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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911571 mal)

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Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1395 am: 07. November 2013, 12:36:45 »
Aha, scheint an der Sache womöglich doch etwas dran zu sein ???, verwunderlich wäre es jedenfalls nicht. :-\
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1396 am: 07. November 2013, 14:56:28 »
Also irgendwer hat ihn angezeigt. Das war nun wirklich früher oder später zu erwarten.

Die StA scheint der Sache nicht große Bedeutung zuzumessen, wenn sie bisher keinen Durchsuchungsbeschluss beantragt hat, aber jetzt schon öffentlich die Existenz des Verfahrens bestätigt.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1397 am: 07. November 2013, 15:06:28 »
... Die StA scheint der Sache nicht große Bedeutung zuzumessen, wenn sie ...

Das ist in die ein oder andere Richtung doch wohl reine Spekulation ...
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1398 am: 07. November 2013, 15:06:41 »
Verbunden ist dieser Kristek-Aufruf mit der Zusage – Zitat „Kunden mit dem EDL Komfort Tarif erhalten von uns kostenlos unseren Firmenanwalt beigestellt, um ihre Ansprüche durchzusetzen“ 8) (Frage: ist mit 'Firmenanwalt' die österreichische Anwalts-Koryphäe gemeint, die bei CE eine neue berufliche Chance bekommen hat ???).

Daß Sie immer alles so negativ sehen ;).

Der besagte Herr Jurist ist ein Paradebeispiel für geglückte Resozialisierung.


Erst Unterschlagung und Betrug, Vorstrafen. Zulassungsverlust in seinem Heimatland Österreich.

Nun fest angestellt bei Care Energy und sorgt dafür, daß es im Unternehmen mit Recht zugeht.


Besser gehts doch nicht 8).

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1399 am: 07. November 2013, 15:09:06 »
... Die StA scheint der Sache nicht große Bedeutung zuzumessen, wenn sie ...

Das ist in die ein oder andere Richtung doch wohl reine Spekulation ...

Wenn dem so sei, hätte die StA mit Durchsuchungsbeschluss die Care-Zentrale gestürmt und alle Papiere beschlagnahmt anstatt vorher öffentlich die Existenz des Verfahrens zu bestätigen ;).

Sobald ein Insolvenzverfahren erstmal läuft, prüfen die zuständigen Stellen sowieso regelmäßig, ob sich die Geschäftsführer möglicherweise eine Insolvenzstraftat zu schulden kommen lassen haben. Dann gibts automatisch Ermittlungen.


Hier hat vielmehr offenbar irgendein Max Mustermann Martin Kristek angezeigt. Sein gutes Recht, wenn es sich dabei nicht um eine falsche Verdächtigung handelt - aber was dabei rumkommt, ist ungewiss.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1400 am: 07. November 2013, 15:29:51 »
Neue Pressemitteilung:

Landgericht Nürnberg weist Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Bayernwerk AG zurück / "Wir werden unseren Kunden weiterhin die Versorgung zu unseren günstigen Tarifen ermöglichen"


Auszug:

"Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts keine einstweilige Verfügung gegen den Monopolisten Bayernwerk AG zu erlassen. [..] Wir werden die Begründung prüfen und dann Rechtsmittel einlegen." kommentierte Martin Kristek [..]

Martin Kristek weiter: "Wir haben einen einfachen Weg unsere Kunden im Gebiet der Bayernwerk AG weiter günstig mit Ökoenergie zu versorgen [..]. Am heutigen Tag wird jeder Bestandskunde von "Care-Energy" auf Netznutzung durch den Letztverbraucher umgestellt. Die Marktkommunikation gemäß GPKE als auch die Bearbeitung der sog. Invoicedateien erfolgt weiterhin über "Care-Energy". Unsere Kunden haben neben der Unterzeichnung eines Netznutzungsvertrages keinen Mehraufwand und keine Mehrkosten durch diese Umsetzung. [..] Wir brauchen entsprechend keinen Lieferantenrahmenvertrag um unsere Kunden zu versorgen. [..] Kunden, die keinen eigenen Netznutzungsvertrag wünschen, werden in die Grundversorgung übergeben [..]."

