Energiepreis-Protest > FlexStrom
FlexStrom / Sonderkündigung?
ronnyjahn:
Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: das Sonderkündigungsrecht besteht natürlich nur, wenn FlexStrom tatsächlich den Arbeitspreis erhöht. Wenn bislang keine entsprechende Ankündigung erfolgt ist, gehe ich eher davon aus, dass FlexStrom die Preise zum 01.01.2013 nicht erhöhen wird. Dann besteht natürlich auch kein Sonderkündigungsrecht.
khh:
--- Zitat von: ronnyjahn am 10. Dezember 2012, 02:49:23 ---Wenn bislang keine entsprechende Ankündigung erfolgt ist, gehe ich eher davon aus, dass FlexStrom die Preise zum 01.01.2013 nicht erhöhen wird.
--- Ende Zitat ---
Davon gehen Sie doch nicht wirklich aus, oder? In anderen Threads wird von FlexStrom-Kunden jedenfalls berichtet, dass die Preise zum 01.01.2013 erhöht werden und wohl nicht über das Sonderkündigungsrecht informiert wurde!?
Ich könnte mir vorstellen, dass FlexStrom "bemüht" ist, Sonderkündigungen zu vermeiden und dass manche Kunden die Preiserhöhung erst in der Jahresabrechnung feststellen werden (sofern das Geschäftsmodell nicht bereits vorher am Ende ist - siehe z.B. Thema "Flexstrom unter Beobachtung" und vgl. Teldafax!). :o
nanibird:
Tut mir Leid, habe es total verpeilt zu antworten!
@khh: Ich werde wohl erstmal zurück zum Grundversorger (Vattenfall)... ich habe versucht nach etwas zu suchen, bei dem ich auch tatsächlich am Preis sparen würde, aber irgendwie scheint mit keinem Versorger alles recht zu sein. Bin sehr verunsichert, haha.
@ronnyjahn: Vielleicht war ich im Originalpost nicht deutlich genug, tut mir Leid. Auf der Seite von FlexStrom, im Kundenbereich, gab es eine Ankündigung zur Strompreiserhöhung zum Download und das laut Datum im Titel des Dokuments seit dem 2.11, aber ich wurde nicht informiert, dass dieses Dokument zur Verfügung steht.
nanibird:
Hallo nochmal, ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich einen Doppelpost mache - wollte die Antwort von FlexStrom posten.
Sehr geehrte Frau ******,
schade, dass Sie nicht weiter von unseren günstigen Strompreisen profitieren wollen. Als unabhängiger Energieversorger bemühen wir uns stets, einen optimalen Strompreis für Sie zu erzielen. FlexStrom steht dafür, dass Energie in Deutschland auf Dauer bezahlbar bleibt.
Mit Ihrem Schreiben vom 05.12.2012 haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie das Vertragsverhältnis mit FlexStrom beenden wollen. Wir bedauern dies und freuen uns, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für unseren günstigen FlexStrom entscheiden.
Leider haben Sie uns Ihren Kündigungswunsch erst sehr spät mitgeteilt. Im Rahmen eines Lieferantenwechsels sind wir jedoch wie alle Marktteilnehmer an bestimmte Fristen gebunden. Deshalb können wir die Einstellung Ihrer Belieferung nicht mehr zum 31.12.2012 umsetzen.
Ihre Belieferung endet zum nächstmöglichen Termin. Dies ist voraussichtlich der 03.01.2013. Die Belieferung erfolgt bis dahin zu den bisherigen Konditionen. Das tatsächliche Lieferende muss allerdings noch durch den lokalen Netzbetreiber bestätigt werden. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum Vertragsablauf mit.
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Ich muss zugeben den letzten Teil versteh ich nicht ganz, aber ich bin erstmal einfach froh, dass sie die Kündigung angenommen haben, auch wenns dann halt erst zum 3.1 ist ???
bolli:
--- Zitat von: nanibird am 17. Dezember 2012, 13:45:06 -------
Ihre Belieferung endet zum nächstmöglichen Termin. Dies ist voraussichtlich der 03.01.2013. Die Belieferung erfolgt bis dahin zu den bisherigen Konditionen. Das tatsächliche Lieferende muss allerdings noch durch den lokalen Netzbetreiber bestätigt werden. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum Vertragsablauf mit.
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Ich muss zugeben den letzten Teil versteh ich nicht ganz, aber ich bin erstmal einfach froh, dass sie die Kündigung angenommen haben, auch wenns dann halt erst zum 3.1 ist ???
--- Ende Zitat ---
Was verstehen Sie nicht, dass mit dem Netzbetreiber, der zustimmen muss ? Bedeutet einfach, dass es neben Ihrem Lieferanten noch einen weiteren "Mitspieler" gibt, von dem Sie nur normalerweise nicht merken, nämlich denjenigen, der bei Ihnen das Versorgungsnetz betreibt. Dieser sorgt auch dafür, dass es für Ihren Anschluss nur genau einen Liefervertrag gibt. Und bei dem muss sich ein neuer Lieferant anmelden, wenn er Sie zukünftig beliefern will und der Netzbetreiber schaut, ob Ihr Anschluss zu diesem Zeitpunkt "frei" ist.
Unüblich ist nur die Beendigung zum 03.01., da üblicherweise solche Wechselprocedere zum Monatsende (Beendigung eines Vertrages) bzw. Monatsanfang (Beginn der Lieferung durch einen neuen Lieferanten) laufen. Sie sollten nun sehen, dass Sie möglichst zum 01.02.13 einen neuen Lieferanten finden (ggf. wird auch dieses schwierig, da diese oft 6 Wochen Vorlauf standardmäßig haben) und sollten Ihrem Grundversorger (der Sie in der Zeit bis zu einem Wechsel zu einem neuen Lieferanten mit Energie versorgt) mitteilen, dass Sie einen neuen Lieferanten haben/sich drum bemühen und Sie solange nur in der ERSATZVERSORGUNG eingestuft werden wollen. Da kommen Sie innerhalb von 3 Monaten ohne Kündigungsfrist wieder raus. Bei der Grundversorgung haben Sie eine Kündigungsfrist bzw. müssen überhaupt kündigen, was Sie in der Ersatzversorgung nicht müssen.
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