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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911520 mal)

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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1035 am: 30. August 2013, 14:11:26 »
Wo bleibt der Beweis für Nutzung des Grünstromprivilegs? Wie kann ich den Börsenpreis täglich als Basis angeben und dann den Strom nicht von der Börse (und damit deutlich teurer) kaufen? Woher kommen die 20% Wind und Solarstrom "bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall"? Das ist ein ganz zentraler und wichtiger Punkt des Strompreismodells!

..aber einzig Care Energy's Problem!

Der Kunde schuldet die im Preismodell vereinbarten Entgelte für die Nutzenergielieferung. Wenn demnach der Kunde an Care Energy 3,28 Ct. netto je gelieferte kWh für von Care Energy geschuldete EEG-Umlage als Preisbestandteil zu leisten hat, gilt dies.


Wenn Care Energy sich abermals wegen dem Grünstromprivileg irren sollte (wobei man als Stromlieferant einfach "weiß" ob man grünstrompriviligiert ist, schließlich werden die Lieferdaten des Vorjahres für die Feststellung zugrunde gelegt und eine rechtzeitige Anmeldung bei den ÜNBs ist unumgänglich), gibts halt wieder Nachforderungen der ÜNBs. Aber an Care Energy!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1036 am: 30. August 2013, 14:19:52 »
Pressemitteilung: Care-Energy obsiegt ein weiteres Mal vor Gericht


Auszug:

Im Rechtsstreit mit Verteilnetzbetreibern, ob diese bei einem Netznutzungvertrag direkt mit dem Letztverbraucher auf die Papierrechnung in für den Kunden verständlicher Form verzichten dürfen und den Kunden vorschreiben können, ob diese eine spezielle Software brauchen, die GPKE Regeln gelten, etc. entschied das Landgericht Hamburg in einer einstweiligen Verfügung - also SOFORT umsetzbar und vollstreckbar - klar für die Rechtsansicht von Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH und Co.KG.

Es steht somit fest, der Verteilnetzbetreiber muss in Papierform gem § 14 Abs 1 UmsatzsteuerG, dem Letztverbraucher, der einen direkten Netznutzungsvertrag abgeschlossen hat, abrechnen.

Der Verweis auf GPKE Richtlinien sei unzutreffend, da diese bei der Netznutzungsabrechnung mit Letztverbrauchern nicht eingehalten werden müssen. Der immer wieder zitierte Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-06-009 wurde vom Gericht festgestellt, betrifft das Verhältnis "Betreiber eines Energieversorgungsnetzes - Letztverbraucher" nicht.

Weiters stellt das Gericht fest, dass diese durch den Verteilnetzbetreiber zu erstellende Abrechnung an den Letztverbraucher in einer klaren, einfachen und verständlichen Weise zu erfolgen hat. Zuletzt wurde auch klargestellt, dass Letztverbraucher das Recht auf einen eigenen Netznutzungsvertrag haben und dies im § 20 Energiewirtschaftsgesetz klar geregelt ist.


[..]

Offline Maryla

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1037 am: 30. August 2013, 14:24:08 »
Das ganze ist nur eine einstweilige Verfügung!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1038 am: 30. August 2013, 14:27:13 »
So stehts ja auch in der Pressemitteilung..

Offline Maryla

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1039 am: 30. August 2013, 14:31:16 »
Zitat E.R.:  Ein weiterer Pyrrhussieg für den Grünlurch. Das sowas höchst wahrscheinlich war stand fast vorher fest. Es wird ja gar keine rechtl. Prüfung bei einer einstw. Verfügung vorgenommen. Und selbst wenn es irgendwann ein Urteil in der Hauptsache zugunsten der CE geben würde - was hieße das? Es würde nur bedeuten, dass Papierrechnungen gestellt werden müssten. Und diese Zusatzkosten kann ein Netzbetreiber doch höchst wahrscheinlich (wie sonst auch die anderen Systemkosten) in seine eigene Kalkulation einbauen - also würde es eher teurer für alle. Und ein weiteres Mal; was soll dieser Unfug mit eigenen NN-Verträgen bei Endkunden? Der Endkunde gewinnt gar nix und hat nur mehr Aufwand als im üblichen Verfahren. Unsere Prognose: Auch diese einsw. Verfügung wird das ursprüngliche Geschäftsmodell (in dem ja die allermeisten CE-Kunden drin sind) nicht retten und auch nicht deren Protagonisten!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1040 am: 30. August 2013, 14:35:52 »
Zitat E.R.: [..] Es wird ja gar keine rechtl. Prüfung bei einer einstw. Verfügung vorgenommen.

Stimmt so nicht. Geprüft wird schon, wenngleich mit "niedriger Messlatte". Wenn das Gericht allerdings z.B. einen Verfügungsgrund gänzlich verneint, wird es den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ablehnen.

Natürlich kann der Antragsgegner Widerspruch einlegen und es kommt dann zur mündlichen Verhandlung (und Urteil).


