Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911409 mal)

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Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1140 am: 09. Oktober 2013, 15:27:21 »
Auch mit der Pfalzwerke Netz AG, der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, der Stadtwerke Vilshofen GmbH
und der Stadtwerke Bielefeld GmbH scheint es „Probleme“ zu geben:

http://www.presseportal.de/pm/80959/2572686/

Die erwirkten „einstweiligen Verfügungen“ besagen nichts  -  die Lawine rollt !!!  8)
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2013, 15:30:28 von khh »
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1141 am: 09. Oktober 2013, 18:37:20 »
Auch mit der Pfalzwerke Netz AG, der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, der Stadtwerke Vilshofen GmbH
und der Stadtwerke Bielefeld GmbH scheint es „Probleme“ zu geben:


Dabei ging es offenbar aber lediglich um das Rechnungsformat bei eigenem Netznutzungsvertrag mit dem Endkunden:


[..]

„Care Energy“ hat für die Kunden wieder einmal  gewonnen. 4 Mitbewerber hatten „Care-Energy“ dreist verleumdet und „Care Energy“ ist dagegen vor Gericht gezogen.

„Wir tolerieren keine Fehlinformationen unserer Kunden durch Netzbetreiber. Auch die Pfalzwerke Netz AG, die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, die Stadtwerke Vilshofen GmbH und die Stadtwerke Bielefeld GmbH müssen sich an Recht und Gesetz halten“ erklärt „Care-Energy“ Chef Martin Richard Kristek. „Dies bedeutet auch, dass man Kunden die Wahrheit sagen muss, selbst wenn es Mehrarbeit für das eigene Unternehmen bedeutet“.

Nach E.ON und Bayernwerken hatten die westdeutschen Netzbetreiber versucht die elektronische Rechnungslegung durchzusetzen. „Care-Energy“ hat durchgesetzt, dass Kunden Anspruch auf eine Papierrechnung haben. So kann jeder Kunde einen Netznutzungsvertrag abschließen. Die Monopolisten hatten verlangt, dass eine Abrechnung nur bei der Verwendung bestimmter Software möglich sei, die für Verbraucher überflüssig und zu teuer ist.

Das Gericht bezieht sich in seiner Begründung unter anderem auf das Energiewirtschaftsgesetz. Danach muss eine Abrechnung so erfolgen, dass der Netznutzer sie klar und verständlich nachvollziehen kann. Durch „Care-Energy“ müssen Netzbetreiber also Rechnungen auf Papier ausweisen und verständlich formulieren – ein Gewinn für alle Verbraucher und Kunden.


[..]

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1142 am: 09. Oktober 2013, 19:53:07 »
Fällt mir gerade auf:


Care verlinkt in o.a. Artikel auf folgende Seite mit dem Hinweis "Die Formulare für einen Netznutzungsvertrag finden interessierte Kunden unter":

http://www.care-energy-online.de/index.php/joomla-nutzen/erweiterungen-anwenden/komponenten/inhalt/beitragskategorien/262-dokumenten-center.html


Dort finden sich aber mehr  ("personalisierte Mitarbeiterverträge" - mit Klarnamen! -) oder minder (Vertriebler-"Leitfaden") sensible Dokumente öffentlich einsehbar?!



Siehe auch Screenshot (Mitarbeiternamen von mir anonymisiert!):

http://bit.ly/19kqQrG
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2013, 20:01:55 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1143 am: 09. Oktober 2013, 20:09:44 »
Oh.

Care liest offenbar mit und war schnell ;).


Die ursprünglich im Artikel verlinkte Seite (siehe Screenshot) ist jetzt nicht mehr aufrufbar.


Der Link im Artikel führt nun zu:

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom.html

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1144 am: 09. Oktober 2013, 22:21:54 »
Care Energy liest offenbar sehr fleißig mit. Freut mich :).


In einem gerade veröffentlichten, sehr langen Mitteilung geht Care nochmal auf die Gerichtsverfahren zur EEG-Thematik ein:

http://www.care-energy-nachrichten.de/?q=articles%2F2013%2F10%2F09%2Fcare-energy-liefert-100-%C3%B6koenergie-aus-strom


Auszüge:

Die Welt der Energieversorgung in Deutschland erstarrte, als in den Medien bekannt wurde, dass "Care-Energy" EEG-Umlage nachzahlen solle. [..]

