Energiepreis-Protest > Stromio
Kein Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der EEG-Umlage?
Energiesparer51:
--- Zitat von: khh am 11. Dezember 2012, 15:34:56 ---Ja und......, welche Bedeutung hat denn die Auffassung eines Versorgers? ...
--- Ende Zitat ---
Zumindest dass man sich sein Recht erst erkämpfen muss. Das ist natürlich Lebensinhalt eines Anwalts (was überhaupt nicht despiktierlich gemeint ist) aber für den normalen Stromkunden nur Ärger und Aufwand mit sich bringt. Als Stromkunde möchte ich fair, also zumindest unter Einhaltung von Recht und Gesetz behandelt werden.
khh:
--- Zitat von: Energiesparer51 am 11. Dezember 2012, 15:47:29 ---Als Stromkunde möchte ich fair, also zumindest unter Einhaltung von Recht und Gesetz behandelt werden.
--- Ende Zitat ---
Tja, und nötigenfalls muss man drum kämpfen (wer kämpft kann gewinnen, wer nicht kämpft hat bereits verloren) !
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