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Autor Thema: EU- Kommission greift EEG und § 19 Abs. 2 StromNEV als unzulässige Beihilfen an  (Gelesen 19185 mal)

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Offline RR-E-ft

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Zunächst ging es um die insbesondere auch vom Bund der Energieverbraucher kritisierten Ausnahmen für Großverbraucher.
Nun könnte es um das EEG insgesamt gehen.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/eeg-eu-kommission-greift-deutsche-energiepolitik-an/7455210.html

Zu recht noch kritischer geht man mit der völligen Befreiung der Stromfressser von den Netzentgelten gem. § 19 Abs. 2 Strom NEV ins Gericht.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verguenstigungen-beim-strompreis-bonbon-fuer-die-industrie-1.1536632

Offline superhaase

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Das hat die EU-Kommission wohl durchaus Recht.
Das käme der FDP wohl auch gerade recht.
Es ist schon schlau: Erst das EEG zu einem Industriebeihilfegesetzt umbauen, um es dann von der EU als unzulässige Beihilfe einfach abschaffen zu lassen.
Die FDP wird wohl doch unterschätzt. Sie liefert hier vielleicht noch ihr Meisterstück ab, bevor sie nächstes Jahr selbst abgeschafft wird.  ;)
8) solar power rules

Offline egn

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In dem Text wird ja auch ein indirekt ein alternativer Weg aufgezeigt. Das EEG von 2001 war keine Subvention. Man geht also einfach auf den Stand des EEG von 2001 zurück, natürlich mit entsprechend angepasster Vergütungshöhe, und schon hätte man wieder eine vernünftige Lösung.

Ich würde das nur begrüßen, denn die vielen Ausnahmen haben tatsächlich den ursprünglichen Gedanken hinter dem Stromeinspeisegesetz und dem EEG pervertiert.
« Letzte Änderung: 30. November 2012, 11:59:18 von egn »

Offline tangocharly

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Wie muß man sich das mit den 2.500 km Stromautobahnen, die jetzt gebaut werden sollen denn vorstellen ?
Obwohl ich kein Techniker bin, leuchtet mir schon ein, dass man die Off-shore-Anlagen ans Binnennetz anschließen muß und dafür entsprechende Kapazitäten braucht.
Aber dass es im Binnennetz keine ausreichenden Kapazitäten haben soll, die bisher von den Atom- und sonstigen Dreckschleudern befeuert wurden, das ist doch schon erklärungsbedürftig.

Haben die großen Vier Krokodile in der Vergangenheit ihre Hochspannungsleitungen vergammeln lassen, die sie sich von den Stromverbrauchern teuer bislang bezahlen haben lassen ??

Verfügen die bestehenden Atommeiler nur über Hochspannungsleitungen, die in einem Radius von bis ca. 250 km um sie selbst herum ausgebaut sind. Und dahinter hat Einer gefehlt, der zwischen den Leitungen des Neckarwestheimer und des Grundremminger Meilers einen Knoten geknüpft hat ??

Wohin haben sich die Überlegungen zum Stromnetz der Deutschen Bahn AG verflüchtigt ?? Hält die Bahn nur die Hand auf, wenn es um Kopf(lose) Bahnhöfe geht; beim Gemeinwohl aber, da dreht man sich in den Windschatten ??
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Offline RR-E-ft

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@tangocharly

Die Frage des Netzausbaus und der Netzverstärkung wie auch die Frage Bahnstromnetz (siehe hierzu Monitoringbericht 2012, S. 50 - 59 ff.) ist keine Frage der europarechtlichen Zulässigkeit und Wirksamkeit des aktuellen EEG und des § 19 Abs. 2 StromNEV.

Es war vor Geltung des EEG nicht vorgesehen, dass etwa in Brandenburg oder Schleswig- Holstein  massenhaft Windkraftanlagen errichtet, an das Netz angeschlossen werden und in dieses Strom einspeisen, der dort vor Ort nicht auf entsprechende Nachfrage trifft und deshalb von dort zu entfernten Verbrauchszentren transportiert werden muss. 

Offline egn

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Aber dass es im Binnennetz keine ausreichenden Kapazitäten haben soll, die bisher von den Atom- und sonstigen Dreckschleudern befeuert wurden, das ist doch schon erklärungsbedürftig.

