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Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler

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Didakt:
Die FAZ schreibt unter dem 10.03.2017: „Bis 2020 sollen zunächst die Großverbraucher (mehr als 10.000 Kilowattstunden) mit Smart-Metern ausgestattet werden, Privatverbraucher sind vorerst ausgenommen.“ Siehe hier.

Erdferkel:
Hab bei NTV (http://www.n-tv.de/ratgeber/Versiebenfachen-Stromzaehler-die-Rechnung-article19740013.html) gerade wieder die 6000 Kwh Grenze für Haushaltskunden gefunden, Umrüstung peu á peu bis 2035... Das wird noch richtig lustig werden, fürchte ich  :-\

Wolfgang_AW:

Betrifft Letztverbraucher <6000 KWh

Siehe Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG)

§ 31 Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen; Preisobergrenzen


--- Zitat ---(3) Die optionale Ausstattung einer Messstelle bei einem Letztverbraucher mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 2 Nummer 1 ist wirtschaftlich vertretbar, wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber

1.
    ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch über 4 000 bis einschließlich 6 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 60 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden,
2.
    ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch über 3 000 bis einschließlich 4 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 40 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden,
3.
    ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch über 2 000 bis einschließlich 3 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 30 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden,
4.
    ab 2020 Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 2 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden und dabei für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt nicht mehr als 23 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden.
--- Ende Zitat ---

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

Tomsick3:
So habe ich es auch gelesen.

Aber des Stand scheint sich überholt zu haben.

Wir sind ein Haushalt, der weniger als 2000 kWh verbraucht und sind keinem Vermieter folgepflichtig.
Das heisst, mehrere Wohneinheiten gibts hier nicht.

Trotzdem wurden flächendeckend nun die ersten digitalen Zähler als Vorstufe für die Smartmeter klammheimlich eingebaut.

Klammheimlich, weil ich vorgestern eine ungeöffnete Handwurfsendung im Kasten hatte und gestern der Strommann mit dem neuen Zähler vor der Tür stand.


Ich habe kein Datum auf meinem Brief und habe ihn folglich als unlesenswerte Reklame behandelt.
Aber die Eile ist doch schon bemerkenswert.
Die Zähler wurden blitzschnell in der Strasse verteilt, so dass kaum jemand ausser mir Widerspruch eingelegt hat.

Meine Recherchen ergeben, dass die Digitalen ebenfalls, wie die Smartmeter Daten speichern.
Das ist der Grund gewesen, warum die Smartmeter mit einem Widerspruchsrecht ausgestattet wurden.
Und die Digitalen nicht?

Hat die RWE Abteilung Lichtstrom ein neues Posteinwurf verfahren?

Eine neue Disposition, was Terminierung angeht und vor allem Aufklärung?
Der Digitale hat andere Ambmessung und eine andere Funktion. Nämlich Speicherung von Daten. Alte haben eben keine Daten gespeichert, ausser die Ablesbaren Zahlen.
Den Datenschutzgesetzen traue ich mit gutem Grund überhaupt nicht mehr, weswegen ich gegen die "digitale" Datenbevorratung in meinem Haus bin.

Jetzt habe ich eine Karte mit Dringender Terminsache der RWE übergeben bekommen.
Und jetzt?
Ich kann mich wohl gegen den Digitalen nur schwer wehren, wenns ein Gesetz gibt, oder?

Hier wurden auch im weiteren Kreis ganz plötzlich die Zähler in der selben Nicht-Info-Aktion getauscht.

Schöne Grüße Thomas


Wolfgang_AW:
Auch bei mir wurde vor wenigen Wochen der alte Ferrariszähler gegen einen elektronischen Zähler ausgetauscht.

Das lag allerdings nicht an vorauseilendem Gehorsam sich auf den Smartmeter vorzubereiten sondern allein an der Eichpflicht. Die Eichgültigkeitsdauer meines alten Zählers war abgelaufen. (Elektrizitätszähler mit Induktionswerk (Läuferscheibe) 16 Jahre, elektronische Messwerke 8 Jahre)

Ab Nov. 2016 sind nur MID-konforme (MID = Measuring Instruments Directive) Messgeräte zugelassen.

Informationen zur MID für Elektrizitätszähler


--- Zitat ---Die MID ersetzt in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie die bisherige Regelung aus nationaler Zulassung und anschließender Eichung.
Ältere Zulassungen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) galten nur noch bis Oktober 2016.
Die alten PTB-Zähler müssen gegen neue MID-Zähler ausgetauscht werden.
--- Ende Zitat ---

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

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