Hintergrund dieses Rechtsstreites mit den Übertragungsnetzbetreibern war, dass 2012 von mehreren Gerichten festgestellt worden war, dass "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" [..] keine Letztverbraucher mit Elektrizität beliefere. "Nach diesen Urteilen, war für mich nicht wirklich klar, wo die Reise mit der EEG-Umlage hinführen werde", so Martin Richard Kristek. "Die Versorgung eines Letztverbrauchers ist die Grundvoraussetzung für die Abführung einer EEG-Umlage, weil dies eindeutig im EEG geregelt ist", erklärt er weiter. Basierend auf diesen Gerichtsentscheidungen fehlte der gesetzliche Grund, eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetriebe abzuführen und so stellte das Unternehmen die Zahlung der EEG-Umlage ein.

Dieses Vorgehen zog natürlich den Unmut der 4 Übertragungsnetzbetriebe auf "Care-Energy". Es wurde eifrig durch die Netzbetreiber - teilweise sogar sehr medienwirksam - geklagt und versucht Care-Energy diesbezüglich zu diskreditieren.

[..]

Der erste Prozess wurde in erster Instanz verloren und "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" zu einer Zahlung von rund 450.000 Euro verdonnert. [..] [Martin Richard Kristek] zahlte die volle Summe prompt zum Zahlungstermin an die klagende Amprion GmbH, obwohl gegen das Urteil Einspruch erhoben und es somit nicht rechtskräftig wurde.

[..]

Im Rahmen des zweiten Prozesses -  mit einem weiteren Übertragungsnetzbetrieb zum selben Sachverhalt - wurde jedoch seitens "Care-Energy" eifriger agiert. Neben der Einrede legt man auch ein Wirtschaftsprüfungsattest vor. [..]

[..] Care-Energy hält erstmalig einen schlagkräftigen Beweis in den Händen, dass das Unternehmen "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" zu 100% Strom aus erneuerbarer Energie liefert und dies [..] im Sinne des § 23 - 33 EEG. Grünere Energie ist nicht möglich, denn bislang ist es nach Aussage des Wirtschaftsprüfer noch nie vorgekommen, dass ein Unternehmen der Branche 100% Ökostrom ausgeliefert hat. [..]


Anders sieht es jedoch bei der Qualität der Abrechnung der Übertragungsnetzbetriebe aus, denn ebenso wurde durch den Wirtschaftprüfer die ausgelieferte Menge attestiert [..] Im Vergleich zu den durch den Übertragungsnetzbetrieb abgrechneten Mengen stellte sich heraus, dass der Übertragungsnetzbetrieb "50Hertz GmbH", dabei einfach mal so um sage und schreibe das Fünffache zuviel verrechnete. [..] "Es ist für mich unverständlich, wie eine kaufmännische Betriebsführung eines Großkonzerns [..] einfach mal um knapp das Fünffache zuviel verrechnet und noch dazu - trotz Beanstandung unserseits - sogar noch die Frechheit besitzt, diese einzuklagen", kontert Martin Richard Kristek [..]

[..]

Es bleibt somit mit Spannung abzuwarten, wie das Hamburger Landgericht nun in der weiteren Causa entscheidet und vor allem, wie das OLG Hamburg nach diesen Neuerkenntnissen zu der Erstentscheidung steht. [..]


Kurzum:

Care sieht sich nicht als EEG-zahlungspflichtig unter Bezug auf die Gerichtsurteile aus 2012. Deswegen wurden die Zahlungen in 2012 eingestellt.

Hilfsweise liegt ein positives Wirtschaftsprüferattest über das Grünstromprivileg mittlerweile wohl erstmalig vor.

Berufung gegen das Amprion-Urteil ist beim OLG Hamburg, wie zu erwarten.

Beim LG Hamburg aktuell noch anhängig offenbar eine weitere Klage auf EEG-Zahlungen seitens des ÜNB 50Hertz GmbH.

