... Aus Kulanzgründen verzichtet energieGUT auf der ihrer Meinung nach offenen Forderung und den angefallenen Mahnkosten. ...
Der "Verzicht" dürfte wohl wenig etwas mit "Kulanz" zutun haben, sondern eher mit der Befürchtung, dass die Schlichtungsstelle in einer Schlichtungsempfehlung die Unwirksamkeit der AGB-Preisanpassungsklausel (1:1-Weiterrechung der Umlagenerhöhung ohne festgeschriebene Berücksichtigung bspw. rückläufiger Beschaffungskosten sowie fehlendes Sonderkündigungsrecht) und damit die Unwirksamkeit der gewollten Preiserhöhung feststellt!