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Autor Thema: Demnächst vor dem BVerfG: Beugehaft gegen Onlineredakteur  (Gelesen 3815 mal)

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Offline DieAdmin

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Demnächst vor dem BVerfG: Beugehaft gegen Onlineredakteur
« am: 14. Februar 2013, 12:26:58 »
Beugehaft gegen Onlineredakteur
Zitat
Das Amtsgericht Duisburg hat mit Beschluss vom 01.02.2013 gegen einen Onlineredakteur des Bewertungsportals “Klinikbewertungen.de” fünf Tage Beugehaft verhängt, um die Herausgabe von Nutzerdaten zu erzwingen.
....

http://www.internet-law.de/2013/02/beugehaft-um-die-herausgabe-von-nutzerdaten-zu-erzwingen.html

auch die Süddeutsche berichtet darüber:
Zitat
Beugehaft gegen Portalbetreiber: Meinungsfreiheit in Gefahr

Tausende berichten auf Bewertungsportalen von ihren Erfahrungen im Krankenhaus oder im Pauschalurlaub. Doch online die Meinung zu sagen, könnte riskant werden. Ein Gericht hat jetzt Beugehaft gegen einen Foren-Betreiber verhängt, weil der die Daten eines Autors nicht herausrücken wollte. Das wirft die Frage auf, ab wann ein Mensch ein Journalist ist.
...

http://www.sueddeutsche.de/digital/beugehaft-gegen-portalbetreiber-meinungsfreiheit-in-gefahr-1.1599594

Der Beschluss auf openJur:
LG Duisburg · Beschluss vom 6. November 2012 · Az. 32 Qs-245 UJs 89/11-49/12

https://openjur.de/u/599877.html

Edit: Threadtitel geändert: Der Online-Redakteur ist in Beugehaft, nicht der Portalbetreiber
« Letzte Änderung: 15. Februar 2013, 11:36:09 von Evitel2004 »

Offline Pedro

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Re: Demnächst vor dem BVerfG: Beugehaft gegen Portalbetreiber
« Antwort #1 am: 15. Februar 2013, 09:50:10 »
Die bisherigen Entscheidungen der Gerichte in Duisburg erscheinen auf den ersten Blick als Eingriff in die Pressefreiheit. Wenn ich mir jedoch manche Bloggerbeiträge  /Produktbewertungen  (auch leider gelegentlich hier im Forum) ansehe,  kann ich mir die Ohnmacht der verleumdeten Person / Einrichtung / Firma durchaus vorstellen, nichts, aber auch gar nichts gegen solche Schreiberlinge (oft auch von der Konkurrenz !) unternehmen zu können.
Ich sehe im Gegensatz der SZ  „Meinungsfreiheit in Gefahr“ auch nicht diese Gefahr, denn die Verfasser solcher Beiträge werden künftig sicherlich vorsichtiger sein und nur Beurteilungen abgeben, für die sie Nachweise haben.
Vor allem aber sollten Foren – Betreiber sich nicht hinter (nur behaupteter) „Stichprobenweiser Prüfung der Beiträge“ verstecken können und mögliche ehrabschneidende Beiträge gar nicht erst veröffentlichen. Das macht sicherlich einigen Aufwand, der jedoch über die Werbeeinnahmen des jeweiligen Forums (aus diesem hier) gedeckt werden kann.

Offline DieAdmin

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Re: Demnächst vor dem BVerfG: Beugehaft gegen Portalbetreiber
« Antwort #2 am: 15. Februar 2013, 10:47:57 »
@Pedro,

die Verhältnismäßigkeit zur Beugehaft ist Ihnen aber schon klar?

Ein Beitrag der schon lange nicht mehr öffentlich stand? Und weil der Online-Redakteur nicht die Daten des Schreiberlings der "üblen Nachrede" (das im Übrigen nicht gerichtlich geklärt ist, ob es denn tatsächlich eine war oder diese doch durch Meinungsfreiheit gedeckt) preisgeben will, muss er in den Knast?

Ich hoffe - schon aus Eigeninteresse -  dass das Bundesverfassungsgericht hier einen Riegel vorschiebt.

Edits:

Direktlink zu dem Portal: http://www.klinikbewertungen.de/rechtsgeschichte.php5#duisburg


Bewertungsportal: Online-Redakteur droht Beugehaft
http://www.ksta.de/netzwelt/online-foren-online-redakteur-droht-beugehaft,16126778,21803308.html

Und auf heise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Redakteur-droht-Beugehaft-1803433.html

« Letzte Änderung: 15. Februar 2013, 11:43:35 von Evitel2004 »

 

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