50Hertz soll laut Wirtschaftsprüfer ca. über das fünffache an Energiemenge abgerechnet haben als von Care tatsächlich eingeliefert.


Von weiteren Prozessen ist nicht die Rede, sodaß man mangels gegenlautender Informationen daraus schließen könnte, daß Tennet und TransnetBW bisher nicht geklagt haben.

Zumal an TransnetBW laut ZfK-Berichterstattung weiter gezahlt wurde, wenn auch in verminderter Höhe.
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2013, 22:40:07 von SabbelMR »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1145 am: 09. Oktober 2013, 23:04:14 »
Na klar „Die Welt der Energieversorgung in Deutschland erstarrte, als in den Medien bekannt wurde, dass "Care-Energy" EEG-Umlage nachzahlen solle.
Doch "Care-Energy" Chef Martin Richard Kristek zeigte die kühle Schulter.“


Und vermutlich ‚erzittern’ nun alle ÜNBs und VNBs vor CE, dem „... Energiedienstleister, welcher sich erstmals in der Branche für seine Kunden einsetzt
und sich auch nicht vor den Gang zum Gericht scheut, wenn es darum geht für die Rechte seiner Kunden zu kämpfen.“


Der selbsternannte ROBIN HOOD !  -  Wie kann man nur derart "dick auftragen" ??  ::) ::) ::)
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2013, 23:23:21 von khh »
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1146 am: 09. Oktober 2013, 23:28:14 »
Jedenfalls kann man dem Pressesprecher nicht mangelnden Pathos vorwerfen ;).

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1147 am: 09. Oktober 2013, 23:35:12 »
Was anderes:

http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/netz-leipzig-widerspricht-einstweiliger-verfuegung.html


[..]

Wie die Bild-Zeitung berichtete, prüft die Mk-Group im Gegenzug, ob sich der Leipziger Netzbetreiber über vorsätzlich falsche Stromverbrauchsprognosen bereichert.


Jetzt fällt sogar schon die ZfK auf den Hinweis "(BILD)" im Titel einer Pressemitteilung (= Pressemitteilung mit Bild) herein?

Einen Bericht in der Bild-Zeitung kann ich nicht finden..

Offline Agnitio

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1148 am: 10. Oktober 2013, 13:46:04 »
Zitat
Care-Energy hält erstmalig einen schlagkräftigen Beweis in den Händen, dass das Unternehmen "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" zu 100% Strom aus erneuerbarer Energie liefert und dies analog zum im Sinne des § 23 - 33 EEG

Heute hat Care den Nachweis erbracht, dass es sich um Grünstrom handelt? Also schon mal kein Grünstromprivileg. In §23 - 33 sind die Vergütungssätze geregelt, die mit dem Strombezug nichts zu tun haben. Was will uns der Autor sagen?

Zitat
Grünere Energie ist nicht möglich, denn bislang ist es nach Aussage des Wirtschaftsprüfer noch nie vorgekommen, dass ein Unternehmen der Branche 100% Ökostrom ausgeliefert hat.

Schön schwammig formuliert. "Ein Unternehmen der Branche" .. Jeder PV oder Windbetreiber in Direktvermarktung liefert 100% Ökostrom.
Eine Stromkennzeichnung konnte ich leider ebenfalls nicht finden.
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2013, 13:51:55 von Agnitio »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1149 am: 10. Oktober 2013, 17:31:34 »
Der betreffende Abschnitt im Vollzitat:

[..] Im Rahmen des zweiten Prozesses -  mit einem weiteren Übertragungsnetzbetrieb zum selben Sachverhalt - wurde jedoch seitens "Care-Energy" eifriger agiert. Neben der Einrede legt man auch ein Wirtschaftsprüfungsattest vor. Dieses Attest beinhaltet auch einen Bericht über das so genannte Grünstomprivileg in welchem im Rahmen einer Wirtschaftsprüfung festgestellt wird, ob ein Betrieb "Ökostrom" liefert und dieser auch den gesetzlichen Vorgaben des EEG entspricht.