Früher war es so, dass die Kraftwerke nahe der Verbrauchszentren platziert wurden. Die Regelzonen waren eher locker miteinander verbunden. Heute werden Braunkohlekraftwerke an der Ostgrenze zu Polen gebaut, wo praktisch keine Industrie vorhanden ist. Es werden Steinkohlekraftwerke nahe an Häfen gebaut um die Transportkosten zu minimieren, obwohl in den Regionen schon genügend Kraftwerkskapazität vorhanden ist, und es werden Offshore-Windparks mit einer hohen Leistungsdichte an eine Stelle gebaut die sowieso schon mit Windstrom überversorgt ist. Bei geringer EE Einspeisung und hoher Last im Netz ist das auch kein Problem. Aber wenn die EE einspeisen und damit den Preis an der Strombörse unter den Preis von Strom im Ausland drücken, wollen alle Nachbarländer von dem billigen Strom profitieren und kaufen alles ein was sie kriegen können. Da der EE Strom aber nicht reicht, kaufen sie auch noch allen Strom aus den konventionellen Kraftwerken zu diesem Preis ein. Dies hat zur Folge dass der Strom von Deutschlands Ost- und Nordgrenze zu Deutschlands Süd- und Westgrenze transportiert werden muss. Dafür ist das Netz nicht konzipiert worden.

Dies alles ist eine Folge des liberalisierten Strommarktes, der dafon ausgeht, dass das Netz in Deutschland und teilweise sogar Europa, eine große dicke Kupferplatte ist an der an jeder Stelle beliebig viel eingespeist, aber auch ausgespeist werden kann.

Das Scheinheilige ist dabei, dass die Schuld wenn es im Netz eng wird den EE gegeben wird, obwohl diese dezentral installiert sind und regional kaum Überschüsse auftreten. Und sollten regional Überschüsse auftreten werden diese einfach abgeregelt weil die Leitungen für den Export des konventionellen Stroms ins Ausland benötigt werden.

Zitat
Verfügen die bestehenden Atommeiler nur über Hochspannungsleitungen, die in einem Radius von bis ca. 250 km um sie selbst herum ausgebaut sind. Und dahinter hat Einer gefehlt, der zwischen den Leitungen des Neckarwestheimer und des Grundremminger Meilers einen Knoten geknüpft hat ??

Es ist tatsächlich so, dass die Netze rund um Großkraftwerke quasi wie Verteilnetze funktioniert haben, und nicht dafür gedacht waren hohe Leistungen zu weit entfernten Punkten im Netz zu transportieren.

Meiner Meinung nach wäre tatsächlich eine gute Strategie viele der Standorte mit stillgelegten Großkraftwerken mit einem Supergrid zu verbinden. Dann kann das bisherige Netz weiter seine primärefunktion als Verteilnetz erfüllen und der bisher erzeugte Strom aus stillgelegten Krarftwerken durch Strom ersetzt werden der von weiter her transportiert werden kann.

@RR-E-ft:
Was bringt Sie zu der Annahme, dass der in Brandenburg oder Schleswig-holstein erzeugte Strom aus Windkraftanlagen quer durch D transportiert werden muss?

Es gibt in diesen Regionen die meiste Zeit mehr als genug Verbrauch für den Windstrom.

Ist es nicht eher so, dass gerade zu den Zeiten hoher Windeinspeisung in der gleichen Region auch die konventionellen Kraftwerke weiterhin auf Volllast laufen damit Strom auf der entgegen gesetzten Seite Detuschlands exportiert werden kann?

Das kritische Krisenszenario ist immer Hohe-Last-Hohe-Windeinspeisung und nicht Niedrige-Last-Hohe-Windeinspeisung. Das Netz und der regionale Verbrauch reicht also in der Regel auch bei hoher Windeinspeisung aus, solange die Last gering ist. Nur wenn die Last hoch wird, dann kommt es zu einem Problem. Dabei ist es aber nicht eine hohe regionale Last, sondern eine hohe Exportlast auf der gegenüberliegenden Seite von D.

