weiss ich gar nicht mehr, um was es geht und was geht und was nicht.
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/digitale-stromzaehler-auf-dem-vormarsch-1.1571117

Hier steht, das ich unter 6000kwh gar nicht betroffen bin.
Hier steht auch, das ich 3 Monate vorher bescheid kriegen muss....

uvm.

Tomsick3:

--- Zitat von: Wolfgang_AW am 07. Juli 2017, 16:21:15 ---Auch bei mir wurde vor wenigen Wochen der alte Ferrariszähler gegen einen elektronischen Zähler ausgetauscht.

Das lag allerdings nicht an vorauseilendem Gehorsam sich auf den Smartmeter vorzubereiten sondern allein an der Eichpflicht. Die Eichgültigkeitsdauer meines alten Zählers war abgelaufen. (Elektrizitätszähler mit Induktionswerk (Läuferscheibe) 16 Jahre, elektronische Messwerke 8 Jahre)

Ab Nov. 2016 sind nur MID-konforme (MID = Measuring Instruments Directive) Messgeräte zugelassen.

Informationen zur MID für Elektrizitätszähler


--- Zitat ---Die MID ersetzt in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie die bisherige Regelung aus nationaler Zulassung und anschließender Eichung.
Ältere Zulassungen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) galten nur noch bis Oktober 2016.
Die alten PTB-Zähler müssen gegen neue MID-Zähler ausgetauscht werden.
--- Ende Zitat ---

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

--- Ende Zitat ---

Hallo Wolfgang,

stockt das Gepräch gerade etwas? :)

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/digitale-stromzaehler-auf-dem-vormarsch-1.1571117

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Smart-Meter-Experten-zerpfluecken-Gesetzentwurf-fuer-intelligente-Stromzaehler-3172235.html

Als letzten Link zu erkennen, scheint es mit den Smartmetern ein Problem mit dem BSI zu geben, was die Zulassung der Gateways in Punkto Datensicherheit angeht.

Die Eichung hat für die STromanbieter und sonstige Smartmeterwilligen die letzten 40 Jahre Minimum keine Rolle gespielt.

Abgesehen davon, das die Sensorik der digitalen Messgeräte laut voriger Links und Forschungen falsche Ergebnisse für die Verbräuche liefert, sind Smartmeter per Gesetz mit einer Ablehnungsklausel versehen. Wenn ich das Ding aber ungefragt als digitale Messtelle installiert bekomme, kann ich keinen Einspruch einlegen. Eichgesetz hin oder her,

Ein digitaler Zähler ist ein Smartmeter, ob die Sendeeinheit da jetz fehlt oder nicht.
Der Hauptpunkt ist ja wohl das Zählwerk und die Speicherung.

Da du den Thread hier eröffnet hast und die Technik als Rohrkrepierer signalisiert hast, wende ich mich auch nochmal direkt an dich.

Grüsse Thomas

Wolfgang_AW:

--- Zitat von: Tomsick3 am 15. Juli 2017, 20:41:08 ---
Hallo Wolfgang,

stockt das Gepräch gerade etwas? :)

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/digitale-stromzaehler-auf-dem-vormarsch-1.1571117

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Smart-Meter-Experten-zerpfluecken-Gesetzentwurf-fuer-intelligente-Stromzaehler-3172235.html

Als letzten Link zu erkennen, scheint es mit den Smartmetern ein Problem mit dem BSI zu geben, was die Zulassung der Gateways in Punkto Datensicherheit angeht.
--- Ende Zitat ---

Dass die Smartmeter dem "gewöhnlichen" Haushalt keine Vorteile bringen, ist nichts Neues.
Anders sieht es bei vernetzten Häusern aus, wo es evtl auch unterschiedliche Tarife je nach Tageszeit gibt/geben soll.


--- Zitat ---Die Eichung hat für die STromanbieter und sonstige Smartmeterwilligen die letzten 40 Jahre Minimum keine Rolle gespielt.
--- Ende Zitat ---

Weshalb meine  Sie, dass die Eichung bislang keine Rolle spielte??