Mit heutigem Tag liegt dieses Attest vor: Care-Energy hält erstmalig einen schlagkräftigen Beweis in den Händen, dass das Unternehmen "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG" zu 100% Strom aus erneuerbarer Energie liefert und dies analog zum im Sinne des § 23 - 33 EEG.

[..]

Ich gehe davon aus, daß Care Energy damit ausdrücken will, daß die Berechtigung das Grünstromprivileg in Anspruch zu nehmen nun per Wirtschaftsprüfertestat entsprechend den Vorgaben des EEG bescheinigt ist..

..wenngleich die Formulierung "analog zum in Sinne des § 23 - 33 EEG" freilich holprig ist.



Schön schwammig formuliert. "Ein Unternehmen der Branche" .. Jeder PV oder Windbetreiber in Direktvermarktung liefert 100% Ökostrom.

Daß eine 100%ige Belieferung mit "Ökostrom" seitens eines Energieversorgers in der Praxis sowieso nicht möglich ist, da es immer zum Einsatz von Regelenergie kommen wird und diese "grau" ist, ist ja gemeinhin bekannt.

Ich verstehe die Mitteilung von Care so, daß wohl im Lieferjahr 2012 die von der mk-energy eingelieferten Energiemengen zu 100% aus "Ökostrom" bestanden.



Eine Stromkennzeichnung konnte ich leider ebenfalls nicht finden.

Die gibt es bisher (in der gängigen Form) offenbar tatsächlich nicht.


Hier distanziert sich Care von der Umdeklarierung von Graustrom in Ökostrom mittels RECS-Zertifikaten und betont, daß ausschließlich in Direktvermarktung eingekauft würde:

http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/faq.html
( Punkt: "Ist „Care-Energy“ Energie garantiert aus echtem Ökostrom?" )


..und hier sind exemplarisch Kraftwerke (überwiegend Wasserkraft, aber auch Windparks) genannt, aus denen Care den Strom bezöge:

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/herkunft.html


Ferner schreibt Care dort:

Kraftwerksbetreiber deren Kraftwerke unseren Einkaufsrichtlinien entsprechen, sind eingeladen uns ihre Produktionskapazitäten anzubieten.

Dieses Service der Direktvermarktung übernehmen wir derzeit in 30 Ländern.

Was immer das bedeuten soll..
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2013, 17:54:35 von SabbelMR »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1150 am: 10. Oktober 2013, 17:49:24 »
Mal abwarten, was ein Gericht dazu sagt, dass ein von dem Beklagten in Auftrag gegebenes 'Wirtschaftsprüfungsattest' ein "Beweis" sein soll !?  :)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1151 am: 10. Oktober 2013, 17:55:35 »
Mal abwarten, was ein Gericht dazu sagt, dass ein von dem Beklagten in Auftrag gegebenes 'Wirtschaftsprüfungsattest' ein "Beweis" sein soll !?  :)

Das ist aber die gängige Praxis bei der Anzeige der Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs gegenüber den ÜNBs.

Rechtzeitige Meldung + Beibringung eines Wirtschaftsprüfertestats, das auf die zurückliegenden Stromlieferungen abstellt.


Vgl. z.B. http://www.amprion.net/abwicklung-vnb-evu oder http://www.eeg-kwk.net/de/GSP-Prüfungstool.htm und vor allem Wortlaut § 50 EEG.


Für EVUs mit geringen Mengen reicht in der Praxis sogar mitunter eine sogenannte "Eigenbestätigung":

Sofern der jährliche bundesweite LVA eines EVU die Höhe von 5,0 GWh nicht übersteigt, ist eine Eigenbestätigung für die Testierung ausreichend. Ein Muster zur Eigenbestätigung können Sie über  folgendem Link downloaden:

-> Eigenbestätigung nach § 49 EEG
(nur für jährlichen bundesweiten LVA <= 5,0 GWh)


In allen anderen Fällen muss durch eine(n) "Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine vereidigte Buchprüferin, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft" nach Maßgabe von § 50 EEG testiert werden.