Im Prinzip wird also der Netzausbau für den Export konventionell erzeugten Stroms geplant, weil die konventionellen Kraftwerke in Zeiten hoher regionaler EE-Erzeugung weiter auf Volllast erzeugen wollen. Der Strom der konventionellen Kraftwerke dann nicht mehr in die Verteilnetzetze fließen sondern wird in die Exportmärkte gedrückt.
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2012, 09:19:28 von egn »

Offline RR-E-ft

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@egn

An welche konventionellen Kraftwerke in Brandenburg und Schleswig- Holstein denken Sie denn?

Offline egn

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Ich denke da in erster Linie an die Braunkohlekraftwerke in der Lausitz, und generell die Kraftwerke von E.ON im und nördlich des Ruhrgebietes.

In Schleswig-Holstein selbst sind tatsächlich nur wenige große Kraftwerke.

Ganz gut kann man den Zusammenhang zwischen hoher EE-Einspeisung und Export in diesen Daten sehen.

Da der dezentral erzeugte EE kaum die Verteilnetze verlässt, erfolgt der Transport des Exportstrom mehr oder weniger direkt von den konventionellen Kraftwerken über das Höchstspannungsnetz zu den Kuppelstellen für den Export.


Leider hat z.B. E:ON ihre Transparenz eingeschränkt. Früher konnte man die Erzeugung jedes Kraftwerks für jede Viertelstunde herunterladen. Da konnte dann z.B. sehen dass das GUD-Kraftwerk in Irsching mehr als 5000 Volllaststunden im Jahr liefen, die normalen Gaskraftwerke dagegen weniger als 200 h. Jetzt fehlen die Daten völlig. Man will sich also nicht mehr in die Karten sehen lassen.
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2012, 14:31:47 von egn »

Offline tangocharly

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@egn

Habe Ihren Beitrag verstanden. Kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass am Ende der Fahnenstange das "Supergrid" stehen soll. Ist ja im Grunde auch nicht schlecht, wenn man Technologien verwendet (oder zumindest fördert), die eine widerstandsfreie (oder -geringe) Stromweiterleitung sichern.
Man möge dann aber, politisch gesehen, nicht so tun, als ob der Netzausbau und die -erweiterung allein dem Volkswohl diene und deshalb auch nur die Verbraucher im Binnenland die hierfür erwachsenden Kosten aufbringen müßten.

Wenn mich mein Eindruck nicht trügt, dann steckt hinter dem Ganzen durchaus ein gewisses Quentchen "Profitstreben", wenn auch auf dem Wege des Stromexports - überschüssigen Stroms. Ist ja im Grunde auch wiederum nicht schlecht, wenn die Produktivität unserer Nation anderen Nationen zu Gute kommen kann.
Man möge dann aber, politisch gesehen, nicht so tun, als dass der Letztbraucher das "Genesen der Deutschen Wirtschaft in Händen hält", wenn und weil dieser angeblich den stromfressenden Industrien über deren Befreiung von den Umlagen den Rücken stärken müßte. Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren, steht auf keiner Agenda - oder doch ?

Und schließlich noch eine Frage: Werden denn die Stromautobahnen von ca. 2500 km bereits mit der angedachten Technologie eines "Supergrids" gebaut ? Wohl kaum.  Also: heute Bau neuer Autobahnen - morgen Asphaltarbeiten an den (Strom)Autobahnen. Auch nicht schlecht, leben doch dann wieder ganze Wirtschaftszweige hiervon.
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Offline egn

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@tangocharly

Ich stimme Ihnen bezüglich der einseitigen Belastung vollkommen zu und möchte noch ergänzen, dass dass es nicht nur so ist dass die nicht-priviligierten Letzverbraucher die Zeche zahlen sollen, sondern auch gleichzeitig der sogenannten Energiewende, und im besonderen den fluktuierenden EE als Grund für den Ausbau genannt wird. Tatsächlich geht es aber letztlich nur darum dass die bestehende Erzeugungsstruktur weiter ungehemmt produzieren kann. Wenn man schon im Inland Marktanteile an die EE verliert dann will man doch als Trittbrettfahrer die preissenkende Wirkung der EE dazu nutzen die Nachbarländer mit billigem Strom zu überfluten.