Zitat E.R.: [..] Und ein weiteres Mal; was soll dieser Unfug mit eigenen NN-Verträgen bei Endkunden? Der Endkunde gewinnt gar nix und hat nur mehr Aufwand als im üblichen Verfahren.

Natürlich ist es Unfug!

Aber, wie es scheint, ein rechtlich zulässiger Unfug..

Offline Maryla

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1041 am: 02. September 2013, 10:21:54 »

Offline engelchen62

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1042 am: 02. September 2013, 20:29:29 »
CE hat ja nun seine Preisangaben auf der Homepage wirklich transparenter gemacht (zwar m.W. wieder nur unter Zwang, aber immerhin):

aktuelle Kopie von www.care-energy.de:
*Aktueller Preis = variabler Tagespreis REAL-Tarif basierend auf EEX PHELIX 45% base und 55% peak, inkl. 19% USt,
 inkl. Tradingfee 1,00 ct/kWh, inkl. Stromsteuer 2,05 ct/kWh, inkl. EEG-Umlage 3,28 ct/kWh,
 zzgl. 6,99€ monatlicher Grundgebühr Real-Tarif / 19,99€, monatlicher Grundgebühr Professional-Tarif Privatkunden, inkl. 19% USt,
 oder zzgl. 7,99€ monatlicher Grundgebühr Real-Tarif / 20,99€ monatlicher Grundgebühr Professional-Tarif Gewerbekunden, inkl. 19% USt.

Zzgl. Netzentgelte des regionalen Verteilnetzbetreibers (zwischen 0,65 und 9,01 ct/kWh), zzgl. Konzessionsabgabe (0,61 - 2,39 ct/kWh) , KWK Umlage (0,126 ct/kWh), Offshore Umlage (0,250 ct/kWh), §19 StromNEV (0,329 ct/kWh) und 19% USt. Die Mess-, Grund- und Abrechnungspreise sind in der Grundgebühr inkl.


Was mir dabei aber nun nicht klar ist, wie der letzte Satz zu verstehen ist. Die Mess-, Grund- und Abrechnungspreise (der Netznutzung?) sind in der Grundgebühr (von Care-Energy ?) inkl.? Ich dachte, die Netznutzungkosten muss der neue CE-Kunde mittels eines vorher abzuschließenden Netznutzungsvertrages direkt mit dem Netzbetreiber abrechnen, damit es für den Kunden so richtig transparent ist? Muss er diese nun mittels der CE-Grundgebühr nun doch erst an CE zahlen, die dann die Netzbetreiber-spezifische Netznutzungs-Grund-, Mess- und Abrechnungkosten an den Netzbetreiber abführt?

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1043 am: 07. September 2013, 08:14:15 »
Pressemitteilung: Care-Energy fordert personelle Konsequenzen in der Geschäftsleitung der TEN Thüringer Energienetze GmbH


Auszüge:

Am 14 August, teilte die TEN Thüringer Energienetze GmbH allen Kunden von Care-Energy mit, dass diese mit Wirkung zum 11.08.2013 24:00 Uhr den Zugang zum Stromnetz der TEN Thüringer Energienetze GmbH (TEN) verweigern.

Gestützt wurde diese vollkommen unberechtigte und diskriminierende, ja sogar behindernde "Kündigung" auf angebliche EEG-Zahlungen, welche mk-energy an AMPRION leisten müsse und dass mk-energy nicht zeitgerecht ihre Bilanzen veröffentlichte.

Dass Care-Energy überhaupt keine EEG-Umlage abführen konnte, verschweigt TEN natürlich, denn genau diese waren es, welche in einem Rechtsstreit mit Care-Energy aus dem Jahre 2012 durchsetzten, dass mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG, weder selbst Letztverbraucher ist, noch Letztverbraucher mit Strom beliefert [..]

TEN setzte jedoch im oben angeführten Rechtsstreit durch, dass mk-energy als Elektrizitätsversorgungsunternehmen eben KEINE Letztverbraucher beliefere und somit keine EEG-Umlage abführen konnte. [..]

[..] Dass Care-Energy jedoch somit weder eine EEG-Umlage vom Kunden einfordern durfte, noch abführen musste, verschweigen die damaligen Streitparteien, wie hier die TEN. [..]

Der Vortrag von TEN, dass die geleisteten Zahlungen nicht insolvenzfest seien, oder das Unternehmen gar durch die EEG-Zahlungen in wirtschaftliche Schräglage kommen könne, griff nicht [..]

Nach dem Urteil vom Landgericht Hamburg in Sachen AMPRION, leistete mk-energy pünktlich und ohne weiteren Verzug selbstverständlich die von AMPRION eingeklagte Summe, obwohl mk-energy gegen dieses Urteil Berufung einlegte. [..]

Offline bb

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1044 am: 07. September 2013, 12:45:34 »
Am 14 August, teilte die TEN Thüringer Energienetze GmbH allen
Dass Care-Energy überhaupt keine EEG-Umlage abführen konnte, verschweigt TEN natürlich, denn genau diese waren es, welche in einem Rechtsstreit mit Care-Energy aus dem Jahre 2012 durchsetzten, dass mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG, weder selbst Letztverbraucher ist, noch Letztverbraucher mit Strom beliefert [..]

