Energiebezug > Strom (Allgemein)
Rohrkrepierer Intelligenter Stromzähler
EviSell:
Das das so schnell verabschiedet werden soll, hat sicherlich nichts damit zu tun, dass derzeit die Fußball-EM ist.
Wer trotz des Sportereignisses Zeit findet (oder auch in den Spielpausen), kann gern diesen Artikel lesen:
Smart Meter-Gesetz: Digitale Revolution von unten oder Digitalisierung-Diktatur von oben?
--- Zitat ---...
Der Bundestag wird das Smart Meter-Gesetz ... am 23. Juni mit der 2. und 3. Lesung verabschieden. Anlässlich der drohenden Beschlussfassung sollen einige (der vielen) Schwachstellen nochmal erörtert werden.
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--- Ende Zitat ---
http://phasenpruefer.info/smart-meter-gesetz-digitale-revoulution-oder-digitale-diktatur/
Wolfgang_AW:
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Smart Meter Akteure bringen sich in Stellung
--- Zitat ---Intelligente Stromzähler, auch Smart Meter genannt, ermöglichen die Erfassung, Auswertung und gezielte Steuerung des Stromverbrauchs. Ab 2017 sind sie für bestimmte Stromerzeuger und Stromverbraucher in Deutschland vorgeschrieben.
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Stadtwerke bilden strategische Partnerschaften für Smart Meter Rollout
Ab 2017 werden Smart Meter für bestimmte Großerzeuger und –verbraucher zur gesetzlichen Pflicht. Am Markt für die intelligenten Messsysteme formen sich bereits erste Allianzen. Einige nordrhein-westfälische Stadtwerke haben ein Grundsatzpapier zur Umsetzung der großflächigen Markteinführung mit der Stadtwerke-Kooperation Trianel GmbH unterzeichnet.
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Kernelement eines Smart Meters ist eine Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, das die elektronischen Messeinrichtungen mit den Marktteilnehmern (z.B. Netzbetreiber oder Energielieferant) verbindet. Für den sicheren Betrieb ist der sogenannte Smart-Meter-Gateway-Administrator verantwortlich. Dieser muss bestimmte betriebliche Mindestanforderungen zur Durchsetzung der Informationssicherheit erfüllen. Dazu ist eine Zertifizierung erforderlich. Der Rollout des Gateways kann erst beginnen, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mindestens drei unabhängigen Herstellern Produkte zertifiziert hat
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Jahrelang von Politik und Energiewirtschaft vorbereitet, beginnt der Rollout mit der Umrüstungspflicht für Großerzeuger und Großverbraucher. Diese müssen laut Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bis 2032 alle analogen durch elektronische Stromzähler austauschen. Zunächst betrifft das lediglich Großverbraucher (> 10.000 kWh/Jahr) und große EEG-Anlagen (7 bis 100 kW installierter Leistung). In einem zweiten Schritt sollen ab 2021 Verbraucher > 6.000 kWh/Jahr folgen.
--- Ende Zitat ---
Wichtig ist dabei, dass gleichzeitig ein neues Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) in Kraft getreten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Wolfgang_AW:
Intelligente Stromzähler liefern falsche Daten
--- Zitat ---Die Stromrechnungen vieler Kunden könnten falsch sein, weil ein Teil der neuen digitalen Zähler viel zu hohe Verbrauchswerte ausweist - in manchen Fällen fast das Fünffache.
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Diesen Verdacht legt eine Studie der Universität Twente in den Niederlanden nahe. (...)
Mehr als die Hälfte der Stromzähler wiesen Werte aus, die weit über dem tatsächlichen Verbrauch lagen, teilweise um bis zu 582 Prozent. Grund für die hohen Abweichungen sei die zunehmende Anzahl von Stromspargeräten in den Haushalten, so die Studie.
Der Grund: Sie folgten bei der Stromaufnahme nicht mehr der bislang üblichen Wellenbewegung, sondern einem "abrupteren Muster". Darauf seien die beanstandeten Zähler jedoch nur unzureichend vorbereitet und lieferten somit fehlerhafte Werte, so das Ergebnis der Versuchsreihen.
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Leferink rät auch deutschen Kunden, ihren Verbrauch zu kontrollieren und sich bei Verdacht mit ihrem Versorger in Verbindung zu setzen.
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
bolli:
Na super,
da bekommen wir ja dank unseres "Oberwirtschafters" Herrn Gabriel eine richtige Innovation, aber wohl eher für die Stromkonzerne. >:(
Mal sehen, wie lange man sich dagegen wehren kann bzw. wann mein Netzbetreiber umrüsten will.
Erdferkel:
--- Zitat von: bolli am 10. März 2017, 14:19:01 ---Mal sehen, wie lange man sich dagegen wehren kann bzw. wann mein Netzbetreiber umrüsten will.
--- Ende Zitat ---
Als Privatkunde in den eigenen 4 Wänden hoffentlich noch eine ganze Weile... Bei Neubau und mit Verbrauch über 6000 Kwh (war das die Grenze ab wann Umrüstpflicht besteht?) hat man wohl jetzt schon schlechte Karten, Mieter sind in dieser Angelegenheit auch dem Vermieter ausgeliefert, wenn der sagt umrüsten wird umgerüstet. Hat Jemand Erfahrungen wie das abläuft?
Mich werden sie zwingen müssen, da bleibt der analoge Zähler drin.
Und ausgerechnet das Lastverhalten der "Energiespar" Geräte soll schuld sein, was eine Ironie... :(
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