--- Zitat ---Abgesehen davon, das die Sensorik der digitalen Messgeräte laut voriger Links und Forschungen falsche Ergebnisse für die Verbräuche liefert, sind Smartmeter per Gesetz mit einer Ablehnungsklausel versehen. Wenn ich das Ding aber ungefragt als digitale Messtelle installiert bekomme, kann ich keinen Einspruch einlegen. Eichgesetz hin oder her,

Ein digitaler Zähler ist ein Smartmeter, ob die Sendeeinheit da jetz fehlt oder nicht.
Der Hauptpunkt ist ja wohl das Zählwerk und die Speicherung.
--- Ende Zitat ---

Ein digitaler Zähler ist kein Smartmeter. Sie werden die Digitalisierung nicht aufhalten, da die alten Zähler nicht mehr zugelassen sind. Auch bei denen gab es Fehlmessungen, entweder dass sie, unter bestimmten Bedingungen oder auf Grund des Alters,  zu schnell oder zu langsam liefen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW

Tomsick3:
Hi,

danke für die Antwort.

Denke nicht, das ich die Digitalisierung aufhalten möchte.

Gegen einen digitalen Zähler, der keine Speichermöglichkeiten bietet, hab ich auch nichts.
Speicherung im bisherigen Umfang und keinen Deut mehr.

Aber einen Smartmeter als digitalen Zähler zu verkaufen, der die Abschaltfunktion schon eingerichtet hat und später dazu dienen kann, die Ströme tageszeitabhängig abzurechnen, um den Kunden (wie an den Tankstellen auch derzeit schon) über den Leisten zu ziehen, das ist nicht mein Ding.

Ich habe einen Stromzähler von 69 ohne bisherige Eichung im Haus.
Auch verschiedene andere Haushalte, die ich kennen, wie das Elternhaus haben noch keinen Stromzähler wegen Eichfristen gewechselt bekommen.
Jetzt, wo sie ihre "digitalen" Smartmeter oder Wolf im begriffsdefinierten Schaftspelz an die Leute bringen wollen, kommt zufällig ein neues Eichgesetz her?

Also das ist doch für die Intelligenz der Leute eine Unverschämtheit. Meine persönliche Meinung....

Die Fehlmessungen bis 500 %, die die Untersuchungen mit dem einen der beiden Sensoren ergeben hat, hat sich so bei mechanischen Zählern in der Güte nicht eingestellt.
Desweiteren haben sich diese alten Zähler für LED beleuchtung und andere Endverbraucher mit zusätzlichen Trafosteuerungen als tauglicher erwiesen.

Der Heise Link hat das doch hergeleitet.
Und trotzdem werden diese Gesetze verabschiedet und die RWE eilt denen schon vorraus, indem sie massenweise Zähler tauscht, die eigentlich mit einem Widerspruchsrecht versehen sind?
Und was ist mit  der gesetzlich festgelegten 3 monatigen Vorlaufzeit, also vorinfo an die Haushalte? hier werden Gesetze ausgehebelt.

Tomsick3:
https://www.baubiologie-regional.de/news/Zwang-zum-Smartmeter-Einbau-haengt-vom-Stromverbrauch-ab-855.html

So wie ich das lese, steht da ein Gesetzesentwurf der Grünen aus und keiner weiss, wie sich die Hausbesitzer verhalten.
Nun, ich habe den erstmal weiter geschickt mit seinem Smartmeter oder digitalen Stromzähler.

Die Hoheit über meine Daten möchte ich so weit wie möglich behalten, insofern bin ich zwar auch mit der Variante der Grünen nicht einverstanden, aber wenn ich mich in allerletzter Konsequenz aufgrund fehlender Solidarisierung nicht dagegen wehren können sollte, dann ist eine kabelgebundene Möglichkeit ja wohl allemal besser, als die Funkerei..
Wo gibt es denn überhaupt sowas?
Aber ich spreche von wenn....

Das sehe ich alles so noch nicht.
Das steht auch meiner Ansichte gegen dem Grundgesetz.

https://www.grundrechteschutz.de/allgemein/allgemeines-personlichkeitsrecht-260

Und verhältnismässig ist dieses Brimborium wegen Energiewirtschaft bei weitem nicht.
Es gleicht da eher einer Entmündigung.
Und so sehen das auch Mitarbeiter des Verbaucherschutzes.


Ausserdem sollte jemand mal den Verfasser des Links als Baubiologen aufklären, das die RWE eine andere Türe gefunden haben, die Dinger in die Haushalte zu zwängen, nämlich das Eichgesetz, bei Haushalten, die diesen Zähler noch nicht drinhaben und älter sind, jedoch eigentlich nicht unter die STromverbrauchsgrenze fallen würden.

Unfassbar, finde ich.

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