Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Süwag: Vergleichsangebot  (Gelesen 7599 mal)

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Offline Gasbläser

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Süwag: Vergleichsangebot
« am: 29. November 2012, 12:15:33 »
Liebe Experten,

ich verweise noch einmal kurz auf meinen vorherigen Forumsbeitrag (Kündigung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit". Da seitens des Versorgers Süwag und mir keine schriftlichen Vertragsunterlagen zur Verfügung standen (Auftrag wurde 2001 telefonisch erteilt) habe ich inzwischen die Kündigung des Versorgers und hingenommen einen Wechsel zu einem Ökostromanbieter gemacht.

Es wurde mir eine Abschlussrechnung erstellt, in der die ausstehenden, von mir einbehaltenen Zahlungen als offene Forderungen ausgewiesen wurden. Diese habe ich nicht überwiesen.

Nun erhalte ich folgendes Schreiben:

Vergleichsangebot

(...)

unter der o.a. Kundennummer steht noch immer eine Forderung von (Betrag) zur Zahlung aus. Im Sinne eines einvernehmlichen und umfassenden Abschlusses dieser Thematik sind wir - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und aus Gründen der Kulanz - einmalig dazu bereit, mit Ihnen folgende ereinabrung zu treffen:

1. Die Süwag Ernergie AG verzichtet auf die vollumfängliche Geltendmachung der Forderung in Höhe von (Betrag)
2. Sei hingegen leisten eine Pauschale in Höhe von (Betrag entspricht ca. 45% der Forderung)  Euro. Dieses Entgegenkommen ist nicht weiter verhandelbar.
3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Ziff. 1 und 2 alle gegenseitigen Ansprüche aus dem bei der Süwag Energie AG unter der Kundennummer (xxx) bis zum (Ende der Vertragslaufzeit) geführten Energielieferungen erfüllt sind.

Bitte bestätigen Sie den Abschluss der vorstehenden Vereinbarung bis spätestens (fett) 7.12.2012, indem Sie dieses Schreiben unterzeichnet ... zurücksenden.

(...)


Was soll ich den davon halten? Das ist doch ein Eingeständnis, das die Preise in der Vergangenheit unrechtmäßig erhöht wurden - sonst würde Süwag doch den gesamten Betrag sofort per Mahnung einfordern.

Bezüglich eines anderen Versorgers (allerdings GAS) wurde mir angeboten, bei einem Wechsel auf eines seiner neuen Produkte die gesamten ausstehenden Forderungen fallen zu lassen.

Soll ich das Angebot komplett verweigern, oder macht es Sinn zu verhandeln?

Inzwischen wird der Betrag auch angemahnt.


Offline bolli

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Re: Süwag: Vergleichsangebot
« Antwort #1 am: 29. November 2012, 13:43:27 »
Wenn ich das richtig rauslese haben Sie Ihre Abschlagszahlungen gekürzt ? Auf was für einen Betrag ? Haben Sie schriftlich Widerspruch eingelegt gehabt ? Wann ?
Das alles sind wichtige Punkte die abzuklären sind. Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben und zu diesem Zeitpunkt den Preis "eingefroren" haben und nur noch auf dieser Basis Abschläge gezahlt haben, würde ich wahrscheinlich nicht auf das Angebot eingehen. DIE müssten dann beweisen, dass sie zu Preiserhöhungen berechtigt waren. Angesichts fehlender Vertragsunterlagen wohl eher nicht möglich.

Offline mauszuhaus

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Re: Süwag: Vergleichsangebot
« Antwort #2 am: 29. November 2012, 15:30:40 »
Das sehe ich so ähnlich. Die Einschätzung von Bolli ist vollkommen korrekt. Die haben so gut wie nichts in der Hand. Und bekanntlicherweise ist eine gerichtliche Durchsetzung der Forderungen für den Versorger nicht gerade billig.

Klar ist aber auch, dass man wirklich die Fakten kennen müßte, um einen guten Rat geben zu können.
Auf der anderen Seite ist es aber auch eine persönliche Frage, wie weit will ich den Streit führen? Reichen mir die eingesparten 55% und ich bin danach den ganzen Ärger los, oder laß ich's drauf ankommen. Das können nur Sie selbst entscheiden.

Also viel Glück - in jedem Fall! :D
Was braucht  der Mensch? Erde, Wasser, Luft und Sonne!
Spekulation mit den Gütern der Daseinsvorsorge ist sittenwidrig.

 

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