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Autor Thema: Freiburger Richter verliert vor Dienstgericht  (Gelesen 3091 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Freiburger Richter verliert vor Dienstgericht
« am: 09. Dezember 2012, 17:29:54 »
Über Richterschelte liest man ja häufiger, weniger dagegen über dienstrechtliche Ermahnungen.
Hier ein Fall, der, falls die Revisionen kein anderes Ergebnis bringen, durchaus Konsequenzen haben könnte.

Nicht faul, aber zu gründlich

Zitat
Wenn ein Richter schlampig arbeitet, werden seine Urteile in höheren Instanzen aufgehoben. Was aber passiert, wenn er zu gründlich ist? Dann darf die Dienstaufsicht einschreiten, entschied das baden-württembergische Richterdienstgericht am Dienstag in einem seiner seltenen Urteile. (...)

Der Fall spielt am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und hat grundsätzlich Bedeutung. Thomas Schulte-Kellinghaus ist dort seit 2002 Richter. Seine Erledigungszahlen sind seit Jahren geringer als die anderer OLG-Richter. Darauf reagierte die Präsidentin des Gerichts Christine Hügel im Februar mit einem Vorhalt und einer Ermahnung gemäß § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz. Er unterschreite das Durchschnittspensum "ganz erheblich", hieß es darin. In manchen Jahren erledige er weniger Fälle als ein Halbtagsrichter. Das sei "jenseits aller großzügig zu bemessenden Toleranzbereiche".

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

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