Danke für die schnelle Antwort.
Mit Behörden ist das Landeskartellamt gemeint? Das Bundeskartelamt hatte ich schon mal angeschrieben. In der schnellen Reaktion stand, dass das EVU nur regional tätig sei und man deshalb nicht zuständig sei. Das Landeskartellamt hat sich bis jetzt noch nicht auf mein Schreiben gemeldet.
Was ich vergessen hatte zu schreiben,war, dass das EVU mit den letzten Schreiben eine Endabrechnung der Gas-Sondervetrages schickte, natürlich mit überhöhten Preisen und einem Punkt \"sonstige Forderungen\", welcher nicht weiter erläutert wurde. Hier gehe ich davon aus, dass sich um die gekürzten Beträge handeln muss.
Muss ich, und wenn ja, wie, auf diese Endabrechnung reagieren? Welche KuNu nehme ich jetzt für die aktuellen Abschläge?
Grüße aus Schwerin