Wie das Fähnchen im Wind:

Die Klägerinnen sind der Auffassung, die Klägerin zu 1 sei nach dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag der alleinige Letztverbraucher elektrischer Energie an der Anschlussstelle.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1045 am: 10. September 2013, 00:21:57 »
Was der „spinnerte“ CEO so alles von sich gibt und die Mk-Group schon mal versprochen hat:

http://www.digitalfernsehen.de/news_340168.html

Lesenswert sind auch die Kommentare bzgl. 'Geschäftsgeheimnisse' des Martin Kristek !    ;D
« Letzte Änderung: 10. September 2013, 00:39:00 von khh »
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Offline EviSell

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1046 am: 10. September 2013, 18:07:20 »
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

Zitat
09.09.2013
Milchmädchenrechnung mit Folgen
Stromanbieter wirbt mit Stromkosteneinsparung beim Kauf seines Molke-Energy-Drinks

Die Hamburger Firma mk Holding GmbH, die als Energiedienstleister unter der Marke Care Energy seit Monaten wegen ihres Geschäftsmodells, ihrer Vertragsbedingungen und ihrer Auslegung gesetzlicher Pflichten in der Kritik steht, erweitert zunehmend das Sortiment: Seit neuestem verkauft sie neben Leuchtmitteln, Haushaltsgeräten und Solaranlagen für die Steckdose auch einen Energy-Drink. Dabei wird versprochen, dass bei einer Mindestabnahmemenge von 24 Dosen zum Preis von 33,60 € jeweils pro Dose Care-Energy-Drink 145,375 Wattstunden zum Wert des Strompreises gutgeschrieben werden. Beworben wird das Ganze mit dem Slogan "Trink dich stromkostenfrei mit Care-Energy-Drink".

Wer dieses Angebot in die Tat umsetzt, hat sich einiges vorgenommen, denn er müsste beispielsweise bis zu täglich knapp 19 Dosen trinken. Die Koffein-Menge entspricht 4,75 Litern mittelstarken Kaffees. Eine sich daraus im besten Falle ergebende Steigerung der Aktivität ist von Vorteil, denn man würde hierbei täglich auch ca. 2.300 Kilokalorien zusätzlich aufnehmen. "Um diese wieder loszuwerden, müsste ein Erwachsener jeden Tag zwei bis drei Stunden mit einer Geschwindigkeit von durchschnittlich 12 km/h laufen", rechnet Jens Luther von der Verbraucherzentrale Sachsen vor. Da hierzu die wenigsten Menschen in der Lage sind, wandelt der Körper die zusätzliche Energie in Fett um. "Täglich können so bis zu 340 g Fett eingelagert werden", gibt Luther zu bedenken. Im Jahr wären das bis zu 120 kg, die eine Person zunehmen könnte, sollte sie vorhaben, so die Stromkosten einzusparen.

Portmonee und Konto bleiben dennoch leer. Denn wenn sich jemand, der allein wohnt, stromkostenfrei trinken möchte und einen Jahresverbrauch von 1.000 kWh zu Grunde legt, müsste er rund 6.879 Dosen kaufen und austrinken. Diese Anzahl Dosen kosten im Jahr 9.630 €. Nimmt man die Kilowattstunde für rund 30 Cent an, dann spart der Verbraucher zwar rund 400 € Energiekosten (1.000 kWh zu je 30 Cent plus 100 € angenommene jährlich Festkosten). Unter dem Strich bleiben aber 9.230 Euro Mehrkosten für das Getränk. Damit bringt das Motto "Trink Dich stromkostenfrei" eigentlich nur zusätzliche Kosten.


http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/milchmaedchenrechnung-mit-folgen-1
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1047 am: 10. September 2013, 20:13:49 »
"Energiewende-Briefing" vom 10.09. mit Frank Farenski und Martin Kristek

"Bis zu 70% Energiekosten-Einsparung durch neues Tarifkonzept"

(im Video bis 09:00 Minuten vorspulen zum eigentlichen Beginn der Sendung!)

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1048 am: 10. September 2013, 22:07:52 »
[...]
(im Video bis 09:00 Minuten vorspulen zum eigentlichen Beginn der Sendung!)

Wozu? Warum sollte sich jemand solch lächerliche Propaganda-Veranstaltungen/-Filmchen antun? ::)

Die 'Halbwertzeit' hat der Laden doch schon hinter sich, insofern erledigt sich das in absehbarer Zeit!
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1049 am: 11. September 2013, 01:26:40 »
Wozu? Warum sollte sich jemand solch lächerliche Propaganda-Veranstaltungen/-Filmchen antun? ::)

Wer sich das ersparen will, klickt halt von vornherein nicht und muss demzufolge auch nicht spulen ;).

 

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