Dass die Energiekonzerne dafür die von den nicht-priviligierten Letztverbrauchern finanzierten Übertragungsstrecken kostenlos nutzen, das kommt noch hinzu. Als mal vorgeschlagen wurde das Höchstspannungsnetz in mehrere Zonen aufzuteilen, und dann den Transport über lange Strecken teurer zu machen, da kam gleich der große Aufschrei der Energiekonzerne.

Das Supergrid wäre sicher eine vernünftige Lösung, nicht nur für den Ausgleich innerhalb D sondern auch europaweit. Aber das Netz sollte nicht einfach in das bestehende Netz und dessen pauschale Abrechnung integriert werden, sondern jeder Nutzer sollte je nach transportierter Energiemenge dafür bezahlen müssen. Dann kann eben der Strom der nach Österreich exportiert wird, wenn er von einem Kraftwerk an der polinischen Grenze nicht gleich viel kosten wie Strom der nahe der österreichischen Grenze erzeugt wird. Dann würde sich wieder viel stärker die frühere regionale Stromerzeugung durchsetzen, anstatt die Erzeugung irgendwo mit sozialisierten Transportkosten, die sowieso nur der nicht-priviligierte Letztverbraucher tragen muss.

Und natürlich sind die geplanten Verbindungen noch keine Grundlage für ein Supergrid. Sie dienen momentan nur dazu die erkannten Schwachstellen im bisherigen Höchstspannungsnetz zu flicken.
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2012, 14:34:30 von egn »

Offline Wolfgang_AW

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Deutschland klagt gegen EU-Kommission
« Antwort #10 am: 17. Februar 2015, 11:26:58 »
Deutschland klagt vor EuGH wegen Beihilfe

Zitat
Ein alter Machtkampf zwischen Bundesregierung und EU-Kommission geht in eine neue Runde. Deutschland hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Es geht um das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).    "Wir haben fristgerecht Klage vor dem EuGH eingereicht, um die Grundsatzfrage zu klären, ob das EEG eine Beihilfe ist", sagte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, SPIEGEL ONLINE.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

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Re: Deutschland klagt gegen EU-Kommission
« Antwort #11 am: 17. Februar 2015, 12:30:57 »
Deutschland klagt vor EuGH wegen Beihilfe
Unabhängig vom emotionsgeladenen Thema "EEG-Energiewende" könnte jede EU-Kommission und jede Administration einpacken, wenn ein solches Konstrukt zulässig wäre. Die Klärung ist überfällig. Sollte die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof Erfolg haben, könnte jede Regierung so EU-Recht leicht umgehen. Dann kann man das gleich als Makulatur in die Tonne werfen.

Die Bundesbürger fördern den Ausbau der erneuerbaren Energien über Aufschläge auf ihre Stromrechnung ja nicht freiwillig. Sie werden per Gesetz und Verordnung zur Beihilfe  gezwungen und der Staat sorgt mit seiner Administration für das Abkassieren bei den Verbrauchern und die Umverteilung an die Nutzniesser. Es findet mit diesem Konstrukt eine staatlich sanktionierte jährliche Förderung oder Beihilfe in zweistelliger Millardenhöhe statt. Dass man das Umlage nennt ändert nichts am Fakt.


Geht es um den Staatssäckel, kennt der Gesetzgeber sehr wohl den Umgehungstatbestand  z.B.:
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html

Offline Wolfgang_AW

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Die EU-Kommission ist der Bundesregierung in weiten Teilen entgegengekommen, denn einzelne Teile des EEG 2012 als auch des EEG 2014 sind bereits in dem Ende 2014 abgeschlossenen Beihilfeverfahren als Richtlinienkonform erklärt worden.

Kommission genehmigt EEG 2012 mit Teilrückforderung und Regeln für Schienenverkehr im EEG 2014