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1401 am: 07. November 2013, 16:53:45 »
Da bin ich ja mal gespannt, was die Bayernwerk AG  - und auch die betroffenen CE-Kunden -  zu 
" Am heutigen Tag wird jeder Bestandskunden von CE auf Netznutzung durch den Letztverbraucher 'umgestellt' " 
sagen werden.  :)

Ist da gerade jemand dabei, sich sein eigenes Grab zu schaufeln ?  ???
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Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1402 am: 07. November 2013, 17:08:34 »
Zumindest könnte man meinen, dass jetzt klarer ersichtlich wird, vor welchem Hintergrund dieses für Haushaltskunden eher unübliche Konstrukt des eigenen Netznutzungsvertrages überhaupt forciert wurde. Von daher scheint CE ja mit einer gewissen Weitsicht zu  agieren.  ;)
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1403 am: 07. November 2013, 17:15:27 »
Zumindest könnte man meinen, dass jetzt klarer ersichtlich wird, vor welchem Hintergrund dieses für Haushaltskunden eher unübliche Konstrukt des eigenen Netznutzungsvertrages überhaupt forciert wurde. Von daher scheint CE ja mit einer gewissen Weitsicht zu  agieren.  ;)

Weitsicht vielleicht, aber wohl eher mit der falschen Brille.  ;D
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Offline bb

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1404 am: 07. November 2013, 17:16:26 »
Verbunden ist dieser Kristek-Aufruf mit der Zusage – Zitat „Kunden mit dem EDL Komfort Tarif erhalten von uns kostenlos unseren Firmenanwalt beigestellt, um ihre Ansprüche durchzusetzen“ 8)

Das dürfte nicht nur kostenlos, sondern auch umsonst sein.  ;D

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1405 am: 07. November 2013, 18:25:32 »
Ermittlungsverfahren gegen Care Energy Martin Kristek eingestellt


Auszug:

Das Ermittlungsverfahren der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen [..] Martin Kristek (41), wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung wurde bereits nach einem Tag am 23. Oktober 2013 wieder eingestellt. Grund: kein hinreichender Tatverdacht. [..]

[..] Auf weitere Fragen zu näheren Einzelheiten des Verfahrens wollte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg erst nach Rücksprache mit dem ermittelnden Staatsanwalt antworten.

Im Ergebnis meldete sich Oberstaatsanwalt Rinio wie folgt:

[..] 3. Das Verfahren ist am 22. Oktober 2013 im hiesigen Datensystem erfasst worden und bereits am 23. Oktober 2013 ohne Durchführung von Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt worden. Dem Anzeigenden, einem Kunden von "Care Energy", ist ein entsprechender Einstellungsbescheid erteilt worden. [..]

4. Dem Ermittlungsverfahren lag die Strafanzeige einer Privatperson zugrunde. [..]

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1406 am: 07. November 2013, 18:38:29 »
Nun gut, (vorerst) abgehakt. War wohl einer sehr frustriert, ohne etwas
konkretes beizubringen, was zu einem Anfangsverdacht geführt hätte.
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1407 am: 07. November 2013, 18:57:18 »
Da bin ich ja mal gespannt, was die Bayernwerk AG  - und auch die betroffenen CE-Kunden -  zu  " Am heutigen Tag wird jeder Bestandskunden von CE auf Netznutzung durch den Letztverbraucher 'umgestellt' " 
sagen werden.  :)

Vor allem, wie das laufen soll - "Netznutzung durch Letztverbraucher" hilft Care Energy ohne gültigen Lieferantenrahmenvertrag (ungleich Netznutzungsvertrag) doch wenig, oder?


Schließlich ist die "Netznutzung durch Letztverbraucher" doch nur eine von zwei möglichen Varianten der Netznutzung, die der Lieferantenrahmenvertrag (der Bayernwerk) vorsieht:

https://www.bayernwerk.de/pages/eby_de/Netz/Stromnetz/Netzzugang/Mustervertraege/Lieferantenrahmenvertrag.pdf


Ohne Lieferantenrahmenvertrag dürfte aber grundsätzlich eine Belieferung von Kunden im Netzgebiet, ganz gleich welche Variante der Netznutzung ("durch Lieferant" oder "durch Letztverbraucher") gewählt wird, nicht möglich sein.
« Letzte Änderung: 07. November 2013, 19:01:18 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1408 am: 07. November 2013, 19:04:30 »
Nun gut, (vorerst) abgehakt. War wohl einer sehr frustriert, ohne etwas konkretes beizubringen, was zu einem Anfangsverdacht geführt hätte.

Wenn dieser jemand sehr viel Pech hat, muss er sich jetzt der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB verantworten (wobei der Tatbestand der Verdächtigung wider besseres Wissen wohl kaum nachweisbar sein dürfte, wenn der Anzeigende tatsächlich lediglich Kunde des Unternehmens ist)..
« Letzte Änderung: 07. November 2013, 19:12:57 von SabbelMR »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1409 am: 07. November 2013, 19:12:46 »
Wenn dieser jemand sehr viel Pech hat, muss er sich jetzt der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) verantworten..

Ach, dem würde ich gelassen entgegen sehen, es lässt sich ja so einiges beibringen (ausstehende Veröffentlichung von Bilanzen, nicht gezahlte EEG-Umlagen, unregelmäßig gezahlte Netzentgelte usw. usf.)
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