Sieht dann z.B. so aus:

Musterbescheinigung § 50 EEG i. V. m. § 49 EEG
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2013, 18:08:02 von SabbelMR »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1152 am: 10. Oktober 2013, 18:00:21 »


..und hier sind exemplarisch Kraftwerke (überwiegend Wasserkraft, aber auch Windparks) genannt, aus denen Care den Strom bezöge:

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/herkunft.html




Diesbezüglich hatten wir schon vor Monaten hier im Forum festgestellt, dass Kraftwerke, die im Ausland erneuerbare Energie erzeugen keinen grünstromprivilegierten Strom nach EEG liefern können.

Hier nochmal die Liste, bevor sie evtl. verschwindet.

Zitat
Havdal Wasserkraftwerk
   
Errichtet    2009
Brutto Fallohöhe    54
Turbinen    2 Francisturbinen
Generatorenleistung kVA    1200 + 1800
MW    2,7
Produktion GWh    10
     
Jorda Wasserkraftwerk
   
Errichtet    2012
Brutto Fallhöhe    335
Turbine    Pelton
Generatorenleistung kVA    2900
MW    2,4
Produktion GWh    7,7
     
Kvassteinåga Wasserkraftwerk
Errichtet    2011
Brutto Fallhöhe    156
Turbinen    2 Francis turbiner
Generatorenleistung kVA    4800
MW    4,4
Produktion GWh    15
     
Tou Mølle Wasserkraftwerk
   
Errichtet    1903/1986
Brutto Fallhöhe    13,5
Turbine    Francis
Generatorenleistung kVA    1325
MW    1,2
Produktion GWh    3,9
     
Mehuken I + II Windpark
   
Errichtet    2001 - 2010
Anzahl der Windturbinen    13
MW    22,6
Produktion in GWh    65
     
Rensjø Wasserkraftwerk
   
Errichtet    2007
Brutto Fallhöhe    21
Turbinen    Francis
Generatorenleistung kVA    1300
MW    1
Produktion GWh    4,2
     
Trælandsfoss Wasserkraftwerk
Errichtet    1995
Brutto Fallhöhe    55
Turbinen    Francis
Generatorenleistung kVA    5600
MW    7,7
Produktion GWh    32
     
Mago A, B, C, D Wasserkraftwerk
   
Errichtet    

1960 - 1984
Brutto Fallhöhe    19
Turbinen    Francis
MW    4,1
Produktion in GWh    21,8
     
Grasdalen 1 und 2 Windpark
   
Errichtet    2000 - 2006
Anzahl der Windturbinen    3
MW    0,7
Produktion in GWh    2,8
     
Osavatnet
   
Errichtet    2012
Anzahl der Windturbinen    5
MW    0,6
Produktion in GWh    3,5
Wasserkraft
Biomasse
Erdwrme
Windkraft
Deponiegas
Sonnenenergie

 

 
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1153 am: 10. Oktober 2013, 18:09:58 »
Diesbezüglich hatten wir schon vor Monaten hier im Forum festgestellt, dass Kraftwerke, die im Ausland erneuerbare Energie erzeugen keinen grünstromprivilegierten Strom nach EEG liefern können.

Damit unterstellen Sie ja aber indirekt dem beauftragten Wirtschafts- oder vereidigtem Buchprüfer eine strafbare unwahre Testierung, soweit die Angabe von Care stimmt, ein Testat mit entsprechendem Wortlaut läge vor?

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1154 am: 10. Oktober 2013, 18:22:39 »
Heute hat Care den Nachweis erbracht, dass es sich um Grünstrom handelt? Also schon mal kein Grünstromprivileg. In §23 - 33 sind die Vergütungssätze geregelt, die mit dem Strombezug nichts zu tun haben.


Die ÜNBs benutzen dieselbe Formulierung:

Zitat von: http://www.eeg-kwk.net/de/GSP-Prüfungstool.htm
Mit der Novellierung des EEG im Hinblick auf den § 39 Abs. 1 EEG ist zur Prüfung des Grünstromprivilegs die viertelstundenscharfe Erfassung von bezogenem und geliefertem Grünstrom nach §§ 23-32 EEG sowie (nur bei EVU) des Letztverbraucherabsatzes von Relevanz.

 

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