Zitat
Die Europäische Kommission hat nach eingehender Prüfung heute (Dienstag) [25.11.2014] entschieden, dass Beihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien, die im Rahmen des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012 gewährt wurden, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Zudem hat die Europäische Kommission heute grünes Licht für eine Teilbefreiung für Bahnunternehmen von der EEG-Umlage unter dem EEG 2014 gegeben.
...
Die Kommission bestätigte, dass die Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen des EEG 2012 mit den Umweltschutzleitlinien von 2008 im Einklang steht, insbesondere weil nur die bei der Erzeugung erneuerbaren Stroms anfallenden Mehrkosten, die über den Marktpreis für Strom hinausgingen, ausgeglichen wurden.
...
Die Teilbefreiungen für stromintensive Unternehmen auf der Grundlage des EEG 2012 waren zum größten Teil mit den neuen Umweltschutz- und Energieleitlinien vereinbar, die seit dem 1. Juli 2014 gelten.
...
Einigen stromintensiven Unternehmen wurden jedoch Teilbefreiungen gewährt, die über die im Anpassungsplan festgelegten Grenzen hinausgehen. Diese zusätzlichen Ermäßigungen verschafften den Empfängern einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern und verstoßen somit gegen die EU-Beihilfevorschriften. Daher müssen sie auch zurückgezahlt werden.
...
Das EEG in der Fassung von 2014 trat am 1. August 2014 in Kraft. Die Europäische Kommission hatte es im Juli nach Prüfung anhand der neuen Umweltschutz- und Energieleitlinien genehmigt
Hervorh. durch Wolfgang_AW

EU-Kommission genehmigt EEG-Sonderregelungen
Zitat
Kommt sie zu der Auffassung, dass staatliche Förderungen rechtswidrig gewährt wurden, wird der Mitgliedstaat verpflichtet, diese Beihilfen bei den begünstigten Unternehmen zurückzufordern. Für einen kleinen Teil der Befreiungen ist das jetzt der Fall; die Empfänger müssen Beträge zurückzahlen. Diese Rückforderungen beziehen sich nur auf die Jahre 2013 und 2014. Es handelt sich dabei um vergleichsweise kleine Beträge und betrifft zudem nur einige Hundert der mehr als 2.000 Unternehmen, die in diesem und letztem Jahr bei der EEG-Umlage begünstigt waren. Nach den beihilferechtlichen Grundsätzen der EU müssen jetzt zuerst die gewährten Vorteile rückabgewickelt werden, bevor künftige Förderungen gewährt - das heißt, die Bescheide für die Besondere Ausgleichsregelung 2015 verschickt - werden können.

Infopapier von Beihilfen mit dem alten EEG 2012
Zitat
Insgesamt hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass es sich beim EEG-Umlagesystem und damit auch bei der Besonderen Ausgleichsregelung nicht um eine Beihilfe handelt. An dieser Rechtsauffassung hat sich nichts geändert. Die Bundesregierung behält sich vor, diese Rechtsauffassung auch auf dem Klageweg vor den europäischen Gerichten weiterzuverfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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(Alfred Polgar)

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Kommission genehmigt EEG 2012 mit Teilrückforderung und Regeln für Schienenverkehr im EEG 2014

EU-Kommission genehmigt EEG-Sonderregelungen
Ist das jetzt zur Freude für die gemeinen Verbraucher?  Pro Kommission oder pro Wirtschaftsministerium? Wie ist die Verbraucherposition? Pro Subvention, pro Nutzniesser oder pro faire Finanzierung, pro Verbraucher und fairen Wettbewerb? ? ? ?
Zitat
"Die Kommission wird ihre Beihilfe-Entscheidung zum EEG 2012 vor Gericht verteidigen", erklärte ein Sprecher in Brüssel. "Wir sind in der Entscheidung zu dem Schluss gekommen, dass das EEG 2012 mit staatlichen Beihilfen verbunden ist", erläuterte er. So habe Deutschland im Rahmen des EEG eine Umlage eingeführt, "um mit diesen staatlichen Mitteln die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu fördern". Außerdem seien "staatliche Stellen in die Überwachung des Systems" eingebunden.

In der EU sind Subventionen generell verboten. Bei Entscheidungen über solche Fälle prüft die EU-Kommission, ob es sich um Staatshilfen handelt, und dann gegebenenfalls, ob diese als Ausnahmen rechtmäßig sind.

Die Klärung der Beihilfe-Frage in Sachen EEG durch den EuGH wird voraussichtlich Jahre dauern. Nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums liegt die durchschnittliche Verfahrenslänge bei solchen Klagen bei etwa vier Jahren.

Na dann weiter mit der Umverteilung, mindestens für die nächsten vier Jahre. Egal wie, zurück gibt es für die gebeutelten Verbraucher so oder so sicher nichts. ;)

 

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